Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Musterklauseln

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt monatsgenau. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Nach 2018 werden geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt: Jahre Immaterielle Vermögensgegenstände 2-10 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-15 Technische Anlagen und Maschinen 5-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit-Credit- Method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,78% p. a. (Vj. 1,87% p.a.) unter Verwendung der im Oktober ...
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Eröffnungsbilanz zum 13. Xxxx 2019 der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen- digen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver- pflichtungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. 2.1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilan- zierungs- und Bewertungsgrundsätze Durchschnittskurs Stichtagskurs 2021 2020 2021 2020
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Es wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den allgemeinen Bewertungs- und Rechnungslegungsvor- schriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Darstellung der Ent- wicklung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 268 (2) HGB erfolgte separat zum Anhang als gesonderte Anlage. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Abweichungen von Bilanzierung- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen be- wertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen sowie der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten (entspricht dem Verkehrswert zum Erwerbszeitpunkt) angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf der Grundlage sonstiger von den Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellter Informationen. Grundlage für den Verkehrswert der Beteiligungen ist grundsätzlich deren Nettoinventarwert. Der rechnerische Nettoinventarwert der beiden gehaltenen Beteiligungen am 31. Dezember 2021 ist negativ (rechnerischer Nettoinventarwert der HTB Dreizehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: EUR -8.887,20; rechnerischer Nettoinventarwert der HTB Vierzehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: -8.819,73). Da keine unmittelbare Ausgleichsverpflichtung besteht und noch keine Einlagen geleistet wurden, wurden die beiden Beteiligungen mit EUR 0 bewertet. Die beiden Beteiligungsgesellschaften wurden die für die HTB 12. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen (TEUR 100 bei der HTB Dreizehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und TEUR 60 bei der HTB Vierzehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG) zum Bilanzstichtag in voller Höhe noch nicht geleistet. Wenn die Beteiligungsgesellschaften zukünftig keine Erträge erwirtschaften sollten, mit denen die Verbindlichkeiten ausgeglichen werden können, würde sich eine Ausgleichsverpflichtung für die HTB 12. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen ergeben. Die Bankguthaben sind zu Nennwerten angesetzt. Die Forderungen sind zu Verkehrswerten angesetzt. Am Bilanzstichtag entsprechen diese dem Nennwert. In den Forderungen zum 30. September 2021 waren Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 3 enthalten (zum 31. Dezember 2021: TEUR 0). Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die unter den Kapitalanteilen ausgewiesenen Einlagen der Gesellschafter (Feste Kapitalkonten) werden mit dem Nennbetrag abzüglich realisiertes Ergebnis des...
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden nach den handelsrechtlichen Vorschriften unverändert gegenüber dem Vorjahr bilanziert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilan- zierung vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. 2.1 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungs- und Bewertungs- grundsätze Schätzungen und Ermessensspielräume (IAS 8) Durchschnittskurs Stichtagskurs 2020 2019 2020 2019