Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.

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Samples: General Terms and Conditions for Supply Orders

Compliance. 16.114.1. Wir verfolgen eine "Null-Toleranz-Politik" in Bezug auf Korruption und sonstige Rechtsverletzungen. 14.2. Der Auftragnehmer Geschäftspartner/Kunde versichert und verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten - sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell- und Wettbewerbsvorschriften. Gleiches gilt für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen; - keine Geldzahlungen oder andere Leistungen, die einen wirtschaftlichen Vorteil für den Empfänger darstellen, an Amtsträger zu leisten; und - unseren Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner zu beachten. Dies beinhaltet insbesondereDer Geschäftspartner/Xxxxx bestätigt hiermit, aber nicht ausschließlichKenntnis vom Inhalt des Verhaltenskodex zu haben und mit diesem vertraut zu sein. 14.3. Der Geschäftspartner/Kunde verpflichtet sich, etwaige von ihm beauftragte Dritte sorgfältig auszuwählen und dazu anzuhalten, die Beachtung für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze Vorschriften, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell- und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen gehört insbesondereWettbewerbsvorschriften, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussenbefolgen. 16.214.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx einsehbar und Unbeschadet etwaiger gesondert vereinbarter Kündigungsrechte kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für jede Vertragspartei den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn - eine der Vertragsparteien gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, ohne diesen Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer Aufforderung behoben zu haben; oder - ein begründeter Verdacht besteht (z.B. aufgrund von Medienberichten), dass korruptive Handlungen oder sonstige Straftaten begangen worden sind (Verdachtskündigung). 14.5. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtKündigung bedarf der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Auftragsbedingungen

Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Der Lieferant hat die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere: - Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und - sicherstellen, aber dass sie sich nicht ausschließlichan Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen - Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für - die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, - die Beachtung Abschaffung der Kinderarbeit und Einhaltung - die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten - Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen - Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und - die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern - Unternehmen sollen gegen alle Arten der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen gehört insbesondere, jemandemKorruption eintreten, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx einsehbar Erpressung und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangenBestechung. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fallnachweist, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommtder Gesetzesverstoß soweit wie möglich geheilt Disclosure cat.: I proofread by: RK publish date: 09/01/21 effect. date: 08/21 author: LGe released by: LGe replaces: initial status: Published resp. depart.: MM date of release: 09/01/21 revision No.: 0 doc. type: LLS change rep. No.: NA retention period: 10y. prot. class: public wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, ist HOLBORN berechtigtbehält LESER sich das Recht vor, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxx einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.

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Samples: General Terms and Conditions for Service Contracts

Compliance. 16.17.1. Der Auftragnehmer AUFTRAGNEHMER sichert zu, dass er alle im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung auf den AUFTRAGNEHMER jeweils anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Vorschriften sowie ihm bekannte LIEBHERR Richtlinien und Vorgaben und den LIEBHERR-Lieferantenverhaltenskodex (nachfolgend als "Anwendbare Regelungen" bezeichnet) vollumfänglich einhalten wird. 7.2. Soweit Anwendbare Regelungen Melde-, Dokumentations- oder sonstige Pflichten des AUFTRAGNEHMERs enthalten (insbesondere bezüglich umweltrechtlicher Gesetze, Standards etc.), wird der AUFTRAGNEHMER diesen Melde-, Dokumentations- und sonstigen Pflichten aus eigener Initiative, auf eigene Kosten, vollständig und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nachkommen. Auch bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Melde-, Dokumentations- oder sonstiger Pflichten des AUFTRAGNEHMERs, wird der AUFTRAGNEHMER LIEBHERR und die mit LIEBHERR verbundenen Unternehmen (Gesellschaften, an welchen die Liebherr-International AG mit dem Sitz in 1630 Bulle/Schweiz direkt oder indirekt zu 50% oder mehr beteiligt ist) bei der Erfüllung dieser Melde-, Dokumentations- oder sonstigen Pflichten auf Aufforderung von LIEBHERR oder einem verbundenen Unternehmen unverzüglich und auf eigene Kosten unterstützen. 7.3. LIEBHERR ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Anwendbaren Regelungen beim AUFTRAGNEHMER zu überprüfen oder durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfer) überprüfen zu lassen. 7.4. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen mit seinen Unterlieferanten eine entsprechende Vereinbarung gemäß den Ziffern 7.1. bis 7.3. zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussentreffen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Compliance. 16.18.1. Der Auftragnehmer verpflichtet Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer korruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung korrupte Verhaltensweisen und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltens- weisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder andere strafbare Handlungen zu beeinflussenunterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen: a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxx einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 Vorteilen an in- oder 16.2 genannten Pflichtenausländische Beamte, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, Amtsträger oder für den Fallöffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, dass es zu die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken. c) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. Fordern, Sich Versprechen lassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr. d) Der Verrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die unbefugte Verwertung von Vorlagen. e) Verstöße gegen das nationale und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht. 8.2. Bei einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, gegen die Verpflichtung aus Ziffer 8.1 dieser Einkaufsbedingungen kann die andere Vertragspartei den Vertrag außerordentlich kündigen. 8.3. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 8.1 dieser Einkaufsbedingungen kann eine Vertragspartei die verstoßende Vertragspartei von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtVergabe zukünftiger Aufträge ausschließen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkauf)