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Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oder

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Samples: Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Terms and Conditions

Compliance. a. 1. Der Kunde wird keine Handlungen oder Unterlassungen begehen, die unabhängig von der Beteiligungsform zu einer ordnungs- oder strafrechtlichen Ahndung, insbesondere wegen Korruption oder Verstoß gegen Kartell- und Agilent garantierenWettbewerbsrecht, vom Kunden, von beim Kunden beschäftigten Personen oder von durch den Kunden beauftragten Dritten führen können (nachfolgend als „Verstoß“ oder „Verstöße“ bezeichnet). Der Kunde ist verantwortlich, die zur Vermeidung von Verstößen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu wird der Kunde insbesondere die bei ihm beschäftigten Personen und durch ihn beauftragte Dritte entsprechend verpflichten und im Hinblick auf die Vermeidung von Verstößen umfassend schulen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, auf unser Verlangen, über die vorgenannten Maßnahmen Auskunft zu erteilen, insbesondere über deren Inhalt und Umsetzungsstand. Hierzu wird der Kunde auf Aufforderung einen von uns zur Verfügung gestellten Fragebogen zu Zwecken der Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß beantworten sowie damit in Zusammenhang stehende Dokumente uns zur Verfügung stellen. 3. Der Kunde wird uns unverzüglich über die Einleitung behördlicher Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes unterrichten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Hinweisen auf einen Verstoß des Kunden Auskunft über den Verstoß und die ergriffenen Maßnahmen zu dessen Abstellung und zukünftige Vermeidung zu verlangen. 4. Im Fall eines Verstoßes sind wir berechtigt, vom Kunden die sofortige Unterlassung und Freistellung von allen Forderungen Dritter und die Erstattung aller durch den Verstoß bei uns entstandenen Schäden zu verlangen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte steht uns darüber hinaus in einem solchen Fall ein außerordentliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Kunden bestehenden Rechtsgeschäfte zu. 5. Darüber hinaus erkennt der Kunde den Unternehmenskodex der Schaeffler Gruppe in der jeweils zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts gültigen Fassung an, welcher unter xxx.xxxxxxxxxx.xx eingesehen werden kann (auffindbar über die Suchfunktion) oder dem Kunden auf Anforderung zugesandt wird. Der Kunde versichert, dass sie berechtigt sind, Geschäfte er die dort aufgestellten Grundsätze verantwortlichen unternehmerischen Handelns in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigenseinem Unternehmen eingeführt und umgesetzt hat. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, Er hat die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere vertraglichen Leistungen eingesetzten beauftragten Dritten in gleicher Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderverpflichten.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantierenJede der Parteien stellt sicher, dass sie berechtigt sindgeeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. um personenbezogene Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu tätigenschützen. Der Kunde, In der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung Phase der anwendbaren US- Gesetze Vertragsanbahnung wird aufgrund regulatorischer Vorgaben zwischen der NAG und aller anderen Gesetze dem Kunden eine Vertragspartnerprüfung eingeleitet. Dazu wird dem Kunden von der NAG geschäftliche und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungenpersönliche Auskunftsformulare zur Verfügung gestellt. Der Kunde bestätigtist verpflichtet, diese Formulare innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Erhalt der Formulare, vollständig, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Wenn es die NAG für notwendig erachtet, ist der Kunde verpflichtet, weitere Nachweise zu erbringen, damit die NAG die auf den Auskunftsformularen gemachten Angaben überprüfen kann. Wird diese verbindliche Frist von 2 (zwei) Wochen vom Kunden nicht eingehalten oder macht der Kunde innerhalb der Vertragsanbahnungsphase unwahre, unrichtige oder unvollständige Angaben in den Formularen oder hat die NAG während der Dauer des Vertragsverhältnisses den begründeten Verdacht, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hatdies der Fall ist, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragenbehält sich die NAG das Recht vor, die auf der „Denied Parties List" Vertragsanbahnungsphase und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sindallfällige diesbezügliche Vertragsverhandlungen bzw. das Vertragsverhältnis mit dem Kunden, es sei dennsofern bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde, dies wird jederzeit ohne Angabe von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigtGründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn Ungeachtet davon ist der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. verpflichtet jede wesentliche Änderung in der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen Eigentümerstruktur des Kunden, die sich unmittelbar mehr als 5% der Anteile am Kunden betrifft und insbesondere dazu geeignet ist, den Kunden auf Produkte beziehensonstige Art und Weise zu kontrollieren, einzusehen und zu prüfenbeherrschen oder einen sonstigen wesentlichen Einfluss auf den Kunden auszuüben, der NAG schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Inkrafttreten der Änderung an folgende Emailadresse bekannzugeben: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung bzw. aus daraus nachvollziehbaren regulatorischen Gründen steht es der NAG frei das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der Kunde muss garantiert ausdrücklich, dass er auf rechtmäßige Weise und nur in Rechtsordnungen und Jurisdiktionen tätig ist, in denen der Besitz und die Nutzung solcher Spielgeräte und -teile durch Gesetz, Verordnung oder Lizenz vorgesehen sind. Der Kunde hat der NAG innerhalb von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen2 (zwei) Wochen nach Anerkennung dieser AGB eine Kopie seiner jeweiligen Lizenz zur Verfügung zu stellen. Wird diese verbindliche Frist von 2 (zwei) Wochen vom Kunden nicht eingehalten, behält sich die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sindNAG das Recht vor, 2) jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderKunden mit sofortiger Wirkung zu beenden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Compliance. a. 13.1 Der Kunde und Agilent garantierenAuftragnehmer steht dafür ein, dass sie berechtigt sind(soweit zutreffend): (a) die Vertragsleistungen in vollem Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Bestimmungen, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzeneinschließlich EHS-Bestimmungen stehen; (b) die Arbeitsergebnisse und/oder alle anderen zu liefernden Materialien kein Arsen, RegelnAsbest, VerordnungBlei oder sonstige gefährliche und/oder verunreinigte Substanzen, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie Bestandteile oder technische DatenAbfallstoffe enthalten, die kraft Gesetzes oder sonstigen Vorschriften am Herstellungsort, an jeglichem vorübergehenden Aufenthaltsort und/oder endgültigen Bestimmungsort der Materialien oder eines Teils davon, gemäß Vertrag oder aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik verboten sind; (c) er im Rahmen dieses Vertrags erworben hatseiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag weder Mitarbeiter noch Vertreter des Auftraggebers oder Kunden, exportiertnoch sonstige Dritte, reimportiert die von dem Auftraggeber ermächtigt wurden, in seinem Namen zu handeln, solchen gefährlichen und/oder überträgtverunreinigten Substanzen, übernimmt Bestandteilen oder Abfallstoffen wie unter Ziffer b) oben aussetzt; (d) soweit zutreffend, die gesamte Verantwortung Vertragsleistungen erbracht und die Arbeitsergebnisse vollständig mit allen Anweisungen, Warnhinweisen und sonstigen Daten geliefert werden, die für einen sicheren und ordnungsmäßigen Einsatz erforderlich sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen EHS-Bestimmungen findet die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. strengere Regelung Anwendung. 13.2 Der Kunde bestätigtAuftragnehmer bestätigt hiermit, dass er eine eigene Duezum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die von ARVOS festgelegte und auf der ARVOS-Diligence-Überprüfung Website unter folgender Adresse xxx.xxxxx-xxxxx.xxx unter den Icons „EHS“ und „Compliance“ verfügbare EHS Richtlinie (EHS Policy), die Einkaufsrichtlinie (Sourcing Policy) sowie den Verhaltenscodex (Code of Conduct) gelesen hat und volle Kenntnis von deren Inhalten besitzt; der Auftragnehmer verpflichtet sich, deren Bestimmungen zu erfüllen sowie sicherzustellen, dass gegebenenfalls jede Gesellschaft des Leasingnehmers durchgeführt Konzerns, dem er angehört, sowie alle Nachunternehmer und Unterlieferanten diese Bestimmungen befolgen. 