Erfüllung und Gerichtsstand Musterklauseln

Erfüllung und Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, ist je nach der gesetzlichen Streitwertgrenze das Amtsgericht Seesen oder das Landesgericht Braunschweig zuständig. Außerdem gilt ausdrücklich Seesen als Erfüllungsort.
Erfüllung und Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. 2. Namen bzw. das für den Landkreis zuständige Landgericht ist Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Ansprüche oder sonstige Rechts aus Verträgen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abgetreten werden. 4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingung rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderung/Rechtssprechung werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Gesetz am nächsten kommt.
Erfüllung und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Liefervertrag sicher gebenden Rechte und Pflichten bzw. allfällige Differenzen sind für beide Teile Stansstad NW. Das Rechtsverhältnis untersteht schwei- zerischem Recht. August 2015 SDD GmbH Rücksendungen von Produkten Produkte dürfen nicht ohne Vorabklärung an uns retourniert werden. Wir bitten Sie, vorgängig bei Ihrem SSD Ansprechpartner eine entsprechende Zusage einzuholen. Wenn wir mit der Rücksendung einverstanden sind, kann die Ware unter folgenden Bedingungen retourniert werden: • Der Rücksendung ist unbedingt die Rücksendegenehmigung beizulegen. • Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Absenders. • Der Rücksendung ist unbedingt eine SDD-Rechnungskopie beizulegen. Ohne Rechnungskopie wer- den keine Rücksendungen angenommen. • Die Ware muss fabrikneu, ungebraucht und originalverpackt sein. Sämtliches Zubehör sowie Monta- ge- und Betriebsanleitungen müssen ebenfalls vorhanden sein.* • Die retournierte Xxxx wird von uns kontrolliert und wieder eingelagert. Anschliessend stellen wir eine Gutschrift aus, wobei wir jedoch folgende Kosten für Umtriebe, Erstfracht, Kontrolle, Einlagerung und Administration in Abzug bringen: Rücksendungen innerhalb 30 Tagen: . /. 20% des Netto-Warenwertes, jedoch aber mindestens CHF 50.00 Artikel, welche vor mehr als 30 Tagen geliefert wurden, werden nicht mehr zurückgenommen. Sonderpumpen und konfektionierte Artikel (z.B. Steuerungen, Druckerhöhungsanlagen, Elektrokabel, Dosierkonsolen, Chemikalienlagerbehälter usw.) werden ebenfalls nicht zurückgenommen. * Ist die Ware nicht mehr fabrikneu, wir jedoch mit der Rücksendung trotzdem einverstanden sind, wird die Höhe der Gutschrift nach der Kontrolle der Ware festgelegt. Retouren müssen beim Rechnungssteller zurückgegeben werden.
Erfüllung und Gerichtsstand. Die Bedingungen dieses Vertrages werden in Wien/ Österreich erfüllt. Im Falle von Rechtsansprüchen beider Parteien wird Wien, Österreich als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen per 29.10.2021 These Terms & Conditions for delegates apply to every person registering as a regular delegate (member/non‐member, post‐graduate trainee/counsellor/student) for the Dreiländertreffen der Minimal Invasiven Chirurgie, to be held in Vienna/ Austria from Mai 20th – May 21st 2022 (hereafter referred to as “the conference”), organised by the Vienna Medical Academy GmbH (hereafter referred to as “the conference organisers”). All references to a date or a deadline, mentioned in these terms and on other conference documents, refer to the Central European Time Zone (CET). For the duration of the congress, the legal regulations in force at the time of the event shall apply. Prior to the congress, the relevant regulations will be published without delay on the conference homepage in accordance with the governmental decrees. With your registration and participation in the congress, you engage to comply with the applicable regulations. Only fully completed online registrations will be accepted. An invoice will be sent after the receipt of your registration, a confirmation of payment will be sent upon receipt of payment in full. If the full payment has not been received before the deadline indicated, the registration will remain valid, however the due fee will be increased according to the payment period (early/regular/on site). To be able to register as a student or postgraduate trainee, individuals must present proof of fulltime enrolment at a recognised university or college or an according programme (i.e. student ID, confirmation of head of department, etc.) either by uploading their student ID during registration or by sending the ID via fax or email immediately after completing the registration or during the on site registration process. The registration fee for delegates, students and postgraduate trainees, counsellors, Dreiländertreffen der Minimal Invasiven Chirurgie member or non‐member, includes entry to all conference sessions, corporate satellites, the exhibition and poster area, the opening session and the closing session, provided that sufficient seating space is available Please note that the security personnel of the conference centre / staff onsite are responsible for granting or denying access to conference halls in case of o...
Erfüllung und Gerichtsstand. Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Gerichtsstand ist Remscheid. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen ohne Ankündigung vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. 1. Acceptance of terms of sale, delivery and payment Our sales are based on the following terms and conditions whereby only the latest issue of our sales literature is valid. Any variations to these and verbal arrange- ments require our confirmation in writing. Conditions of the buyer shall not be binding to us, also if not expressively objec- ted to us. The placing of an order/contract with us implies acceptance of our con- ditions. Validity of contract is only reached with our written order confirmation.
Erfüllung und Gerichtsstand. 11.1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der Sitz von Perfect Tracking. 11.2. Gemäß § 104 JN wird das Bezirksgericht am Sitz der Perfect Tracking als Gerichtsstand vereinbart. 11.3. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 11.4. Vertragssprache des Rechtsgeschäftes ist deutsch. 11.5. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Erfüllung und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Verbindlichkeiten, auch für Scheck- und Wechselangelegenheit, ist bei Vollkaufleuten 00000 Xxxxx.

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  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand 15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen ist die vom Auftraggeber bezeichnete Empfangsstelle. 2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers oder nach Xxxx des Auftraggebers der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand 28 1. Der Immobilienfonds untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG), der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 (KKV) sowie der Verordnung der FINMA über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014 (KKV-FINMA). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 2. Für die Auslegung des Fondsvertrages ist dessen deutsche Fassung massgebend. 3. Dieser Fondsvertrag tritt am 19.10.2022 in Kraft und ersetzt den Fondsvertrag vom 01.12.2021. 4. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt deren Gesetzeskonformität fest.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.