Besondere Bedingungen Für Werkleistungen Musterklauseln

Besondere Bedingungen Für Werkleistungen. Die Regelungen dieses Teils C gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den Regelungen des Teils A dieser AGB vor.
Besondere Bedingungen Für Werkleistungen. TEIL B25 – B27 | Bedingungen B25 - GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN B25.1 Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Diese Bestimmungen gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie von den allgemeinen Bestimmungen Abweichendes regeln. B26 - ABNAHME VON ARBEITSERGEBNISSEN B26.1 SOCOMIT GmbH wird dem Kunden die Bereitstellung von werkvertraglichen Arbeitsergebnissen zur Abnahme jeweils schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Kunde wird mit der Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, abnehmen, soweit nicht nachfolgend oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist. B26.2 SOCOMIT GmbH ist zur Teilnahme an der Abnahmeprüfung berechtigt. Eine Unterstützung des Kunden durch SOCOMIT GmbH bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß den vereinbarten, ansonsten nach der gültigen Preisliste geltenden Stundensätzen von SOCOMIT GmbH. B26.3 Unwesentliche Mängel von Arbeitsergebnissen hindern nicht die Abnahme. B26.4 Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung vom Kunden an SOCOMIT GmbH gemeldete und Abnahme hindernde Mängel der Arbeitsergebnisse wird SOCOMIT GmbH innerhalb einer angemessenen Frist beheben. B26.5 Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten und die Abnahme hindernden Mängel behoben werden konnten, oder SOCOMIT GmbH nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel im Sinne des § 640 BGB handelt. B26.6 Der Kunde bestätigt die erfolgreiche Abnahme schriftlich gegenüber SOCOMIT GmbH. B26.7 Erklärt bzw. bestätigt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist (vgl. 25.1) weder schriftlich die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist berechtigt das Vorhandensein von abnahmehinderlichen Mängeln mit, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen. B26.8 Darüber hinaus gelten Arbeitsergebnisse als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt, ohne abnahmehinderliche Mängel zu melden. B26.9 Die Abnahme gilt schließlich auch als erfolgt, wenn SOCOMIT GmbH dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht durchgeführt hat. B26.10 SOCOMIT GmbH kann die Abnahme von Teilergebnissen (zum Beispiel in sich geschlossene Leistungsabschnitte, abgeschlossene Teile des Vertragsgegenstandes oder einzelne Dokumente) verlangen. Die vorste...
Besondere Bedingungen Für Werkleistungen. 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden besonderen Bedingungen für Werkleistungen, wie insbesondere Installations‐, Reparatur‐ und Einbauleistungen, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen unter Ziffer A. für sämtliche Verträge mit dem Kunden über die Erbringung von Werkleistungen. § 2 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen. § 3 Benennung von Projektverantwortlichen Sowohl wir als auch der Kunde sind – in gesondert vereinbarten Fällen – verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten einen Projektleiter zu benennen. Die für die Realisierung des Werkes erforderlichen Maßnahmen werden zwischen den Projektleitern abgestimmt. Die Verantwortung für die Realisierung des Werkes liegt bei uns. Die jeweiligen Projektleiter sind innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Vertragsschluss dem jeweiligen Vertragspartner schriftlich zu benennen. Die Projektleiter werden sich regelmäßig, in projektindividuell vereinbarten Zeiträumen treffen, um anstehende Entscheidungen vorzubereiten, zu treffen und zu protokollieren. § 4 Änderungen während der Durchführung der Arbeiten/ Change Request Management Die Projektleiter können einvernehmlich Änderungen vereinbaren. Die Vereinbarungen sollen protokolliert werden und von beiden Projektleitern abgezeichnet werden. Soweit keine Vereinbarungen über die Vergütung oder die sonstigen Vertragsbestimmungen, insbesondere Zeitpläne hinsichtlich der vereinbarten Änderungen getroffen werden, müssen die Änderungen im Rahmen der bis dahin vereinbarten vertraglichen Bestimmungen durchgeführt werden. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen über von einer der Vertragsparteien verlangten Änderungen, gilt Folgendes: Der Kunde ist berechtigt, bis zur Abnahme Änderungsverlangen an uns zu stellen. Die Änderungsverlangen sind uns gegenüber schriftlich zu äußern. Wir werden das Änderungsverlangen prüfen. Wir werden vom Kunden verlangte Änderungen akzeptieren, sofern sie uns nicht im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar sind. Wir werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Änderungsverlangens schriftlich mitteilen, ob
Besondere Bedingungen Für Werkleistungen. 1. Leistungen von der DIGILED GmbH 1.1. Die DIGILED GmbH kann sich verpflichten, die vom Kunden bereit- gestellten Komponenten betriebsfertig zu montieren. Betriebsfertig ist der Werkgegenstand in einem solchen Fall, wenn die technische Betriebsbe- reitschaft der Anlage hergestellt wird. 1.2. Die DIGILED GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertra- ges Dritter zu bedienen.
Besondere Bedingungen Für Werkleistungen. § 1 Geltungsbereich 19 § 2 Vertragsgegenstand 19 § 3 Benennung von Projektverantwortlichen 19 § 4 Abnahme 19 § 5 Gewährleistung und allgemeine Haftung 20
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  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.