Compliance. 1 Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Besteller weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen. 2. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Besteller keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung
Compliance. 1 Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Besteller weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
2. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Besteller keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferantenbedingungen