Berichterstattung. Die TU Ilmenau berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung V. Der Bericht ist zu gliedern in:
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Berichterstattung. Die TU Ilmenau EAH Jena berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung Ergän- zungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung Rahmenvereinba- rung V. Der Bericht ist zu gliedern in:
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