13.3 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er weder mittelbar noch unmittelbar irgendwelchen Dritten, Mitarbeitern des Auftraggebers oder Kunden des Auftraggebers Provisionen oder Gebühren gezahlt oder Nachlässe gewährt oder Geschenke gemacht oder Bewirtungen oder sonstige nicht monetäre Vorteile gewährt oder sonstige Absprachen getroffen hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. 13.4 Jegliche Verletzung dieser Klausel gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragenAuftragnehmer stellt den Auftraggeber, die auf mit ihm verbundenen Unternehmen, seine leitenden Angestellten, Arbeitnehmer oder sonstige Vertreter von jeglicher Haftung und jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Kosten der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" Rechtverfolgung) frei, welche das Ergebnis einer Verletzung der in dieser Klausel enthaltenen Verpflichtungen und/oder Zusagen des Auftragnehmers sind oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sinddiesem Zusammenhang entstehen, es sei denn, dies wird von derweder der Auftragnehmer noch dessen Vertreter haben die Verletzung der Verpflichtungen und/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und Zusagen zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können odervertreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Compliance. a. 13.1 Der Kunde und Agilent garantierenAuftragnehmer steht dafür ein, dass sie berechtigt sind(soweit zutreffend): (a) die Vertragsleistungen in vollem Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Bestimmungen, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzeneinschließlich EHS‐Bestimmungen stehen; (b) die Arbeitsergebnisse und/oder alle anderen zu liefernden Materialien kein Arsen, RegelnAsbest, VerordnungBlei oder sonstige gefährliche und/oder verunreinigte Substanzen, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie Bestandteile oder technische DatenAbfallstoffe enthalten, die kraft Gesetzes oder sonstigen Vorschriften am Herstellungsort, an jeglichem vorübergehenden Aufenthaltsort und/oder endgültigen Bestimmungsort der Materialien oder eines Teils davon, gemäß Vertrag oder aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik verboten sind; (c) er im Rahmen dieses Vertrags erworben hatseiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag weder Mitarbeiter noch Vertreter des Auftraggebers oder Kunden, exportiertnoch sonstige Dritte, reimportiert die von dem Auftraggeber ermächtigt wurden, in seinem Namen zu handeln, solchen gefährlichen und/oder überträgtverunreinigten Substanzen, übernimmt Bestandteilen oder Abfallstoffen wie unter Ziffer b) oben aussetzt; (d) soweit zutreffend, die gesamte Verantwortung Vertragsleistungen erbracht und die Arbeitsergebnisse vollständig mit allen Anweisungen, Warnhinweisen und sonstigen Daten geliefert werden, die für einen sicheren und ordnungsmäßigen Einsatz erforderlich sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen EHS‐Bestimmungen findet die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. strengere Regelung Anwendung. 13.2 Der Kunde bestätigtAuftragnehmer bestätigt hiermit, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung zum Zeitpunkt des Leasingnehmers durchgeführt Vertragsschlusses die von ARVOS festgelegte und auf der ARVOS‐Website unter folgender Adresse xxx.xxxxx‐xxxxx.xxx unter den Icons „EHS“ und „Compliance“ verfügbare EHS Richtlinie (EHS Policy), die Einkaufsrichtlinie (Sourcing Policy) sowie den Verhaltenscodex (Code of Conduct) gelesen hat und volle Kenntnis von deren Inhalten besitzt; der Auftragnehmer verpflichtet sich, deren Bestimmungen zu erfüllen sowie sicherzustellen, dass gegebenenfalls jede Gesellschaft des Konzerns, dem er angehört, sowie alle Nachunternehmer und Unterlieferanten diese Bestimmungen befolgen. 13.3 Der Auftragnehmer steht dafür ein, das er weder mittelbar noch unmittelbar irgendwelchen Dritten, Mitarbeitern des Auftraggebers oder Kunden des Auftraggebers Provisionen oder Gebühren gezahlt oder Nachlässe gewährt oder Geschenke gemacht oder Bewirtungen oder sonstige nicht monetäre Vorteile gewährt oder sonstige Absprachen getroffen hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. 