Betrieb. 8.1 Der Kunde betreibt die TI-Komponenten nach den Bestimmungen der AGB und dieser BesGB, der Produktbeschreibung und Begleitdokumentation. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu dem geschützten Aufstellort nur der Kunde und die von ihm namentlich autorisierten Personen (z. B. das Fachpersonal) Zugang erhalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass ein Diebstahl oder eine Manipulation der TI-Komponenten unver- züglich nach Feststellung an PT gemeldet wird. Hinweise zum Erkennen einer möglichen Manipulation sind den Gebrauchsanweisungen der TI-Komponenten zu entnehmen. 8.2 Der Kunde hat beim Betrieb der TI-Komponenten sicherzustellen, dass PT zu jeder Zeit in der Lage ist, den Verbleib und den Status des Konnektors und den Aufenthaltsort des Kartenterminals festzustellen, um dies den Aufsichtsstellen pflichtgemäß mitzuteilen. Der Kunde wird jedes Verhalten unterlassen, das die PT an der Umsetzung dieser Pflicht hindert. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen während des Betriebs der TI-Komponenten vorzunehmen, die erforderlich sind, um geänderten Zulassungsauflagen zu genügen, die von PT oder dem Hersteller oder den Nutzern von TI-Komponenten aufgrund behördlicher Vorgaben umzusetzen sind. Hierunter können auch organisatorische Umgestaltungen in der Praxis des Kunden gehören. 8.4 Kommt der Kunde diesen Betriebspflichten trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist PT berechtigt, die TI-Komponenten beim Kunden zu sperren. Bei Gefahr in Verzug für die Sicherheit von TI-Systemen, die ein Zuwarten nicht erlauben, kann PT die Sperrung auch ohne Mahnung vornehmen. Verstößt ein Kunde nach einer Entsperrung er- neut gegen seine Betriebspflichten, kann PT eine dauerhafte Sperrung vornehmen und den Vertrag fristlos kündigen.
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Betrieb. 8.1 8.1. Der Kunde betreibt die TI-Komponenten nach den Bestimmungen der AGB und dieser BesGB, der Produktbeschreibung und Begleitdokumentation. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu dem geschützten Aufstellort nur der Kunde und die von ihm namentlich autorisierten Personen (z. z.B. das Fachpersonal) Zugang erhalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass ein Diebstahl oder eine Manipulation der TI-Komponenten unver- züglich unverzüglich nach Feststellung an PT DATAMED gemeldet wird. Hinweise zum Erkennen einer möglichen Manipulation sind den Gebrauchsanweisungen der TI-Komponenten zu entnehmen.
8.2 8.2. Der Kunde hat beim Betrieb der TI-Komponenten sicherzustellen, dass PT DATAMED zu jeder Zeit in der Lage ist, den Verbleib und den Status des Konnektors und den Aufenthaltsort des Kartenterminals festzustellen, um dies den Aufsichtsstellen pflichtgemäß mitzuteilen. Der Kunde wird jedes Verhalten unterlassen, das die PT DATAMED an der Umsetzung dieser Pflicht hindert.
8.3 8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen während des Betriebs der TI-Komponenten vorzunehmen, die erforderlich sind, um geänderten Zulassungsauflagen zu genügen, die von PT DATAMED oder dem Hersteller oder den Nutzern von TI-Komponenten aufgrund behördlicher Vorgaben umzusetzen sind. Hierunter können auch organisatorische Umgestaltungen in der Praxis des Kunden gehören.
8.4 8.4. Kommt der Kunde diesen Betriebspflichten trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist PT DATAMED berechtigt, die TI-Komponenten beim Kunden zu sperren. Bei Gefahr in Verzug für die Sicherheit von TI-Systemen, die ein Zuwarten nicht erlauben, kann PT DATAMED die Sperrung auch ohne Mahnung vornehmen. Verstößt ein Kunde nach einer Entsperrung er- neut erneut gegen seine Betriebspflichten, kann PT DATAMED eine dauerhafte Sperrung vornehmen und den Vertrag fristlos kündigen.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen