Betriebshandbuch Musterklauseln

Betriebshandbuch. 8.1.1 Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der jeweiligen Services die Vorgaben des ihm überlassenen Betriebshandbuchs des Auftraggebers beachten und als Teil der Services regelmäßig aktualisieren und pflegen. Das Betriebshandbuch muss für den bestimmungsgemäßen Anwender ohne weiteres nachvollziehbar sein. 8.1.2 Durch das Betriebshandbuch werden Inhalt und Umfang der Services nicht verändert; insoweit sind allein die Bestimmungen dieses Vertrages maßgeblich.
Betriebshandbuch ist ein Handbuch (bestehend aus einem oder mehreren schriftlichen oder elektronischen Dokumenten), das in einer den Anforderungen der Leistungsbeschreibung des jeweiligen AEB-IT (Teil J) entsprechenden Art und Weise beschreibt, wie die jeweiligen Services erbracht und die Parteien im jeweiligen täglichen Betrieb zusammenarbeiten werden.
Betriebshandbuch. Für die Dienstleistung von ewl im Rechenzentrum gilt auch das Betriebshandbuch inklusive Hausordnung.
Betriebshandbuch. Der Betreiber der Verwertungsanlagen hat vor Inbetriebnahme der Anlage ein Be- triebshandbuch zu erstellen. Es ist fortzuschreiben. Im Betriebshandbuch sind für den Normalbetrieb, die Instandhaltung und für Be- triebsstörungen die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle und die Be- triebssicherheit der Anlage erforderlichen Maßnahmen festzulegen. (Die erforderli- chen Maßnahmen sind mit Alarm- und Maßnahmenplänen abzustimmen.) Im Betriebshandbuch sind die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Perso- nals, die Arbeitsanweisungen, die Kontroll- und Wartungsmaßnahmen sowie die In- formations-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach den Auflagenzif- fern 12.5.8.7 und 12.5.8.3 bis 12.5.8.5 festzulegen.
Betriebshandbuch. Es ist ein Betriebshandbuch zu erstellen, das laufend fortzuschreiben ist. Im Betriebshandbuch sind für Normalbetrieb, Instandhaltung, Betriebsstörungen und die für die Betriebssicherheit der Anlage erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit Alarm- und Maßnahmeplänen abzustimmen. Außerdem sind die Anforderungen zur Qualitätssicherung festzulegen. Es sind insbesondere darzustellen: • Art und Umfang der Vorerkundung (z.B. Einholung von Informationen), • Art und Umfang der Eingangskontrollen und Eingangsanalysen, • Art und Umfang der Eigenüberwachung einschließlich Angaben zu Probenahme, Probenaufbereitung und Analytik, • regelmäßige Entsorgungspfade, • die gemäß Bescheid zulässigen Schadstoffbelastungen der zur Behandlung vorgesehenen Böden und Abfälle, • die Maßnahmen bei Nichtübereinstimmung angelieferter Böden/Abfälle mit der verantwortlichen Erklärung im Entsorgungsnachweis, • die Verteilung der einzelnen Chargen in der Anlage, • die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der angelieferten, behandelten und entstehenden Böden/Abfälle erforderlichen Maßnahmen, • die betriebsinternen Abläufe bei der Handhabung gefährlicher Abfälle in der Anlage, • die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Personals, • die Arbeitsanweisungen, die Kontroll- und Wartungsmaßnahmen sowie die • Informations-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Betriebstagebuch, Informationspflichten gegenüber Behörden). Das Betriebshandbuch ist dem Landratsamt Kelheim vorzulegen.
Betriebshandbuch. Basis für ein ganzheitliches Betriebskonzept ist ein abgenommenes Betriebshandbuch. Darin werden die Rahmenbedingungen und Workflows zu den einzelnen Services inkl. aller notwenigen organisatorischen und technischen Schnittstellen detailliert festgelegt. Das Betriebshandbuch beschreibt, wie die die hier definierten Dienstleistungen erbracht werden (im Gegensatz zum SLA, der beschreibt, welche Services erbracht werden). Das folgende Betriebshandbuch liegt der Leistungserbringung zugrunde: xxx Die Verantwortungsbereiche der Vertragspartner sind in der unten abgebildeten Matrix dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Rollen und Zuständigkeiten ist in der RACI- Matrix (Teil des Betriebshandbuchs) abgebildet. Beispiel-Matrix: Server Hardware K K K K K Netzwerk K K K K K Betriebssysteme der Server - Windows K K K K K Betriebssysteme der Server - Linux K K K K K Middleware – Oracle DB -- -- -- -- -- -- Middleware – PostgresDB -- -- -- -- -- -- Middleware – Web- / Applicationserver K K K K K G Legato Datenbankapplikation G K 1K/23G -- -- G Legato ApplicationEngine G K 1K/23G -- -- G Legato Webapplikation G K 1K/23G -- -- G Legato Datenbank-Gateway G K 1K/23G -- -- G Legato Maschinenterminal G K 1K/23G -- -- G Legato Projektierungs-Tools (LC2, SVG-Designer) G -- G -- -- -- Betriebshandbuch G -- -- G -- G = GERMANEDGE, K = Kunde, S = Serviceprovider beauftragt durch Xxxxxx, -- = keine Zuständigkeit definiert 1 = 1st-Level-Support, 2 = 2nd-Level-Support, 3 = 3rd-Level-Support RM Software Maintenance EM Event Management IM Incident Management CM Change Management FM Request Fulfillment Management PM Problem Management VS Variabler Service Zur beidseitigen Absicherung werden die Verantwortlichkeiten genau beschrieben. An dieser Stelle werden Schaubilder, Festlegungen und Tabellen zur genauen Abgrenzung des Services hinterlegt.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.