Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Appears in 3 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Daten- schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können Xxxxxxx Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei dem Ge- richt am Wohnsitz Abschluss eines Versiche- rungsvertrages oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt Rahmen der Klageerhebung nicht bekanntSchadenbearbeitung Daten zum Versicherungsob- jekt (Fahrzeugidentifikationsdaten) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, ist Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Versi- cherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informa- tionen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständigHIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. Ladungsfähige Anschrift für von dem einmeldenden Versi- cherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die Reiseversicherungaufgrund einer HIS- Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Nähere Informationen zum HIS und die Datenverarbeitung durch die informa HIS GmbH finden Sie in der Anlage I sowie auf folgender Internetseite: Helvetia Versicherungs-AGxxx.xxxxxxx-xxx.xx Bonitätsauskünfte Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Xxxxxxxx XxxAdresse und ggf. 00-Geburtsdatum) zum Zweck der Bo- nitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx- Xxxxx (XXX). Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Übermitt- lungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und Sprache: Anzeigen nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Willenserklärungen Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage II oder unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Versi- cherungsnehmersEuropäischen Wirt- schaftsraums (EWR) übermitteln, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. Briefverbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der ADAC Autoversicherung AG in Anlage III sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxx Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personen- beziehbare Daten, E-Mail)um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche- rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist DeutschEs handelt sich bei diesen Daten um An- gaben zu erhöhten Risiken oder um Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungsun- ternehmen) hindeuten können.
Appears in 2 contracts
Samples: Autoversicherung, Classic Car Versicherung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutz- aufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens Abkom- mens über den Europä- ischen Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Willenserklärungen und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmersVersicherungs- nehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform Text- form (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme Entgegennahme nicht bevollmächtigtbevoll- mächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbestätigung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt Gericht am Sitz des führenden Versicherers Versiche- rers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-ADLER Versicherung AG, Xxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 00-000, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Willenserklärungen und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmersVer- sicherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutzauf- sichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können Xxxxxxx Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei dem Ge- richt am Wohnsitz Abschluss eines Ver- sicherungsvertrages oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt Rahmen der Klageerhebung nicht bekanntSchadenbearbeitung Daten zum Versiche- rungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, ist Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Infor- mationssystem der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Mel- dung eines Versicherungsunternehmens an das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständigHIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. Ladungsfähige Anschrift für von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die Reiseversicherungaufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungs- unternehmen, übermittelt. Nähere Informationen zum HIS und die Datenverarbeitung durch die informa HIS GmbH finden Sie in der Anlage I sowie auf folgender Internetseite: Helvetia Versicherungs-AGxxx.xxxxxxx-xxx.xx Bonitätsauskünfte Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Xxxxxxxx XxxAdresse und ggf. 00-Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxx (XXX). Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforder- lich ist und Sprache: Anzeigen nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Willenserklärungen Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. fin- den Sie in der Anlage II oder unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Versi- cherungsnehmersEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt- land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. Briefverbindliche unter- nehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vor- handen sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der ADAC Autoversicherung AG in Anlage III sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxx In der Autoversicherung entscheiden wir zum Teil vollautomatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entschei- dungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Infor- mationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, E-Mail)Schadensverläufe oder Ihre Kun- denbeziehung. Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ih- rem Begehren nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutschvollumfänglich stattgegeben wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Autoversicherung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wendenJeder Betroffene hat gemäß Art. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder Landesdaten- schutzbeauftragte ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, unter E-Mail: xxxxxxxxx@xxx.xxxxxxx.xx erreichbar. Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Reisevermittler sind Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Entgegen- nahme Wahrung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht bevollmächtigtdie Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der CRIF Bürgel GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Vertragssprache CRIF Bürgel GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel GmbH können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Deutschbei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Alpha Computer GmbH.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungs- verschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (xxx.xxxx.xx/), anzurufen, um den Streit nach deren dann gültiger Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt Rahmen der Klageerhebung nicht bekanntSchadenbearbeitung in der Sach-, ist Haftpflicht- oder Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH (HIS- An- frage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hin- weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständigHIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. Ladungsfähige Anschrift für von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die Reiseversicherungaufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: Helvetia Versicherungs-AGxxx.xxxxxxx-xxx.xx Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre Daten (Name, Xxxxxxxx XxxAdresse und ggf. 00-Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxx. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und Sprachenicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: Anzeigen und Willenserklärungen xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Versi- cherungsnehmersEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. Briefverbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland auf unserer Internetseite unter: xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx In der Kraftfahrtversicherung entscheiden wir zum Teil voll automatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, E-Mail)Schadensverläufe oder Ihre Kundenbeziehung. Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ihrem Begehren nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutschvollumfänglich stattgegeben wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutz- aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte XxxxxxLandesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Württemberg Xxxxxxxx. 00x 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Soweit Sie eingewilligt haben bzw. es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei der Creditreform Boniversum GmbH Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens bzw. zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz ab. Die Datenschutzhinweise der Creditreform Boniversum GmbH finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx- dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/. Stand 10/2020 Schweigepflichtentbindungserklärung* *Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den führenden Versicherer können Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (Stuttgarter) Ihre Schweigepflicht- entbindung, um Ihre nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützten Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. an Rückversicherer und an den Sie betreuenden Vermittler, weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der angegebenen Adresse der Stuttgarter zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Vorliegen einer Schweigepflichtentbin- dung der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendi- gung Ihres Versicherungsvertrages bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder Stuttgarter unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werdender Weitergabe an Stellen außerhalb der Stuttgarter. Verlegt Die Erklärungen gelten für die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staatvon Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Die Stuttgarter verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens Vorschriften über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für Datenschutz und die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist DeutschDatensicherheit.
Appears in 1 contract
Samples: Entgeltumwandlungsvereinbarung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Da- tenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte ver- sicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekanntbe- kannt, ist das Ge- richt Gericht am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AGAktiengesellschaft, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Willenserklärungen und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmersVersiche- rungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme Entgegennahme nicht bevollmächtigtbe- vollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Um von diesem kostenlosen Service profitieren zu können, informieren Sie uns bitte unverzüglich über den Versicherungsfall (z. B. Ihre Erkrankung) per E-Mail unter: xxxxxxxxxx@xxx00.xx oder Fax: +00 (0) 0000 00000-000. Das entsprechende Formular finden Sie unter xxx.xxx00.xx/xxxxxx Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 2 Arbeits- tagen eine Information des Storno-Informations-Service. – Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde; – Bei Schaden am Eigentum einen Nachweis durch Polizei, Feuerwehr o. ä.; – Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbe- dingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Be- scheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses, eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid sowie einen Nachweis zur Genehmigung der Reise der Bundesagentur für Arbeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises zur Probezeit; – Bei Stornierung aufgrund konjunkturbedingter Kurzarbeit die Bestätigung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Beschlusses der Kurzarbeit, die Dauer der Kurzarbeit und das Maß der Verminderung des Brutto-Vergütungsanspruchs (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Bei