Berechnung der Verfügbarkeit. Berechnungszeitraum der Verfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des ersten Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zur Beendigung des Vertrages. Die Zeiten eines Rumpfjahres werden auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich im Kalenderjahr nach der Formel: Verfügbarkeit = Betriebsunterbrechungen - Entstörzeiten x 100 Regelbetriebszeit – Zeiten für geplante Regelbetriebszeit = 24 Stunden x Anzahl Tage des Kalenderjahres Zeiten für geplante Betriebsunterbrechungen regelt Ziffer 3.11 Die Entstörzeit umfasst die Gesamtheit der Zeit im Kalenderjahr in der die Verfügbarkeit nicht gegeben ist, es sei denn, es handelt sich um Ausfallszeiten • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferanten oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Service- einschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben. Die jeweilige Nichtverfügbarkeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung und endet mit der Wiederherstellung der Verfügbarkeit.
Berechnung der Verfügbarkeit. Der angebotene Dienst hat eine jährliche Mindestverfügbarkeit von 99,0 Prozent. Die Verfügbarkeit in Pro- zent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Stunden eines Betriebsjahres (Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Stunden des Betriebsjahres, während denen das Produkt nicht verfüg- bar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Stunden des Betriebsjahres multipliziert mit 100. Die nicht verfüg- bare Zeit kann bei Bedarf anhand der Störungsticket-Aufzeichnungen ermittelt werden. Bei der Berechnung von Verfügbarkeiten werden geplante Betriebsunterbrechungen (Wartungsmaßnahmen) nicht berücksich- tigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich von VSE NET liegen und Serviceunterbrechungen, die vom Kunden verlangt werden. • geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten und Updates • Störungen in Fremdnetzen • Störungen des Internetanschlusses • Serviceunterbrechungen, die vom Kunden verlangt werden • Störungen an Kundensystemen oder Systemen, die in der Verantwortung des Kunden stehen • Störungen, die durch den Kunden verursacht wurden • Störungen die durch eine fehlerhafte, unvollständige oder ausgebliebene Meldung des Kunden an VSE NET nicht beseitigt werden konnten • Störungen durch höhere Gewalt
Berechnung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit in Prozent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Minuten eines Kalenderjahres abzüglich der Anzahl der Minuten des Kalenderjahres während der das Produkt nicht oder nur vermindert zur Verfügung steht, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten des Kalenderjahres. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden durch SachsenGigaBit zu vertretende Störungen betrachtet und die im Störungsticket festgehaltene Wiederherstellungszeit herangezogen. Geplante Betriebsunterbrechungen / Wartungsmaßnahmen (Ziffer 3.2) werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, ebenfalls keine Ausfälle, die durch den Kunden zu vertreten sind.
Berechnung der Verfügbarkeit. Verfügbarkeit in % = (8760 Std. - Σ der Ausfallzeiten) x 100 / 8760 Std. Die Messgenauigkeit der Ausfallzeiten beträgt Stunden und Mi- nuten. In der Verfügbarkeitsrechnung werden Ausfallzeiten, die nicht durch SWFL zu vertreten sind, nicht berücksichtigt. Das sind z. B.:
Berechnung der Verfügbarkeit. Der Beobachtungszeitraum von einem Monat für den Übertragungsweg beginnt jeweils mit dem 1. des Anschaltemonates (d. h. es wird das Monat der Anschal- tung nicht aliquot, sondern als voller Monat betrachtet, wobei Störungen ab er- folgter Bereitstellung des Übertragungsweges berücksichtigt werden. Die Zeit vom Monatsersten bis zur Bereitstellung wird als störungsfreier Zeitraum gewer- tet.) Weiters wird vereinbart, dass die Abstimmung der Minderverfügbarkeitsda- ten im jeweiligen Folgemonat vorgenommen wird. Folgende Zeiträume werden in die Servicequalitäten nicht eingerechnet: • Störungen auf Grund höherer Gewalt • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur vorbeugenden Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde entsprechend der in Beilage 4 angegebenen Werte vorher verständigt wurde. Garantierte mittlere Verfügbarkeit pro Kalendermonat 98 % Beilage 3: Entgelte, Zahlungsbedingungen Das vom Kunden zu leistende monatliche Entgelt und die Höhe des Herstellungsent- gelts werden einzelvertraglich geregelt.
Berechnung der Verfügbarkeit. Der Beobachtungszeitraum von einem Monat für den Übertragungsweg beginnt jeweils mit dem 1. des Anschalte Monates (d. h. es wird das Monat der Anschaltung nicht aliquot, sondern als voller Monat betrachtet, wobei Störungen ab erfolgter Bereitstellung des Übertragungsweges berücksichtigt werden. Die Zeit vom Monatsersten bis zur Bereitstellung wird als störungsfreier Zeitraum gewertet.) Weiters wird vereinbart, dass die Abstimmung der Minderverfügbarkeitsdaten im jeweiligen Folgemonat vorgenommen wird. Folgende Zeiträume werden in die Servicequalitäten nicht eingerechnet: Störungen auf Grund höherer Gewalt, Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur vorbeugenden Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde entsprechend der in Beilage 4 angegebenen Werte vorher verständigt wurde. Das vom Kunden zu leistende monatliche Entgelt und die Höhe des Herstellungsentgelts werden einzelvertraglich geregelt.
Berechnung der Verfügbarkeit. Der angebotene Dienst hat eine jährliche Mindestverfügbarkeit von 99,5 Prozent. Die Verfügbarkeit in Pro- zent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Stunden eines Betriebsjahres (Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Stunden des Betriebsjahres, während denen das Produkt nicht verfüg- bar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Stunden des Betriebsjahres multipliziert mit 100. Die nicht verfüg- bare Zeit kann bei Bedarf anhand der Störungsticket-Aufzeichnungen ermittelt werden. Folgende Unterbrechungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten und Updates • Störungen in Fremdnetzen • Serviceunterbrechungen, die vom Kunden verlangt werden • Störungen an Kundensystemen oder Systemen, die in der Verantwortung des Kunden liegen • Störungen, die durch den Kunden verursacht wurden • Störungen durch höhere Gewalt
Berechnung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Cloud Services wird innerhalb eines monatlichen Abrechnungszeitraums nach folgender Formel berechnet: Verfügbarkeit = Regelbetriebszeit – Zeiten für geplante Betriebsunterbrechungen in Minuten – Nichtverfügbarkeit in Minuten x 100 Regelbetriebszeit – Zeiten für geplante Betriebsunterbrechungen in Minuten Regelbetriebszeit = 60 Minuten x 24 Stunden x Anzahl Tage des Kalendermonats Die Nichtverfügbarkeit umfasst die Gesamtheit der Zeit im Kalenderjahr in der die Verfügbarkeit nicht gegeben ist, es sei denn, es handelt sich um Ausfallszeiten: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferanten oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist Die jeweilige Nichtverfügbarkeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung und endet mit der Wiederherstellung der Verfügbarkeit
Berechnung der Verfügbarkeit. Die jeweilige monatliche Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Berechnung der Verfügbarkeit. SIX ergreift Massnahmen, um eine Verfügbarkeit des produktiven Systems von 99,4% pro Quartal sicherzustellen. Die Verfügbarkeit des Systems ist 100%, wenn während des Servicebetriebs, abzüglich aller geplanten Wartungen, kein Ausfall entsteht. Als Ausfall gilt eine vollständige Unterbrechung zulasten der Teilnehmer. Übrige Einschränkungen (z.B. Ausfall einzelner Funktionen, Ausfall einzelner Systemteilnehmer, geringe Performance) gelten nicht als Ausfall.