Common use of Change Requests Clause in Contracts

Change Requests. 15.1. Will der AG den Inhalt der vom AN gemäß Leistungsschein zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem AN äußern. Die Änderungsforderung ist mit einer angemessenen Frist zu versehen, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot des AN erwartet. 15.2. Der AN hat die Änderungsforderung zu prüfen und wird dem AG innerhalb der gesetzten Frist in Textform mitteilen, ob die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nicht, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch nicht umsetzbar ist). 15.3. Der AN wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mit. 15.4. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, hat der AN unverzüglich mit der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilen. 15.5. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und/oder Termine, hat der AN innerhalb der gesetzten Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführt. Der AG entscheidet in angemessener Frist, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehnt. Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 15.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Leistungsscheins weitergeführt.

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Samples: Rahmenvertrag

Change Requests. 15.114.1. Will der AG den Inhalt vertraglich bestimmten Umfang der vom AN gemäß Leistungsschein zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich oder in Textform gegenüber dem AN äußern. Die Änderungsforderung ist mit einer angemessenen Frist zu versehen, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot Rückäu- ßerung des AN erwartet. 15.214.2. Der AN hat die Änderungsforderung zu prüfen und wird dem AG innerhalb der gesetzten Frist schriftlich oder in Textform mitteilen, ob die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nicht, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch nicht umsetzbar ist). 15.314.3. Der AN wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen vertragsgegenständli- chen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Soweit in dieser Phase der vorläufigen Einstellung/Einschränkung der Arbeiten gemäß Zahlungsplan eine Vergütung zu zahlen ist, ist diese vom AG zunächst zu zahlen, auch wenn die darauf entfallende Leistung vom AN wegen der vorläufigen Einstellung/Einschränkung der Arbei- ten nicht erbracht wurde. Diese Vergütung ist jedoch im Rahmen der Neubestimmung der Ver- gütung in der Vereinbarung über die Änderung der Leistung mindernd zu berücksichtigen, wenn die darauf entfallenden Leistungen vom AN endgültig nicht mehr zu erbringen sind. Sind vor Abschluss Ab- schluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführendurchzu- führen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mit. 15.414.4. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, hat wird der AN dies dem AG mitteilen und unverzüglich mit der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilenbeginnen. 15.514.5. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte verein- barte Vergütung und/oder vereinbarten Termine, hat der AN dies innerhalb der gesetzten Frist dem AG mitzuteilen und innerhalb angemessener Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführt. Der AG entscheidet und teilt dem AN in angemessener FristFrist mit, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehntab- lehnt. Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung Pla- nung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 15.614.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung und erforderlichenfalls die Vergütung entsprechend anzupassenan- zupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden gel- tenden Leistungsscheins ohne Änderungen weitergeführt. Die Arbeiten, die aufgrund der Ent- scheidung über die vorläufige Einstellung/Einschränkung der Arbeiten zurückgestellt wurden, sind nachzuholen. Soweit diese Arbeiten bereits vergütet wurden, ist eine weitere Vergütung hier- für nicht geschuldet. 14.7. Darüber hinaus bleibt der AN aufgefordert, durch Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der Leistungen und Ergebnisse beizutragen. Der AG wird die Vorschläge bei seinen Change Requests in Erwägung ziehen.