13.4 Jegliche Verletzung dieser Klausel gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragenAuftragnehmer stellt den Auftraggeber, die auf mit ihm verbundenen Unternehmen, seine leitenden Angestellten, Arbeitnehmer oder sonstige Vertreter von jeglicher Haftung und jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Kosten der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" Rechtverfolgung) frei, welche das Ergebnis einer Verletzung der in dieser Klausel enthaltenen Verpflichtungen und/oder Zusagen des Auftragnehmers sind oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sinddiesem Zusammenhang entstehen, es sei denn, dies wird von derweder der Auftragnehmer noch dessen Vertreter haben die Verletzung der Verpflichtungen und/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und Zusagen zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können odervertreten.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Compliance. a. 4.1 Der Kunde Lieferant hält sich an alle geltenden Gesetze, Bestimmungen und Agilent garantierenVerordnungen sowie Standards und Anordnungen in Verbindung mit der Erfüllung dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle geltenden (i) Anti- Korruptionsbestimmungen und Bestimmungen gegen Bestechung und (ii) Bestimmungen zum internationalen Handel, wie insbesondere Ausfuhrverbote, Import- und Exportkontrollen sowie „Sanctioned Party Lists“ (Listen, auf denen alle Personen und Unternehmen aufgeführt sind, mit denen kein Handel betrieben werden darf) („Compliance Bestimmungen“). 4.2 Der Lieferant gewährleistet ausdrücklich, dass sie seine Angestellten, Agenten oder Sub-Unternehmer in Bezug auf (a) juristische oder natürliche Personen – inklusive Beamten bzw. anderen Amtspersonen oder staatlich geführten Unternehmen – oder (b) Produkte, weder direkt, noch indirekt (i) unzulässige Vorteile akzeptieren, versprechen, anbieten oder gewähren, oder (ii) vertragliche Beziehungen eingehen, welche einen Verstoß gegen die Compliance Bestimmungen darstellen. Der Lieferant bleibt dafür verantwortlich, dass seine Sub-Unternehmer, Agenten und Angestellten die Bestimmungen der Abschnitte 4.1 und 4.2 in jeder Hinsicht einhalten. 4.3 Der Lieferant garantiert ausdrücklich, dass er berechtigt ist, über alle Waren zu verfügen bzw. die Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich der Berechtigung, dem Kunden Urheberrecht(e) einzuräumen, und dass der Lieferant sämtliche Lizenzen, Genehmigungen, Endverbraucherzertifikate und sonstigen Dokumente besitzt, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsland erforderlich sind, Geschäfte und den Kunden unverzüglich über eventuelle gesetzliche Beschränkungen informiert. 4.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, können sowohl der Kunde als auch der Lieferant personenbezogene Daten verarbeiten, die sie von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung erhalten haben, wobei sie die Zwecke und Mittel der Verarbeitung unabhängig voneinander bestimmen und als Datenverantwortliche handeln. Sowohl der Kunde als auch der Lieferant handeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen(inter)nationalen Datenschutzgesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen-vorschriften und -regelungen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt Lieferant sichert ausdrücklich zu, Produkteweder die personenbezogenen Daten des Kunden noch die seiner Lieferanten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten, Technologien oder technische bevor er einen Datenverarbeitungsvertrag mit dem Kunden geschlossen hat, und auch keine Sub-Unternehmer ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung und Anweisungen in die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigteinzubeziehen. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des KundenPersonenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich unmittelbar auf Produkte eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, einzusehen ; Verarbeitung (und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungenihre Deklinationen) sind alle Vorgänge, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sindmit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, 2) mit dem Restwert unabhängig davon, ob sie automatisiert sind oder nicht, wie z. B. das Sammeln, Erfassen, Speichern, Organisieren, Ändern, Verwenden, Offenlegen, Übertragen oder Löschen von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderpersonenbezogenen Daten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied übertrag Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Desig Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oder

