Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen soweit
a) diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
c) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Außerhalb von Gebäuden sind – bis zur vereinbarten Höhe - versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungs- rohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solar- heizungsanlagen soweit
a) diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
c) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Bruchschäden an Gasleitungen
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserver- sorgung oder an den Rohren von Heizungs- oder Klimaan- lagen. Dies gilt, soweit
4.4.1 diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
4.4.2 die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
4.4.3 der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und
4.1 sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder
4.2 sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall begrenzt auf
a) 0.000 € in der KOMFORT-Deckung oder
b) 00.000 € in der TOP-Deckung. Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, aber der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen ist je Versicherungsfall begrenzt auf
a) 0.000 € in der KOMFORT-Deckung oder
b) 00.000 € in der TOP-Deckung.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Der Versicherer leistet außerhalb von Gebäuden Entschädi- gung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärme- pumpen-, Regenwasseraufbereitungs-/Zisternenanlagen oder Solarheizungsanlagen soweit
a) sich die Rohre auf und außerhalb des Versicherungsgrund- stücks befinden und
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbe- dingte und sonstige Bruchschaden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Warme-pumpen- oder Solarheizungsanlagen soweit
a) diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
c) der Versicherungsnehmer die Gefahr tragt. 3 . N ä s s e s c h ä d e n
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
(1) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schlauchen;
(2) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
(3) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
(4) Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
(5) Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
(6) Wasserbetten und Aquarien.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsan- lagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Als Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gelten frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie der Schwimmbadund Regenwassernutzungsanlagen soweit
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden. Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Ge- bäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschä- den auf dem Versicherungsgrundstück an den Zuleitungsroh- ren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warm- wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit der Versicherungsneh- mer hierfür die Gefahr trägt. Rohre, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück be- finden, müssen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Mitversichert sind Schäden an Ableitungsrohren der Wasser- versorgung, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, soweit die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder die außerhalb des Versicherungs- grundstücks verlegt sind, der Entsorgung der versicherten Gebäude und Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet ist. Ein Bruchschaden liegt nicht vor, wenn Dichtungen defekt werden, Rohrstücke ihre Lage verändert haben (Muffenver- satz) oder wenn Wurzeln in die Rohre hineingewachsen sind und dadurch ein Materialschaden am Rohr bzw. an der Dich- tung verursacht wurde.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden a) Wir leisten Entschädigung für außerhalb von Ge- bäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasser- versorgung oder an den Rohren der Warmwasserhei- zungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen soweit