Bestellung. Die Kosten für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel (Internet), um die Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden können. Im Falle der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdem, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung (z.B. Schleifen, oder Reparatur, usw.) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
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Bestellung. Die Kosten für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel (Internet)1.1Der Lieferant wird sich, nach unserer Aufforderung, über das SAP Business Netzwerk Ariba mit uns verbinden, um die Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden können. Im Falle der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdem, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck alle bestell- und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung lieferrelevanten Dokumente (z.B. SchleifenBestellung, oder ReparaturAuftragsbestätigung, uswLieferavis, Rechnung, etc.) abelektronisch mit uns auszutauschen und von uns definierte Prozesse (Hochladen von Produktkatalogen, VMI [Vendor Managed Inventory], etc.) über Ariba abzuwickeln. XXXXXXXXXXX.XX kann bei 1.2Bestellungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich/elektronisch erteilt oder bestätigt werden. Falls der Lieferant nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung nicht die schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung abgibt oder mit deren Erfüllung beginnt, sind wir berechtigt, die jeweilige Bestellung zu widerrufen, ohne dass dem Lieferanten hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns erwachsen. 1.3Die Weitergabe unserer Aufträge im Voraus wissen was Ganzen oder größtenteils darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns zum ersatzlosen Widerruf dieses Auftrages, weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. 1.4Die Abtretung von Ansprüchen sowie die Übertragung der Kunde Einziehung von Forderungen gegen uns letztendlich zusendetauf Dritte sind ausgeschlossen und berechtigt uns ebenfalls zum ersatzlosen Widerruf des Auftrages. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. 1.5Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein oder wird vom Lieferanten selbst oder einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten gestellt, so sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Umstände sofort zu informieren. 1.6Die in Anfragen und/oder Angeboten angegebenen Mengen sind lediglich unverbindliche Orientierungswerte und begründen keine Verpflichtung, diese Mengen zu bestellen. 1.7Wir sind berechtigt, Änderungen in Bezug auf bestellte Waren zu verlangen, insbesondere im Hinblick auf Spezifikationen, Zeichnungen, Design, Konstruktion, Zeitpunkt und Ort der Lieferung, Verpackung, Qualität, Mengen und Transportmittel. Der Lieferant ist verpflichtet, uns Änderungen vorzuschlagen, die er im Hinblick auf veränderte gesetzliche oder sonst zwingende Vorschriften oder aus sonstigen Gründen für notwendig oder zweckmäßig hält. Sofern eine Änderung die Kosten oder den Lieferzeitpunkt beeinflussen kann, muss der Lieferant uns hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und wir werden unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Lieferanten eine Änderungsbestellung erteilen. Diese gilt als angenommen, wenn der Lieferant nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
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Bestellung. Die Kosten Ungeachtet erstellter Angebote sind alle Bestellungen und alle Änderungen und Nachträge dazu für den Auftraggeber (AG) - Firmenname und Anschrift siehe Bestellung - nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der zuständigen Einkaufsabteilung des AG unterschrieben schriftlich, per Fax oder als Scan per E-Mail übermittelt erteilt wurden. Auf Erklärungen anderer Personen kann sich der Auftragnehmer (AN) nur berufen, wenn er die Verwendung zuständige Einkaufsabteilung unverzüglich darüber informiert und deren schriftliche Bestätigung vorliegt. Spätestens mit Beginn der Fernkommunikationsmittel (Internet), um die Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden können. Im Falle Ausführung der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdem, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung den AN gelten diese Einkaufsbedingungen des AG als vom Vertrag zurücktreten zu könnenAN anerkannt. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität Bedingungen des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung AN (z.B. SchleifenAngebote, Verkaufsbedingungen) gelten für den AG ausnahmslos nur dann als verbindlich, wenn sie durch den AG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mündliche oder Reparaturtelefonische Bestellungen sowie Ergänzungen und Änderungen von bereits erteilten Bestellungen werden für den AG nur durch seine schriftliche oder durch Telefax erfolgte Bestätigung verbindlich. Bestelltag ist das Absende Datum der Bestellung. Ab diesem Datum beginnen auch vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen zu laufen. Die Bestellung ist vom AN innerhalb von zehn Tagen, usw.) abgerechnet ab dem Bestelltag, schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. XXXXXXXXXXX.XX kann bei Bestätigt der AN den Auftrag nicht innerhalb dieser Frist - einlangend beim AG -, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Bestellung/des Auftrages zustande. Xxxxxxx der Auftrag nicht durch Auftragsbestätigung, mit welcher die Bestellung vollinhaltlich akzeptiert wird, angenommen ist, ist der AG berechtigt, von der Bestellung nicht im Voraus wissen was ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, ohne dass dem AN deshalb Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, zustehen. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er noch vor Empfang der Kunde uns letztendlich zusendetAnnahmeerklärung abgesandt wurde. Abweichungen von der Bestellung sind deutlich hervorzuheben und bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch den AG. Die vorbehaltlose Waren- und/ oder Leistungsannahme gilt in keinem Fall als eine solche Zustimmung.