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Samples: Terms and Conditions

Compliance. a. 1. Der Kunde Lieferant verpflichtet sich, keine Handlungen oder Unterlassungen zu begehen, die unabhängig von der Beteiligungsform zu einer ordnungs- oder strafrechtlichen Ahndung, insbesondere wegen Korruption oder Verstoß gegen Kartell- und Agilent garantierenWettbewerbsrecht, vom Lieferanten, von beim Liefe- ranten beschäftigten Personen oder von durch den Lieferanten beauftragten Dritten führen können (nachfolgend als „Verstoß“ oder „Verstöße“ be- zeichnet). Der Lieferant ist verantwortlich, die zur Vermeidung von Verstößen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu wird der Lieferant insbesondere die bei ihm beschäftigten Personen oder durch ihn beauftragten Dritten entsprechend verpflichten und im Hinblick auf die Vermeidung von Verstößen umfassend schulen. 2. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliches Verlangen vom Kunden, über die vorgenannten Maßnahmen Auskunft zu erteilen, insbesondere über deren Inhalt und Umsetzungsstand. Hierzu wird der Lieferant einen vom Kunden zur Verfügung gestellten Fragebogen zu Zwecken der Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß beantworten sowie damit in Zusammenhang stehende Dokumente dem Kunden zur Verfügung stellen. 3. Der Lieferant wird uns unverzüglich über einen Verstoß oder über die Einleitung behördlicher Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes unter- richten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Hinweisen auf einen Verstoß durch den Lieferanten schriftlich Auskunft über den Verstoß und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Abstellung und zukünftigen Vermeidung zu verlangen. 4. Im Fall eines Verstoßes gegen eine der vorstehenden Regelungen sind wir berechtigt, vom Lieferanten die sofortige Unterlassung und die Erstattung aller durch den Verstoß bei uns entstandenen Schäden zu verlangen und / oder die Einzelvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Der Lieferant wird uns von allen Inanspruchnahmen Dritter und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten vollum- fänglich freistellen, die uns aus einer Verletzung einer der vorgenannten Pflichten seitens des Lieferanten, seiner Unterlieferanten oder der jeweils eingesetzten Nachunternehmer entstehen. 5. Im Falle eines Verstoßes gegen Kartellrecht in Form von Kernbeschränkungen, d.h. bei Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- oder Kun- denabsprachen durch den Lieferanten, beträgt die Höhe des Schadensersatzes 15 % des Nettoumsatzes, der mit kartellbefangenen Produkten oder Leistungen des Lieferanten mit uns getätigt wurde, bevor wir von dem Verstoß Kenntnis erlangt haben. Der Nachweis eines Schadens in geringerer Höhe oder des Nichtvorliegens eines Schadens durch den Lieferanten bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft auch die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche durch uns. 6. Darüber hinaus erkennt der Lieferant den Lieferantenkodex der Schaeffler Gruppe in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung an, welcher unter xxx.xxxxxxxxxx.xx eingesehen werden kann (auffindbar über die Suchfunktion) oder dem Lieferanten auf Anforderung zugesandt wird, und versichert, dass sie berechtigt sind, Geschäfte er die dort aufgestellten Grundsätze verantwortlichen unternehmerischen Handelns in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigenseinem Unternehmen eingeführt und umgesetzt hat. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, Er hat die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere vertraglichen Leistungen eingesetzten Unterlieferanten in gleicher Weise zu übertragen, verpflichten. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Lieferantenkodex und den Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen gehen die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 Bestimmungen dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - xxxxx://xxx.xxx.xxx.xxx/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderEinkaufsbedingungen vor.

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Samples: General Terms and Conditions