Inanspruchnahme der Reisegarantie bei Verlust des Arbeitsplatzes die Beschei- nigung des Arbeitgebers über die unerwartete betriebsbedingte Kündigung, die Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit, die Bestätigung des Reiseveranstalters oder Reisebüros über die Höhe der Rest- zahlung sowie ein geeigneter Nachweis der Erbringung der Zahlung durch den Kunden und ein geeigneter Nachweis der erfolgten Teilnahme der Reise. Hinweis: Die Erstattung der Restzahlung erfolgt nach Antritt der Reise. – Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen oder Nach- prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College/Schule (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Bei Nichtversetzung eine Kopie des Zwischenzeugnisses bzw. eine entsprechende Bescheinigung der Schule sowie des Abschlusszeugnisses (gilt nur bei Reise-Rück- tritt); – Bei Einreichung der Scheidungsklage den Antrag bei Gericht (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Bei gerichtlicher Vorladung eine Kopie der Vorladung und Nachweis des Gerichts, dass der Termin nicht verschoben werden kann (gilt nur bei Reise-Rücktritt); – Nachweis des Reiseveranstalters über den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort (gilt nur bei Reiseabbruch); – Originalbelege der entstandenen Mehrkosten (gilt nur bei Reiseabbruch). – Sämtliche Buchungs- und Umbuchungsunterlagen im Original.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbestätigung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Willenserklärungen und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Appears in 1 contract
Samples: Jahresversicherung
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichts- behörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt Rahmen der Klageerhebung nicht bekanntSchadenbearbeitung in der Sach-, ist Haftpflicht- oder Kraftfahrtver- sicherung übermitteln wir Daten zum Versicherungsobjekt (Fahr- zeugidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Anga- ben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH (HIS-Anfrage). Die in- forma HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „ Hinweis- und Informati- onssystem der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespei- chert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in ei- nem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen kön- nen nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungsunter- nehmens an das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständigHIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. Ladungsfähige Anschrift für von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die Reiseversicherungaufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS ge- speichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfra- gende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus- kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie auf folgender Internetseite: Helvetia Versicherungs-AGxxx.xxxxxxx-xxx.xx Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre Daten (Name, Xxxxxxxx XxxAdresse und ggf. 00-Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxx. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahr- nehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und Sprachenicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender Internetseite: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutschxxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx.
Appears in 1 contract
Samples: Zahnzusatzversicherung
Beschwerderecht. Ich habe das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten bei einer nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. Die Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen des/der Erziehungsberechtigten) Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – BUKEA, (Amt für Wasser, Abwasser und Geologie – Schadensmanagement / Sofortmaßnahmen - ) Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx (nachfolgend genannt Verkäufer) und ...................................................................... (nachfolgend genannt Käufer) wird folgender Vertrag geschlossen: Gegenstand dieses Programmpaketes ist das auf dem jeweils verwendeten Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm RESY sowie die dazugehörige Bedienungsanleitung (Bedienerhandbuch). Alle vorgenannten Bestandteile werden im folgenden als Software bezeichnet. Der Verkäufer liefert nach dem erstmaligen Erwerb bis zur Kündigung des Vertrages sämtliche Neufassungen der Software. Diese erscheinen regel- mäßig in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, spätestens aber bei einer Änderung der Software durch den Verkäufer. Art und Umfang der beiderseiti- gen Leistungen werden durch die nachfolgenden vertraglichen Abmachungen geregelt. Sie haben beziehen sich sowohl auf den erstmaligen Erwerb als auch auf die Möglichkeitnachfolgenden Neufassungen.
(1) Die Software ist urheberrechtlich nach Maßgabe der §§ 69 ff UrhG geschützt. Dem Käufer ist bekannt, sich daß alle dadurch begründeten Rechte, die nicht ausdrücklich gewährt wurden, dem Verkäufer vorbehalten sind. Mit dem Erwerb erhält der Käufer die im Bestellformular, Ziffer 2, angegebene Anzahl Lizenzen und ist berechtigt, das Programm RESY auf einer entsprechenden Anzahl von Rechnern sowie zusätzlich auf einer entsprechenden Anzahl von Mobilgeräten die App einzusetzen. Nachdrucke - auch auszugsweise - sowie jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung - mit der Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gem. §§ 53,54 UrhG im bewilligten Nutzungsumfang - sind untersagt. Auch die Speicherung der Daten in Datensystemen zur Weitergabe für fremde Zwecke ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung des Handbuches ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers zulässig.
(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Software abzuändern oder zu bearbeiten oder mit anderen Programmen zu verbinden. Er ist ebenfalls nicht berechtigt, Änderungen von in der Software enthaltenen Warenzeichen, Copyright-Vermerken und sonstigen Vermerken über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie herzustellen.
(4) Der Käufer darf die Software oder eine Kopie davon weder verleihen, noch vermieten, noch eine Lizenz erteilen. Der Käufer der Software ist nicht berechtigt, dieses Programm - (auch Teile davon) - an Dritte weiterzugeben.
(1) Es wird darauf hingewiesen, daß es nicht möglich ist, Softwareprogramme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, daß das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der jeweiligen Auslieferung an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten Käufer gültigen Programmbeschreibungen brauchbar ist. Der Verkäufer gewährleistet ebenfalls, daß die Software frei von Material - und Fertigungsfehlern ist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Verkäufer gewährleistet, daß das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.
(3) Erweist sich die Software im Sinne von (1) als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer 6 monatigen Gewährleistungsfrist, die mit Auslieferung der Soft- ware an den Käufer beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch den Verkäufer und ein Austausch gegen ein neues Softwarepaket glei- xxxx Xxxxxx. Erweist sich auch dieses im Sinne von (1) als nicht brauchbar und fehlerhaft und gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu erstellen, hat der Käufer oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Nutzer nach seiner Xxxx das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programmpaketes und Rückerstattung des Kaufpreises. Dies sind die einzigen dem Käufer zur Verfü- gung stehenden Rechtsmittel für Garantieverletzungen.
(4) Es besteht keine Gewährleistung dafür, daß das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.
(5) Da die Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist, wird allen rechtmäßigen Bearbeitern von RESY geraten, ihre Arbeit zu wendenüberprüfen und Sicherungskopien anzufertigen.
(6) Der Verkäufer haftet keinesfalls für unmittelbare, mittelbare, atypische oder Folgeschäden, die aus der Benutzung oder Nichtbenutzbarkeit der Software beim Käufer oder bei einem Dritten entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde. Der Käufer hat den Verkäufer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Haftungsausschluß gilt insbesondere für Fehler des Programms, Unrichtigkeit der zugrunde gelegten Daten und der Bezeichnungen, die auch Handelsnamen, geschützte Waren- oder Markenzeichen o.ä. sein können. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese müssen im Einzelfall überprüft werden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen Haftung des Verkäufers übersteigt in keinem Fall den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen StaatBetrag, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift vom Käufer für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AGSoftware nach diesem Vertrag bezahlt wurde.
(7) Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigtVerkäufers beruhen. Die Vertragssprache ist Deutschnach dem Vertrag dem Käufer obliegenden Prüfungs- und Mitwirkungspflichten bleiben davon unberührt. Der Verkäufer liefert dem Käufer Neufassungen der Software regelmäßig in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, spätestens aber bei Änderungen an der Software. Neufassungen werden getrennt von der Rechnung in einem ungeöffneten Umschlag übersandt.
Appears in 1 contract
Samples: License Agreement
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutz- aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte XxxxxxLandesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 Württemberg Xxxxxxxx. 00x 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Soweit Sie eingewilligt haben bzw. es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei der Creditreform Boniversum GmbH Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens bzw. zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz ab. Die Datenschutzhinweise der Creditreform Boniversum GmbH finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx- dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/. Stand 10/2019 Schweigepflichtentbindungserklärung* *Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den führenden Versicherer können Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (Stuttgarter) Ihre Schweigepflicht- entbindung, um Ihre nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützten Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. an Rückversicherer und an den Sie betreuenden Vermittler, weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der angegebenen Adresse der Stuttgarter zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Vorliegen einer Schweigepflichtent bin- dung der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendi- gung Ihres Versicherungsvertrages bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder Stuttgarter unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werdender Weitergabe an Stellen außerhalb der Stuttgarter. Verlegt Die Erklärungen gelten für die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staatvon Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Die Stuttgarter verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens Vorschriften über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für Datenschutz und die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist DeutschDatensicherheit.
Appears in 1 contract
Samples: Entgeltumwandlungsvereinbarung