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Bestellung. Die Kosten für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel (Internet), um die Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienstekann vom Besteller in jeder handelsüblichen Art und Weise, die von Besteller und Verkäufer als geeignet erachtet wird, erfolgen. Die Bestellung muss folgende Mindestangaben enthalten: genaue Bezeichnung des/r bestellten Produkt(e) einschließlich aller Spezifikationen, Menge, Prei- sangabe, Gesamtkaufpreis, Versandbestimmungen, geforderter Liefertermin, Rechnungs- und Lieferadresse, soweit vorhanden Bescheinigungen über Steuerbefreiungen sowie alle sonstigen besonderen Anweisungen. Alle in Be- stellungen enthaltene Eventualverbindlichkeiten sind für den Verkäufer, soweit und solange der Kunde verwendetVerkäufer ihnen nicht zugestimmt hat, nicht verbindlich. Bestellt Alle Bestellungen bedürfen der Kunde eine DienstleistungAnnahme durch den Verkäufer. Nach Annah- me der Bestellung durch den Verkäufer, erklärt er kann der Besteller sich damit einverstandennur gegen Zahlung einer pauschalierten Entschädigung in Höhe von 5% des Bestell- preises („pauschalierte Entschädigung“) von der Bestellung lösen. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Bestellers den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich erlittene Schaden des Verkäufers geringer ist als die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden können. Im Falle der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdempauschalierte Entschädigung; ebenfalls unberührt bleibt das Recht des Verkäufers nachzu- weisen, dass er ordnungsgemäß belehrt wurdeder tatsächlich erlittene Schaden höher als die pauschalierte Entschädigung ist. In beiden Fällen gilt statt der pauschalierten Entschädigung der tatsächliche Schaden als vom Besteller geschuldet. Jede vom Verkäufer verwendete Spezifikation, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung auf die Bezug genommen wird oder die als Anlage beigefügt ist, stellt eine Standardproduktbezeichnung dar, die in Typ und Beschaffenheit im Wesentlichen mit den vom Besteller bestell- ten/gekauften Produkten identisch ist; die einzelnen Produkte können im Ein- zelnen in Design und Konstruktion hiervon abweichen. Ungeachtet entgegen- stehender Bestimmungen dieses Vertrags, sind vom Verkäufer vorgenommene Angaben und Beschreibungen ausschließlich beschreibender Natur und gelten in keiner Weise als Zusicherung jeglicher Art. Dem Verkäufer ist das Recht verliertvorbehalten, kleinere Änderungen des Designs und der Konstruktion vorzunehmen, soweit sie seinem Ermessen nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer eine Verbesserung gegen- über vormals herrschender Praxis, wie gegebenenfalls in den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)Spezifikationen widergespiegelt oder beschrieben, der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnungdarstellt. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen Verkäufer wird weder detail- lierte Zeichnungen noch Fertigungszeichnungen seiner Produkte aushändigen noch soll dies von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung (z.B. Schleifen, oder Reparatur, uswihm verlangt werden.) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
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Bestellung. Die Kosten Bestellungen des AG sind nur in schriftlicher Form für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel den AG rechtsverbindlich (Internetauch in E-Mail-, EDI-, OCI- und Telefaxform). Bevorzugt werden seitens des AG elektronische Bestellungen, um die Bestellung welche aus dem ERP-System des AG versandt werden. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den vom AG vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, besteht für den AG bei betroffenen Bestellungen keine Verbindlichkeit. Der AN ist verpflichtet, den AG über derartige Fehler in Kenntnis zu tätigensetzen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet sodass etwaige Bestellungen des AG korrigiert und erneuert werden können. Im Falle Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen. Überschreitungen der in der Bestellung einer Dienstleistung angeführten Preise werden seitens des AG nicht anerkannt. Sind im Anbot des AN und in der Bestellung des AG Preise nicht angeführt, so gelten die bei Erstbestellung vereinbarten Preise. Sollten keine Preise explizit vereinbart sein, gelten ortsübliche Preise als vereinbart, bei weiteren Bestellungen dann jene, die bei den vorangehenden Geschäftsvorgängen vom AG bezahlt wurden. Ist eine besondere Vereinbarung auf der Bestellung nicht angegeben, verstehen sich die Preise inklusive Verpackung, je nach Angabe auf der Bestellung DAP Werk Vöcklabruck oder DAP Werk Frankenmarkt bzw. DAP Aufstellungsort (INCOTERMS 2020), zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tage netto. Bei Lieferung ab Werk des AN gelten die in der Bestellung des AG angegebenen Versandvorschriften, wobei Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser angegebenen Versandvorschriften entstehen, zu Lasten des AN gehen. Die Gefahr geht in jedem Falle erst mit Ausfolgung der Ware, Fertigstellung und Übergabe des Werkes an den AG über. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt der Bestellung des AG und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn sie der AG ausdrücklich schriftlich bestätigt. Andernfalls entfalten sie gegenüber dem AG keine Rechtswirkungen, auch wenn nicht ausdrücklich und konkret widersprochen wird. Der AN erklärt der Verbraucher außerdemausdrücklich, dass er ordnungsgemäß belehrt wurdeüber die zuliefernde Ware verfügungsberechtigt und ihr rechtmäßiger Eigentümer ist. Bei zu erbringenden Leistungen erklärt der AN zusätzlich, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten alle dafür erforderlichen Berechtigungen zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung besitzen (z.B. Schleifen, oder Reparatur, uswGewerbeberechtigungen).) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
