Compliance. 14.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei Unterlieferanten. 14.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten. 14.3. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehr, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen. 14.4. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken. 14.5. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden. 14.6. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx). 14.7. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 bis 13.6 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 14.8. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 bis 13.6 behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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Compliance. 14.1. 15.1 Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicherAN gewährleistet, dass alle extern bereitgestellten Prozessein seinem Verantwortungsbereich sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Anti-Korruptions-, Produkte Kartell-, Daten- schutz-, Sozial- und Dienstleistungen Mindestlohngesetzen. Soweit der AN im Rahmen ei- ner Auftragsdatenverarbeitung personenbezogene Daten im Auftrag des AG erhebt, verarbeitet oder nutzt, sind die jeweils geltenden gesetzlichen Parteien verpflichtet, vorab eine Zusatzvereinbarung zu schließen, in der die Einzelheiten dieser Er- hebung, Verarbeitung und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei UnterlieferantenNutzung personenbezogener Daten im Auf- trag zu regeln sind.
14.2. 15.2 Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten.
14.3. Der Lieferant AN verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehrbei seiner Geschäftstätigkeit soziale Mindeststandards einzuhalten und alle Beiträge an die Sozialkassen und Sozialversicherungen und den Mindestlohn an seine Arbeitnehmer zu zahlen. Der AN verpflichtet sich, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder den Code of Conduct xxxxx://xxxxxxx- xxxxxxxxxx.xxx/xxx/xxxxxxx/Xxxx-xx-Xxxxxxx.xxx und die darin niedergelegten Mindeststandards, zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmenbeachten und erkennt diesen als Vertragsgrundlage an.
15.3 Der AN stellt den AG von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßenden AG geltend gemacht werden wegen nicht ordnungsgemäß abgeführ- ter Sozialversicherungsbeiträge und Nichtzahlung des Mindestentgelts für Arbeitnehmer des AN, seiner Nachunternehmer, nachgeschalteter Nachunternehmer und/oder Verleiher.
14.4. 15.4 Der Lieferant AN sieht von jeglichen Zuwendungen/Geschenken an Mitarbeiter, Organe oder Hilfspersonen des AG sowie jeweils diesen nahestehenden Personen ab.
15.5 Der AN verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen dafür Sorge zu tragen, dass auch die vom AN beauftragten Nachunternehmer, nachgeschaltete Nachunternehmer und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, Verleiher die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirkenRegelungen in Ziff. 15.1 bis 15.3 einhalten.
14.5. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei 15.6 Ein Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.6. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx).
14.7. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 bis 13.6 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.8. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziff. 15.1 bis 15.5 berechtigt den Ziffern 13.3 bis 13.6 behalten wir uns das Recht vorAG insbesondere, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos dem AN eine angemessene Frist für die Beseitigung des Verstoßes zu setzen und nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zu- rückzutreten bzw. aus wichtigem Grund zu kündigen.
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Compliance. 14.124.1 Der Frachtführer und der Spediteur garan- tieren, keine Personen oder Organisationen einzusetzen, die auf UN oder EU-Embargo- listen aufgeführt sind. Der Lieferant verpflichtet Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die Embargolisten ge- mäß den EU-Antiterrorismusverordnungen (EU-VO Nr. 2580/001 und XX-XX Xx. 00/ 0000). Xxx Frachtführer und der Spediteur stellen ATOTECH von sämtlichen Rechts- nachteilen frei, die sich bei Verstößen ge- gen diese Verpflichtung ergeben. Bereits der Verdacht des Einsatzes vorbezeichne- ter Personen oder Organisationen berechti- gen ATOTECH zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei UnterlieferantenStornierung von Aufträ- gen.
14.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx 24.2 ATOTECH bekennt sich zu beachten.