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Samples: Rahmenvertrag

Change Requests. 15.1. Will 31.1 Ein Change Request ist eine vertragliche Änderung oder Erweiterung des Vertragsinhaltes, die über die Ausübung eines Xxxx- und Ausgestaltungsrecht der AG den Inhalt der vom AN gemäß Leistungsschein zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem AN äußern. Die Änderungsforderung ist mit einer angemessenen Frist zu versehen, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot des AN erwartetAUFTRAGGEBERIN hinausgeht. 15.231.2 Die AUFTRAGNEHMERIN wird Änderungswünsche der AUFTRAGGEBERIN nur aus wichtigem Grunde ablehnen. Der AN Als wichtiger Grund für eine Ablehnung gilt insbesondere, wenn nach begründeter Auffassung der AUFTRAGNEHMERIN die Leistung nicht ausführbar ist oder wenn die zur Durchführung der Ände- rung erforderlichen Ressourcen für die AUFTRAGNEHMERIN nicht verfügbar sind und auch nicht ver- fügbar gemacht werden können. 31.3 Die AUFTRAGNEHMERIN hat die Änderungsforderung von der AUFTRAGGEBERIN gewünschten Änderungen betreffend deren Auswirkung auf Kosten, Investitionen und Termine zu prüfen bewerten und wird dem AG innerhalb unter der gesetzten Frist in Textform mitteilen, ob die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nicht, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch nicht umsetzbar ist). 15.3. Der AN wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) anBerücksichtigung, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt Termine möglichst nicht verändert werden sollen, unverzüglich nach der Änderungsmitteilung einen Umsetzungsvorschlag anzubieten. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund Hinsichtlich der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mitKosten muss dieses Angebot genauso prüfbar sein wie das ursprüngliche Angebot. 15.431.4 Die AUFTRAGNEHMERIN kann eine zusätzliche Vergütung nur dann verlangen, wenn vor Beauftragung des Change Requests ein nach Kosten und Zeitaufwand konkret beziffertes Angebot in Textform vorlag und die AUFTRAGGEBERIN dieses angenommen hat. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese keine Das Angebot muss dabei auch Hinweise dazu enthalten, ob sich durch Annahme des Change Requests Auswirkungen auf die andere Vertragsteile, insbe- sondere vereinbarte Vergütung oder Termine, hat der AN unverzüglich mit der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilenFristen ergeben. 15.5. Hält 31.5 Soweit sich die VERTRAGSPARTEIEN auf inhaltliche Veränderungen der AN die Änderungsforderung für zumutbar Projektausführung verständi- gen, ohne dass hierfür ein entsprechendes Angebot vorgelegt und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und/oder Termine, hat der AN innerhalb der gesetzten Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführt. Der AG entscheidet in angemessener Frist, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehnt. Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnenAUFTRAGGEBERIN ange- nommen wurde, liegt kein Change Request vor. 15.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Leistungsscheins weitergeführt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Change Requests. 15.15.1. Will der AG die SAZ den Inhalt nach Endabstimmung vertraglich bestimmten Umfang der vom AN gemäß Leistungsschein Lieferanten zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er sie diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem AN Lieferanten äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Änderungsforderung SAZ ist mit einer angemessenen Frist zu versehenberechtigt, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot des AN erwartetihren Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 15.25.2. Der AN hat Lieferant prüft, welche Auswirkungen die Änderungsforderung gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und Terminen haben wird. Erkennt der Lieferant, dass aktuell zu prüfen erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden sollten, so teilt er dies der SAZ mit und weist sie darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt die SAZ ihr Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt der Lieferant die Prüfung des Änderungswunsches durch. 5.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird dem AG innerhalb der gesetzten Frist in Textform mitteilen, ob Lieferanten der SAZ die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nichtAuswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist). 15.35.4. Der AN wird während Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens Vorschlags für die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführenUmsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) anbeim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass die Arbeiten bis SAZ mit einer Verschiebung der Leistungen zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund weiteren Durchführung der Leistungsänderungen Prüfung nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich miteinverstanden ist. 15.45.6. Hält Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der AN die Änderungsforderung für zumutbar Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und hat diese keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, hat gegebenenfalls der AN unverzüglich mit Dauer der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilen. 15.5. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und/oder Termine, hat der AN innerhalb der gesetzten Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführtauszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der AG entscheidet in angemessener Frist, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehnt. Bedarf Lieferanten wird der SAZ die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnenneuen Termine mitteilen. 15.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Leistungsscheins weitergeführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Change Requests. 15.15.1. Will der AG die SAZ den Inhalt nach Endabstimmung vertraglich bestimmten Umfang der vom AN gemäß Leistungsschein Lieferanten zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er sie diesen Änderungswunsch in Textform schriftlich gegenüber dem AN Lieferanten äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Änderungsforderung SAZ ist mit einer angemessenen Frist zu versehenberechtigt, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot des AN erwartetihren Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 15.25.2. Der AN hat Lieferant prüft, welche Auswirkungen die Änderungsforderung gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und Terminen haben wird. Erkennt der Lieferant, dass aktuell zu prüfen erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden sollten, so teilt er dies der SAZ mit und weist sie darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt die SAZ ihr Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt der Lieferant die Prüfung des Änderungswunsches durch. 5.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird dem AG innerhalb der gesetzten Frist in Textform mitteilen, ob Lieferanten der SAZ die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nichtAuswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist). 15.35.4. Der AN wird während Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens Vorschlags für die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführenUmsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) anbeim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass die Arbeiten bis SAZ mit einer Verschiebung der Leistungen zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund weiteren Durchführung der Leistungsänderungen Prüfung nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich miteinverstanden ist. 15.45.6. Hält Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der AN die Änderungsforderung für zumutbar Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und hat diese keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, hat gegebenenfalls der AN unverzüglich mit Dauer der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilen. 15.5. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und/oder Termine, hat der AN innerhalb der gesetzten Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführtauszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der AG entscheidet in angemessener Frist, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehnt. Bedarf Lieferanten wird der SAZ die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnenneuen Termine mitteilen. 15.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Leistungsscheins weitergeführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen