Brandschutz. Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand: a. die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhal- ten bleibt; b. die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau- werks begrenzt wird; c. die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird; d. die Bewohnerinnen und Bewohner das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Massnahmen gerettet werden können; e. die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
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Samples: Verordnung Über Bauprodukte, Verordnung Über Bauprodukte
Brandschutz. Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand:
a. die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhal- ten bleibtvo- rausgesetzt werden kann;
b. die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau- werks begrenzt wird;
c. die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird;
d. die Bewohnerinnen und Bewohner das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Massnahmen gerettet werden können;
e. die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
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Samples: Bauprodukteverordnung, Bauprodukteverordnung
Brandschutz. Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand:
a. Brand - die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhal- ten erhalten bleibt;
b. , - die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau- werks Bauwerks begrenzt wird;
c. , - die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird;
d. die Bewohnerinnen und Bewohner das Bauwerk Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Massnahmen gerettet werden können;
e. , - die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Zum Abbau Technischer Handelshemmnisse
Brandschutz. Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand:
a. die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhal- ten bleibtvorausgesetzt werden kann;
b. die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau- werks Bauwerks begrenzt wird;
c. die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird;
d. die Bewohnerinnen und Bewohner das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Massnahmen gerettet werden können;
e. die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
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Samples: Bauprodukteverordnung
Brandschutz. Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand:
a. die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhal- ten bleibtvoraus- gesetzt werden kann;
b. die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau- werks begrenzt wird;
c. die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird;
d. die Bewohnerinnen und Bewohner das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Massnahmen gerettet werden können;
e. die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
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Samples: Bauprodukteverordnung