14.3. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder den im geschäftlichen Verkehr, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzwAtotech Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten ethischen Werten und Grundsätzen. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
14.4. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
14.5. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtetgeltenden gesetzlichen Regelungen, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.6. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit MitarbeiternBerücksichtigung grundlegender internatio- naler Standards, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten Arbeits- sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und daran arbeitender Regeln des freien Wettbewerbs, die Ablehnung jeglicher Form der Korruption, sei sie öffentlich oder privat, aktiv oder pas- siv, sowie die Vermeidung von Interessen- konflikten. Der Frachtführer und der Spediteur bestäti- gen, den Inhalt des ATOTECH Verhaltens- kodexes zu kennen und diesem entspre- chende Werte und Grundsätze zu befolgen. Darüber hinaus werden der Frachtführer und der Spediteur die Beachtung dieser Werte und Grundsätze auch bei seinen ihren Un- terauftragnehmern bestmöglich fördern und einfordern. Der Atotech Verhaltenskodex findet sich im Downloadbereich unter xxx.xxxxxxx.xxx/xxx-xxxxxx.
24.3 ATOTECH behält sich das Recht vor, Prü- fungen, ggf. mit Hilfe eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, in den Ge- schäftsräumen des Frachtführers und/oder des Spediteurs auf die Einhaltung der oben genannten Grundsätze und Regeln nach ei- ner schriftlichen Ankündigung durchzufüh- ren. Der Frachtführer und der Spediteur ver- pflichten sich zur vollen Kooperation bei ei- ner solchen Prüfung. Die im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen wird ATO- TECH vertraulich behandeln und nur zu Prüfungszwecken verwenden.
24.4 ATOTECH ist berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis schriftlich und fristlos zu kündigen, wenn der Frachtführer und der Spediteur gegen die oben genannten Grundsätze und Regeln schwerwiegend verstoßen oder die Durchführung einer Überprüfung unangemessen behindern und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine Maßnahmen zur Beseitigung des Ver- stoßes umsetzen. Ein schwerwiegender Verstoß im Sinne dieser Regelung liegt insb. dann vor, wenn der Frachtführer und/oder der Spediteur die international ver- ankerten Menschenrechte, wie Verbot von Kinderarbeit, Diskriminierung u.a. missach- tet, jeweils anwendbare gesetzliche arbeits- rechtliche, Umweltschutz- und Arbeitssi- cherheitsregelungen sowie Regelungen zur Korruptionsbekämpfung verletzt.
24.5 Im Hinblick auf ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verpflichten sich der Fracht- führer und der Spediteur, nachteilige Aus- wirkungen ihrer Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt kontinuierlich und nachhaltig zu verringernver- ringern. Hierzu wird werden der Lieferant Frachtführer und der Spediteur im Rahmen seiner Möglichkeiten ihrer Möglichkei- ten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachtenweiter entwickeln.
24.6 Personenbezogene Daten von ATOTECH- Mitarbeitern, die dem Frachtführer oder dem Lieferanten während der Anbahnung oder Durchführung des Vertrages bekannt werden, dürfen nur im Wesentlichen Rahmen der anwend- baren gesetzlichen Bestimmungen zum Da- tenschutz verarbeitet werden. Frachtführer und Spediteure haben ihre in- nerbetriebliche Organisation so zu gestal- ten, dass sie den Schutz gesetzlichen Anforderun- gen zum Datenschutz gerecht wird. Fracht- führer und Spediteure werden insbeson- dere technische und organisatorische Maß- nahmen zur angemessenen Sicherung der internationalen Menschenrechtepersonenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen. Personen, die Abschaffung von Zwangs für den Frachtführer oder den Spediteur personenbezogene Daten verar- beiten, sind zum Datenschutz zu schulen und Kinderarbeit, auf die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx)Einhaltung des Datengeheim- nisses zu verpflichten.
14.7. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 bis 13.6 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.8. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 bis 13.6 behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Frachtführer Und Spediteure
Compliance. 14.113.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei Unterlieferanten.
14.213.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten.
14.313.3. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehr, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
14.413.4. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
14.513.5. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.613.6. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx).
14.713.7. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 bis 13.6 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.813.8. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 bis 13.6 behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Compliance. 14.115.1 Der Lieferant bestätigt hiermit, dass er im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte an Ottobock bzw. mit Ausführung von Arbeiten für Ottobock alle einschlägigen Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einhält, insbesondere aus den Bereichen Strafecht, Kartellrecht, Sozialversicherungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie hinsichtlich Mindestlohn und der Vermeidung von Kinderarbeit.
15.2 Der Lieferant bestätigt, dass er insbesondere die einschlägigen Anti- Korruptions-Gesetze und -Vorschriften einhält und keine finanziellen Zuwendungen oder sonstigen Geschenke an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Ottobock oder deren Familienmitglieder zwecks Erhalts von Aufträgen durch Ottobock ausübt. Er wird keine derartigen Praktiken in Zukunft ausüben.
15.3 Der Lieferant bestätigt, dass er – soweit einschlägig – die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn erfüllt und an seine Arbeitnehmer, für die diese Anforderungen jeweils Anwendung finden, den jeweiligen Mindestlohn zahlt. Darüber hinaus bestätigt der Lieferant, dass er nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
15.4 Der Lieferant erkennt die im Ottobock Code of Ethics genannten Grundsätze und Regelungen an und handelt seinerseits entsprechend. Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei Unterlieferanten.
14.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten.
14.3. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehr, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
14.4. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
14.5. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und Code of Ethics ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.6diesen Einkaufsbedingungen beigefügt. Der Lieferant wird außerdem die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Ottobock Code of Ethics in Bezug genommenen Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die . Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangs Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx)und die Verhinderung von Korruption. Ausführliche Informationen zur Global Compact Initiative der UN finden sich unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx.
14.7. Bei einem Verdacht eines Verstoßes 15.5 Der Lieferant bemüht sich, eingesetzte Subunternehmer und seine Zulieferer zur Einhaltung der in den Ziffern 15.1 bis 15.4 aufgeführten Regelungen entsprechend zu verpflichten.
15.6 Wenn der Lieferant einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus in den Ziffern 13.3 15.1 bis 13.6 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet15.5 aufgeführten Regelungen begeht, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, kann Ottobock nach den gesetzlichen Vorschriften von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder dem Lieferanten zurücktreten bzw. diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sämtliche Vertragsverhandlungen abbrechen und Schadensersatz sowie Freistellung von Ansprüchen, die Dritte gegen Ottobock geltend machen können, verlangen.
14.8. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 bis 13.6 behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Compliance. 14.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei Unterlieferanten.
14.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten.
14.317.1. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehr, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
14.417.2. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
14.517.3. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.617.4. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickelnweiter entwickeln. Weiter wird der Lieferant die Anforderungen aus dem Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Xxxxxx Xxxxx GmbH (xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxx) und die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx).
14.717.5. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 Ziffer 17.1 bis 13.6 17.4 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.817.6. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 16.1 bis 13.6 16.4 behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Compliance. 14.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und behördlicher Auflagen an sein Produkt bzw. seine Leistungserbringung. Der Lieferant stellt sicher, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, erfüllen. Falls spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt wurden, muss der Lieferant sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – ggf. auch bei Unterlieferanten.
14.2. Der Lieferant, seine Mitarbeiter und seine Unterlieferanten haben unsere Ethikregeln unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx sowie unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx zu beachten.
14.3. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns Lechner weder im geschäftlichen Verkehr, Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
14.414.2. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns Lechner keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
14.514.3. Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns Xxxxxxx von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns Lechner in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
14.614.4. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx).
14.714.5. Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 13.3 Ziffer 14.1 bis 13.6 14.4 hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns Lechner über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegeninformieren. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant uns Lechner innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behalten wir uns behält sich Xxxxxxx das Recht vor, von Verträgen mit ihm dem Lieferanten zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.814.6. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 13.3 14.1 bis 13.6 behalten wir uns 14.4 behält sich Xxxxxxx das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
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