Common use of Berichterstattung Clause in Contracts

Berichterstattung. Die HfM Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung über die Zielerreichung. Die HfM Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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Berichterstattung. Die HfM HfBK Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfM HfBK Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM HfBK Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM HfBK Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM HfBK Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den HfBK Dresden und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag.

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Berichterstattung. Die HfM PHfT Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfM PHfT Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM PHfT Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM PHfT Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM PHfT Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den PHfT Dresden und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag.

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Berichterstattung. Die HfM TU Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfM TU Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM TU Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM TU Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM TU Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den TU Dresden und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM TU Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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Berichterstattung. Die HfM Dresden HTWK Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfM Dresden HTWK Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM Dresden HTWK Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM Dresden HTWK Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM Dresden HTWK Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den HTWK Leipzig und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag.

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Berichterstattung. Die HfM Dresden HMT Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung über die Zielerreichung. Die HfM Dresden HMT Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM Dresden HMT Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM Dresden HMT Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM Dresden HMT Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres- den HMT Leipzig und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden HMT Leipzig dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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