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Bestellung. Die Kosten Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist, wobei Fax und Scan (eingescannte Unterschrift) der Schriftform genügen. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel (Internet)uns nur verbindlich, um die wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden könnenbestätigt haben. Im Falle Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung einer Dienstleistung erklärt erkennt der Verbraucher außerdemLieferant an, dass er ordnungsgemäß belehrt wurdesich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne über Art und Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, sodass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen. Die Auftragsannahme ist durch den Lieferanten durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 8 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Andernfalls entfalten sie uns gegenüber auch dann keine Rechtswirkung, wenn wir nicht ausdrücklich und konkret widersprechen. Der Lieferant erklärt ausdrücklich, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliertüber die zu liefernde Ware verfügungsberechtigt und ihr rechtmäßiger Eigentümer ist. Zeichnungen, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu könnenWerkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung den Gesamtpreis inklohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. aller Versand- Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Nebenkosten nichtAufmachungen hergestellte bzw. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung (z.B. Schleifen, oder Reparatur, uswausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
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Bestellung. Die Kosten für die Verwendung 2.1 Lieferverträge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Fernkommunikationsmittel Schriftform (InternetBrief, Email oder per Fax), um sofern wir im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich mit dem Lieferanten die Aufhebung des Schriftformerfordernisses vereinbaren. | 2.2 Soweit der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 5 Tagen oder bis zu tätigendem in der Bestellung angegeben Datum schriftlich bestätigt, richten sich sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 14 Tagen nach dem normalen TarifBestelldatum schriftlich wi- derspricht. | 2.3 Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist nur unsere Bestellung maßgeblich. Ändert der Lieferant in seiner Bestätigung unsere Bestellung ab oder ergänzt er diese, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienstegilt dies als neues Angebot an uns und bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. | 2.4 Wir behalten uns vor, die angenommene Bestellung im Nachhinein durch schriftliche Anweisung des Lieferanten qualitativ oder quantitativ zu ändern. Beeinflusst eine solche Bestellung den Wert oder den Fortschritt der Kunde verwendet. Bestellt Gegenleistung, so hat uns der Kunde eine DienstleistungLieferant schriftlich zu informieren, erklärt er sich damit einverstandendie Bestellbedingungen (z.B. Gegenleistung, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet Leistungszeit) gegebenenfalls einvernehmlich angepasst werden können. | 2.5 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen zu ändern oder zu stornieren. Bei einer Änderung ist der Lieferant verpflichtet uns etwaige Auswirkungen auf Preise und Lieferzeit mitzuteilen und diese von uns freigeben zu lassen. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung ersetzen wir dem Lieferanten, die angemessenen, bereits entstandenen Kosten. Der Lieferant hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz eines etwaigen entgangenen Gewinns. | 2.6 Der gesamte Schriftwechsel (Auftragsbestäti- gungen, Lieferscheine und Rechnungen etc.) ist unter Angabe der auf der Vorderseite vermerkten Bestell-Nr. und sons- tiger Zeichen nur mit der Einkaufsstelle zu führen. Jede Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdemist getrennt zu behandeln. | 2.7 Der Lieferant hat uns über jegliche Mehrkosten, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher die bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck Auftragsabwicklung entstehen können, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu informieren und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung (z.B. Schleifen, oder Reparatur, uswvorab unsere ausdrückliche schriftliche Freigabe einzuholen.) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
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