Claims Musterklauseln

Claims. If you are witness of abuses or violations, you may contact us by mail Meemento 00 Xxx Xxxxxx xx xx Xxxxx-Xxxxxxx, 00000 Paris or email (xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx) at anytime. You may also ask us to terminate the Service.
Claims. Claims shall be notified in writing without undue delay. EBSCO/Xxxxxx reserves the right to examine the legitimacy of a complaint. EBSCO must be notified without undue delay in writing of apparent defects but at the latest, how- ever, within two weeks after delivery. The defective merchandise delivered shall be held by the Customer for purposes of inspection by EBSCO in the condi- tion in which it was at the date of the determination of the defect. A breach of the afore-mentioned obli- gation shall preclude any warranty claims. In the case of a justified complaint by the Customer, the Customer may claim from EBSCO/Seller the Kunden hat dieser gegenüber EBSCO/Verkäufer einen Anspruch auf eine kostenlose Nachlieferung mangelfreier Exemplare bzw., wenn dies nicht möglich ist, auf eine Gutschrift in Höhe des Preises des bzw. der mangelhaften Exemplare. Der Kunde kann statt der Gutschrift ferner nach seiner Xxxx von EBSCO/Verkäufer Minderung oder − für den Fall, dass der Mangel erheblich ist und der Kunde an den übrigen Lieferungen aus dem Abonnement o. ä. kein Interesse hat − Rückabwicklung des Einzelvertrages über das von der Reklamation betroffene Abonnement verlangen. Reklamationen von fehlenden Zeitschriften- heften sind spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erscheinungstermin an EBSCO zu richten. EBSCO übernimmt jedoch keine Gewährleistung bei von ihr nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung oder Gutschriftserstellung. Da die Lieferung gemäß Ziffer 3 ausschließlich auf Gefahr des Kunden erfolgt, haftet EBSCO/Verkäufer weder für Verlust- noch Transportschäden. EBSCO/Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Kunden etwaige eigene Ansprüche gegenüber Dritten abzutreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verzug, aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen EBSCO/Verkäufer als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, für die die Haftung von EBSCO/Verkäufer jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist; vertragswesentlich sind free replacement and delivery of substitute copies which are free from defects or, if this is not possible, the issuance of a credit note in the amount of the price of the defe...
Claims. All claims must be made in writing within eight days from receipt of the of the goods concerned. The supplier has to be informed in writing by registered mail of faults not previously or obviously apparent at the latest eight days after their discovery.
Claims. Customer may file a complaint about the Bank by sending to WeltSparen, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx. If customer service has not given an answer within 30 (thirty) days; or if the answer was not entirely or partly favourable to customer, or if acceptance of the complaint was not implemented, customer may reach out to the following organizations before pursuing legal procedure: - the Banking and Financial Arbitrator if the value of the dispute does not exceed 100,000 euro, by using the forms available on the website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx; - the Banking and Financial Mediator, to initiate a mediation proceeding, which consists in the attempt to reach an INFORMATIONSBLATT agreement with the Bank with the assistance of an independent mediator. The Banking and Financial Mediator (an entity entered in the Register kept by the Ministry of Justice) my can be contacted, by using the forms available on the website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. The term deposit agreement is governed by Italian law (and in particular the Italian Civil Code, the Consolidated Banking Law, and the Consumer Code) and, limited to deposits and withdrawals, Legislative Decree 11 of 27 January 2010, as well as the relevant European Union regulations applicable to the Service. At customer's discretion, the court with jurisdiction is the Court of Milan or the one where he/she resides or has elected as domicile. The term deposit agreement, the notices and all information concerning the related documents will be provided to customer in writing and in English language. A courtesy translation in German may be provided to customer: In the event of any discrepancies, the English language version will prevail.
Claims. Notification of defects must be made in writing and within 8 days of receipt of the goods ordered. Within a further 30 days, TRISA AG is to be notified of the precise extent of the defect. A warranty obligation shall exist for TRISA AG only to the extent that notification of defects has been duly made within the time specified.
Claims. Claims must be made immediately on receipt of the goods and in writing, as other- wise such claims will not be accepted by us. Amendments to or deductions from invoices will not be accepted. The customer in not entiled to make claims above the nominal value of the goods involved. Damages in transit are to be claimed with the carrier.
Claims. 9.1. Any claim or contestation on the part of the Buyer with regard to merchandise supplied, must be forwarded in writing to the Vendor within10 working days of the date of delivery of the goods and sent to the Vendor’s registered offices, following the instructions contained in Vendor’s website xxx.xxxxx.xxx. 9.2. In the event of claims for tampering with or shortage of goods, the Buyer shall promptly notify the freight company in writing at the time the goods are received.

Related to Claims

  • Asbest Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.

  • Explosion Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.

  • Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Information Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.