Geltungsumfang Musterklauseln

Geltungsumfang. 1.1 Zeitfahrausweise werden als persönliche, nichtübertragbare Fahrkarten ausgegeben. 1.2 Die Zeitfahrausweise gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 2 werden mit gleitender Geltungs- dauer ausgestellt und berechtigen den Inhaber innerhalb der Geltungsdauer zu Be- förderung auf der Fahrkarte angegebenen Strecke sowie am Start- und Zielort ange- gebenen Tarifgebiet und gelten bis 12:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgen- den Werktag. 1.3 Die Zeitfahrausweise gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 2 werden erst gültig, wenn unaus- löschlich Vor- und Zunamen des Inhabers eingetragen sind.
Geltungsumfang. 1.1 Schülerzeitfahrausweise werden als persönliche, nichtübertragbare Fahrkarte ausge- geben. 1.2 Die Schülerzeitfahrausweise gemäß Abschnitt B.6 Ziffer 2 werden mit gleitender Gül- tigkeit ausgegeben und berechtigen den Inhaber innerhalb der Geltungsdauer zu Be- förderung auf der Fahrkarte angegebenen Strecke sowie am Start- und Zielort ange- gebenen Tarifgebiet und gelten bis 12:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgen- den Werktag. 1.3 Die Schülerzeitfahrausweise gemäß Abschnitt B.6 Ziffer 2 werden erst gültig, wenn unauslöschlich Vor- und Zunamen des Inhabers eingetragen sind. Schülerzeitfahraus- weise können von Personen gemäß Anlage 10 für Fahrten im ausgegebenen Gel- tungsbereich in Anspruch genommen werden. Bei Personen ab 15 Jahren sind Schülerzeitfahrausweise nur in Verbindung mit einer gültigen, durch den Inhaber un- terschriebenen Berechtigungskarte (z.B. Schülerausweis, etc.) gültig, in der die Aus- bildungsstelle bzw. der Xxxxxx des sozialen oder ökologischen Dienstes die Zugehörig- keit zu dem zum Bezug von Schülerzeitkarten berechtigten Personenkreis bestätigt wird (Berechtigungskarte). Die Berechtigungskarte gilt längstens ein Jahr und ist bei Fahrscheinkontrollen auf Verlagen vorzuzeigen.
Geltungsumfang. 1.1 Die Mainzer Breitband GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Mainzer Breitband) erbringt ihre angebotenen IT-Serviceleistungen und Telekommunikationsdienste (Services) ausschließlich auf der Grundlage des je- weiligen Vertrages, der Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreement (SLA), der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit diese anwendbar sind. Der Vertragspartner (Kunde) erkennt diese durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Ser- vices an. Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie den Betrieb von Netzwerken Anwendung. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, demnach nur für eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Geltungsumfang. Diese vorliegenden und nachfolgenden Regelungen gelten vollumfänglich für jegliche Geschäftsbeziehung mit einem und/oder allen nachfolgend aufgeführten Unternehmen bzw. deren Rechtsnachfolgern, im Nachfolgenden „GTP Gruppe“ genannt: a) GT GUMMI-TECHNIK GmbH, Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx, HRB Stuttgart 261098, USt.-IdNr.: DE 147330713 b) XXX XXXXX-XXXXXXX-XXXXXXX XxxX, Xxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, HRB Stuttgart 260574, USt.-IdNr.: XX 000000000
Geltungsumfang. Für die Geschäftsbeziehung zwischen AER und ihren Fulfilmentpartnern mit der Agentur gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt AER nicht an, es sei denn, AER hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Soweit einzelne Fulfilmentpartner mit der Agentur unmittelbare Vertragsverhältnisse begründen, gelten für diese Vertragsbeziehung die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen, soweit diese nicht zu Lasten AER abweichen. Der zwischen AER und der Agentur abgeschlossene Rahmenvertrag / Individualvertrag wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen im Agenturvertrag von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, hat stets die vertragliche Vereinbarung Vorrang.
Geltungsumfang. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Mietverträge und Serviceleistungen. Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und dem Kunden gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir Ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zustimmen.
Geltungsumfang. 2.1.1 DB Job-Tickets werden als persönliche Jahreskarten im Abonnement ausgegeben. Sie werden nur zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiter(innen) des Abnehmers abgege- ben und sind nicht übertragbar. Das Abonnement gilt 12 Kalendermonate und beginnt jeweils am 1. eines Monats. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. 2.1.2 Im Falle von Änderungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Abnehmer rechtzeitig mitteilen. Für die Weitergabe der Änderungsmitteilung an den DB Job-Ticket- Inhaber trägt der Abnehmer die Verantwortung. Entstehende Kosten wegen Unterlassung der Weitergabe sind vom Abnehmer zu tragen.
Geltungsumfang. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltungen und Online-An- gebote der Deutschen Makler Akademie (DMA) GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Kontakt: info@deutsche-makler-akademie. de Telefon 0000-00 00 00-0, Telefax 0921-78 89 84-601 1.2. Für einige Veranstaltungen und Angebote gelten zusätzlich abweichende oder ergänzende Bedingungen. Darauf wird in den jeweiligen Produktbeschreibungen ausdrücklich hinge- wiesen. Im Fall von Widersprüchen haben die besonderen Bedingungen Vorrang vor diesen AGB. 1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestel- lerswerdenauchdannnicht Vertragsinhalt, wenn die DMA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch die DMA stellt kein Einverständnis mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers dar.
Geltungsumfang. Das CityTicket berechtigt Bahnreisende des Fernverkehrs, am Start- und Zielort mit ihrer Fern- verkehrsfahrkarte die Verbundverkehrsmittel in Bremen (Tarifgebiet 1), Bremerhaven (Tarifgebiet 2), Oldenburg (Tarifgebiet 3) oder Delmenhorst (Tarifgebiet 5) bis zum Erreichen des Abfahrtsbahnhofs bzw. des eigentlichen Fahrzieles am Zielort ohne weiteres Lösen eines Verbundtickets zu nutzen. Es gilt auf der Hinfahrt am Abfahrtsdatum im Startort sowie am Ankunftsdatum bzw. darüber hinaus bis zum Betriebsschluss am Zielort. Bei Fahrtunterbrechungen gilt es am Datum des letzten Zangenaufdruckes auf dem Ticket. Bei Rückfahrkarten gilt es zusätzlich am aufgedruckten Rückfahrtdatum für die Fahrt bis zum Bahnhof am Abfahrtsort sowie für die weitere Fahrt zum eigentlichen Fahrziel am Zielort, dies aber jeweils nur innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche.‌ Nachweis der Fahrtberechtigung Das CityTicket kann nur von Fahrgästen genutzt werden, auf deren Fernverkehrsfahrkarte die Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV bzw. auf deren Online- oder Handyticket durch den Aufdruck „+ City“ kenntlich gemacht ist. AnschlussTickets Das Hinzulösen eines AnschlussTickets zum CityTicket ist nicht zulässig. Für Fahrten über den Geltungsbereich des CityTickets hinaus ist der vollständige Fahrpreis zu zahlen.
Geltungsumfang. 4.1.) Ein SemesterTicket NRW ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Zeitfahrausweis. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des SemesterTickets NRW an eine andere Person ist unzulässig. 4.2.) Das SemesterTicket NRW kann grundsätzlich nur für ein Semester ausgestellt werden (in Ausnahmefällen, z. B. bei Trimestern auch für ein Jahr). Die generellen Gültigkeitszeiträume für ein Semester sind wie folgt geregelt: • Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08. • Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. 4.3.) Die konkrete Geltungsdauer richtet sich nach dem auf dem SemesterTicket NRW bzw. dem regionalen Semesterticket aufgedruckten Zeitraum. Die Geltungsdauer muss auf beiden Tickets identisch sein. 4.4.) Das SemesterTicket NRW ist innerhalb des vorstehend beschriebenen Zeitraumes an allen Tagen (Werk­ tagen, Samstagen, Sonn­ und Feiertagen) gültig und zwar jeweils von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.