Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. a. Der Verkäufer garantiert, dass alle hierunter gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und einschlägigen staatlichen Verordnungen, Erlassen, Regeln oder Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, in der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. b. Der Käufer erwartet von den Verkäufern, mit denen wir zusammenarbeiten, dass sie die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version des Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (der „Kodex“) halten, der unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx- us/responsible-business-practice zu finden ist. Der Verkäufer muss: (i) sich mit den Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex zur Verfügung stellen; (iii) dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang für die Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach Xxxxxxxx des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer zur entschädigungslosen Kündigung des Auftrags. c. In Bezug auf Waren, die vom Verkäufer an den Käufer im Rahmen des Auftrags und bei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich der Verkäufer bereit, dem Käufer solche Informationen, einschließlich eines entsprechenden Ursprungszeugnisses oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmen. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu den Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Auftragsbedingungen

Compliance. a. 10.1 Der Verkäufer garantiertLieferant verpflichtet sich, die Bestimmungen des „Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG“ einzuhal- ten. Eine Kopie des Kodex wurde dem Lieferanten ausgehändigt. Der Kodex kann ebenfalls im Internet unter „xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxx“ aufgerufen und eingesehen werden. 10.2 Zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen des Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG wird der Lie- ferant auf Aufforderung durch den Besteller entsprechende Daten zur Verfügung stellen oder eine Eigenauditie- rung durchführen. 10.3 Wenn der Besteller den begründeten Verdacht hat, dass der Lieferant in schwerwiegender Weise gegen die Best- immungen des Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG verstößt, kann der Besteller oder ein von ihm beauf- tragter Dritter Audits in den Geschäftsräumen des Lieferanten durchführen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG zu überprüfen. Der Besteller unternimmt alle hierunter gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den vertretbaren Be- mühungen um sicherzustellen, dass die Audits unter Beachtung der anwendbaren Gesetzen Datenschutz- und einschlägigen staatlichen Verordnungen, Erlassen, Regeln oder sonstiger Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, in der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, einer Art und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. b. Der Käufer erwartet von den Verkäufern, mit denen wir zusammenarbeitenWeise durchgeführt werden, dass sie weder zu gravierenden Störungen des Be- triebsablaufs führen noch gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen des Lieferanten mit Dritten verstoßen. Der Liefe- rant verpflichtet sich, bei der Durchführung von Xxxxxx in zumutbarer Weise zu kooperieren. Die ihr bei der Durch- führung von Audits entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst. 10.4 Wenn der Lieferant in schwerwiegender Weise gegen die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version Bestimmungen des Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (Lieferanten der „Kodex“) haltenLinde AG verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung durch den Besteller nicht abstellt, kann der unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx- us/responsible-business-practice Besteller zu- sätzlich zu finden istanderen dem Besteller zustehenden Rechten, den Vertrag und jede Bestellung fristlos kündigen bzw. Der Verkäufer muss: (i) sich mit den Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex zur Verfügung stellen; (iii) dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang für die Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach Xxxxxxxx des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer zur entschädigungslosen Kündigung des Auftragsvom Vertrag zurücktreten. c. In Bezug auf Waren10.5 Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, vor, bei Zwangs- oder Kinderar- beit, Korruption und Bestechung sowie bei Verstoß gegen die vom Verkäufer an den Käufer im Rahmen Umweltbestimmungen des Auftrags und bei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich Verhaltenskodex für Lie- feranten der Verkäufer bereit, dem Käufer solche Informationen, einschließlich eines entsprechenden Ursprungszeugnisses oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmenLinde AG. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu den Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Ingenieurleistungen

Compliance. a. 12.1. Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer korruptions- freien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, korrupte Ver- haltensweisen und andere strafbare Handlungen zu un- terlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufge- zählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen: a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche, Betrug, Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkun-dung, Urkundenunterdrückung sowie wettbewerbsbe- schränkende Absprachen bei Ausschreibungen. b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vor- teilen an in- oder ausländische Beamte, Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichte- te, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträ- gen mitwirken. c) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. For- dern, Sich Versprechen lassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegenleis- tung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr. d) Der Verkäufer garantiertVerrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die unbefugte Ver- wertung von Vorlagen. e) Verstöße gegen das nationale und europäische Wett- bewerbs- und Kartellrecht. 12.2. Als Lieferant von ExOne wird der Lieferant keine Insider- geschäfte tätigen, dass alle hierunter gelieferten Waren indem er keine Wertpapiere von ExOne oder von einem mit ExOne i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen kauft oder verkauft, solange dem Lieferan- ten Insiderinformationen zu ExOne oder zu einem mit ExOne i.S.v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen vor- liegen, die dem Anlegerpublikum nicht zu Verfügung ste- hen und die die Entscheidung eines Investors beeinflus- sen könnten, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. 12.3. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausführung der verein- barten Leistungen die Vorschriften des AEntG, MiLoG sowie AÜG in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig einzuhalten. Dabei wird er insbesondere an die von ihm eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedin- gungen und den Mindestlohn gewähren, an die er auf- grund des AEntG, des MiLoG und AÜG gebunden ist. Auf Anfrage von ExOne wird der Lieferant dies anhand von geeigneten Unterlagen nachweisen. 12.4. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus § 12.1 - § 12.3 kann ExOne den Vertrag außerordentlich kündi- gen und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und einschlägigen staatlichen Verordnungen, Erlassen, Regeln oder Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, in Lieferanten von der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu seinVergabe zukünfti- ger Aufträge ausschließen. b. Der Käufer erwartet von den Verkäufern, mit denen wir zusammenarbeiten, dass sie die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version des Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (der „Kodex“) halten, der unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx- us/responsible-business-practice zu finden ist12.5. Der Verkäufer muss: (i) Lieferant verpflichtet sich mit den Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex zur Verfügung stellen; (iii) dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang für die Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach Xxxxxxxx des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer zur entschädigungslosen Kündigung des Auftrags. c. In Bezug auf Warendarüber hinaus, die vom Verkäufer an den Käufer im Rahmen des Auftrags CSR (corporate social responsibility) – Ziele zu ökologischer Nachhaltigkeit, Sozial- und bei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich der Verkäufer bereit, Umweltverträglichkeit auch in seiner Lieferkette zu fördern entsprechend dem Käufer solche Informationen, einschließlich eines entsprechenden Ursprungszeugnisses ZVEI- VDMA-Code of Conduct (Std. 01/2022) oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmengleichwertigen Kodizes. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu den Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Compliance. a. 16.1 Der Verkäufer garantiertLieferant muss über eine geeignete Organisation und entsprechende Prozesse in seinem Unternehmen sicherstellen, dass alle hierunter gelieferten Waren und/ihn und die Geschäftsbeziehung mit BHTC betreffenden Gesetze und Regelungen eingehalten werden. Er ist insbesondere verpflichtet keine Handlungen zu begehen oder Dienstleistungen in Übereinstimmung Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht BHTC ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit den anwendbaren Gesetzen und einschlägigen staatlichen Verordnungen, Erlassen, Regeln oder Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, in der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu seinAbbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Weitergehende Ansprüche von BHTC bleiben hiervon unberührt. b. 16.2 Als integraler Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen gilt der „Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister der BHTC-Gruppe“ (abrufbar unter: xxx.xxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx), der eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme und Fortführung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten darstellt. Der Käufer erwartet von den VerkäufernLieferant ist verpflichtet, mit denen wir zusammenarbeitendie im Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze bei seiner Geschäftstätigkeit zu beachten und einzuhalten und hat unaufgefordert jährlich eine Bestätigung beizubringen, dass sie die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version des den Anforderungen aus dem Verhaltenskodex entsprochen wird. 16.3 BHTC ist berechtigt, den „Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (Lieferanten und Dienstleister der „Kodex“) halten, der unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx- us/responsibleBHTC-business-practice Gruppe“ nach eigenem Ermessen im erforderlichen Umfang anzupassen und zu finden istüberarbeiten. Der Verkäufer muss: (i) sich mit den geänderte Verhaltenskodex wird Bestandteil dieses Vertrages, soweit der Lieferant der Einbeziehung nicht innerhalb eines Monats nach Zurverfügungstellung oder Zugänglichmachung des überarbeiteten Verhaltenskodex schriftlich widerspricht. Die Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex geänderten Verhaltenskodex im Rahmen der jährlichen Bestätigung gemäß Ziffer 16.2 gilt ebenfalls als Zustimmung. 16.4 Der Lieferant wird BHTC zu Beginn eines jeden Jahres unaufgefordert im erforderlichen Umfang eine Finanzauskunft zur Verfügung stellen; (iii) . BHTC stellt dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang Lieferanten das für die Zwecke Zusammenstellung der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach Xxxxxxxx des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer Finanzinformationen gewünschte Format zur entschädigungslosen Kündigung des AuftragsVerfügung. c. In Bezug auf Waren, die vom Verkäufer an den Käufer im Rahmen des Auftrags und bei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich der Verkäufer bereit, dem Käufer solche Informationen, einschließlich eines entsprechenden Ursprungszeugnisses oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmen. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu den Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Compliance. a. 17.1 Der Verkäufer garantiertLieferant verpflichtet sich, die im HELLA Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister beschriebenen Grundsätze zu beachten und stellt die Einhaltung dieser Grundsätze auch bei den eigenen Lieferanten und Dienstleistern sicher. Der Verhaltenskodex ist auf der HELLA Homepage verfügbar im Bereich Unternehmen > Einkauf > Einkaufsphilosophie (xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx-xxx/xxxxxx/xxxxx_xxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxx_xxxx_Xxxxxxxxxxx.xxx). AD-00041_HIS (2019.07.06) 17.2 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 17.3 Hat der Lieferant im Hinblick auf die Belieferung mit Waren und / oder Dienstleistungen eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstellt, so hat der Lieferant 8 % der Netto-Abrechnungssumme des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der Lieferant nicht nachweisen kann, dass alle hierunter gelieferten Waren und/HELLA kein oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit nur ein geringerer Schaden durch den anwendbaren Gesetzen und einschlägigen staatlichen Verordnungen, Erlassen, Regeln oder Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, in der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. b. Der Käufer erwartet von den Verkäufern, mit denen wir zusammenarbeiten, dass sie die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version des Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (der „Kodex“) halten, der unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx- us/responsible-business-practice zu finden Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Der Verkäufer muss: (i) sich mit den Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex zur Verfügung stellen; (iii) dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang für die Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach Xxxxxxxx des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer zur entschädigungslosen Kündigung des Auftrags. c. In Bezug auf Waren, die vom Verkäufer an den Käufer Diese Verpflichtung gilt auch im Rahmen des Auftrags und bei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich Falle der Verkäufer bereit, dem Käufer solche Informationen, einschließlich Erfüllung oder Kündigung der Geschäftsbeziehung oder eines einzelnen Liefervertrages fort. Sonstige oder darüberhinausgehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Ursprungszeugnisses oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmenNachweis einen höheren Schaden geltend machen. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu den Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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