Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. 17.1 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 17.2 Hat der LIEFERANT im Hinblick auf die Belieferung mit Waren und / oder Dienstleistungen gemäß dieses Rahmeneinkaufsvertrages eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstellt, so hat der LIEFERANT 8 % der Netto- Abrechnungssumme des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der LIEFERANT nicht nachweisen kann, dass HELLA kein oder nur ein geringerer Schaden durch den Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer Kündigung oder Erfüllung dieses Rahmeneinkaufsvertrages oder eines einzelnen Liefervertrages fort. Sonstige oder darüber hinausgehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend machen.

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Samples: Supply Agreement, Supply Agreement

Compliance. 17.1 9.1 Der Lieferant ist verpflichtetwird (i) alle anwendbaren Gesetze einhalten, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlasseninsbesondere die Gesetze zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Kartellrecht, Bieterrecht, Menschenrechten, Arbeitsrechten, moderner Sklaverei und dem Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen; und (ii) den CoC. 9.2 Der Lieferant verpflichtet sich außerdem: (i) an allen Workshops und Schulungen teilzunehmen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug der Kunde in Bezug auf den CoC organisiert; (ii) den CoC seinen Vertretern, Mitarbeitern, Lieferanten, Subunternehmern und anderen in seinem Namen handelnden Personen, die direkt oder Untreueindirekt an der Erreichung des Vertragsgegenstandes beteiligt sind, Insolvenzstraftatenmitzuteilen (und deren Einhaltung sicherzustellen); (iii) unter keinen Umständen Sklaven- und/oder Zwangsarbeit einzusetzen; (iv) die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf die Abschaffung von Kinderarbeit, Straftaten gegen den WettbewerbGleichstellung, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte Antidiskriminierung und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen Vereinigungsfreiheit einzuhalten. 17.2 Hat 9.3 Der Lieferant garantiert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der LIEFERANT Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, je nachdem, was relevant ist (im Hinblick auf die Belieferung mit Waren ) er nicht von Wirtschaftssanktionen (des UN-Sicherheitsrats, der EU, der USA, Brasiliens oder einer anderen souveränen Regierung) betroffen ist und / oder Dienstleistungen gemäß dieses Rahmeneinkaufsvertrages eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen(ii) er nach bestem Wissen und Gewissen nicht von einer Person, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstelltsolchen Wirtschaftssanktionen unterliegt, so hat der LIEFERANT 8 % der Netto- Abrechnungssumme kontrolliert wird oder in deren wirtschaftlichem Eigentum steht und (iii) er nicht in ein Verfahren verwickelt ist oder Gegenstand behördlicher Ermittlungen wegen des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der LIEFERANT nicht nachweisen kannangeblichen Verstoßes gegen ein solches Wirtschaftssanktionsgesetz ist; und (iv) er die geltenden Wirtschaftssanktionsgesetze einhält und einhalten wird. 9.4 Der Lieferant garantiert, dass HELLA kein keine Waren (Fertigprodukte) oder nur ein geringerer Schaden Inhaltsstoffe, unabhängig davon, ob sie vom Lieferanten oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer hergestellt und/oder entwickelt wurden, in Übereinstimmung mit den von Cruelty Free International aufgestellten Regeln an Tieren getestet wurden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel durch den Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Diese Verpflichtung gilt auch Lieferanten kann der Kunde die Waren zurückgeben und/oder den Handel aussetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei der Lieferant im Falle einer solchen Kündigung keine Ansprüche gegenüber dem Kunden hat. 9.5 Der Lieferant hält sich an die geltenden Gesetze über Diversität (Zugang und Vorteilsausgleich), die nationale Umweltpolitik und die Umweltvorschriften und übernimmt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die der Umwelt Schaden zufügen können oder Erfüllung dieses Rahmeneinkaufsvertrages einen illegalen Zugang zur biologischen Vielfalt darstellen. 9.6 Der Kunde und der Lieferant müssen jeweils die Exportkontrollen einhalten. Bevor der Lieferant Technologie oder eines einzelnen Liefervertrages fortMaterial (einschließlich Daten) des Auftraggebers aus einem beliebigen Land exportiert (oder den Auftraggeber darum bittet), um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, muss der Lieferant unverzüglich (in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Auftraggebers): (1) die auf diese Technologie und Materialien anwendbaren Exportkontrollen zu ermitteln, einschließlich aller erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen oder Zulassungen; (2) den Kunden über diese Exportkontrollen zu informieren; (3) alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen und Zulassungen zu beschaffen oder, falls vom Kunden gefordert, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten und ihn bei der Beschaffung solcher Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen oder Zulassungen zu unterstützen; und (4) alle vom Kunden geforderten Dokumente vorlegen, um die Einhaltung der Exportkontrollen durch den Lieferanten nachzuweisen. 9.7 Der Lieferant wird während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht oder die Waren geliefert wurden (oder für einen längeren Zeitraum, der durch das anwendbare Recht vorgeschrieben ist), vollständige und genaue Bücher und Aufzeichnungen führen, die alle im Zusammenhang mit dem Vertrag getätigten Transaktionen oder Geschäfte eindeutig widerspiegeln, und sie den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern des Kunden zur Verfügung stellen. Sonstige Das Vorstehende verstößt nicht gegen zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts in Bezug auf Aufbewahrungsfristen. 9.8 Der Lieferant garantiert, dass er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen wird, wenn er von einem Verstoß gegen die hierin festgelegten Verpflichtungen (insbesondere gegen diese Klausel 9) Kenntnis erlangt oder darüber hinausgehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend machensolchen vermutet, und dass er bei jeder Untersuchung uneingeschränkt kooperieren und alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um diesen Verstoß zu beheben.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Compliance. 17.1 14.1 Der Lieferant verpflichtet sich bei Vertragsschluss und während der Dauer des Vertragsverhältnisses zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Ver­ ordnungen und Vorschriften, einschließlich aller anwendbaren Anti­Korruptionsgesetze und Ex­ portkontrollvorschriften. Der Lieferant versichert, dass er im Zusammenhang mit den vertragsge­ genständlichen Lieferung und/ oder Leistungen oder sonstigen für ProMinent erbrachten Leistun­ gen keine verbotenen Handlungen begangen hat, weder direkt noch indirekt, und dass er dies auch künftig nicht tun wird. Verbotene Handlungen beinhalten insbesondere das Versprechen oder Gewähren, das Anfordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils, um geschäftliche Handlun­ gen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Lieferant bestätigt, den Anforderungen des Satzes 1 auch bereits während der Vertragsver­ handlungen zu entsprechen. 14.2 Soweit ProMinent Tatsachen mitgeteilt werden, welche zu einem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die in 14.1 genannten Regelun­ gen führen können und ist der Lieferant nicht in der Lage, diesen Verdacht innerhalb angemesse­ ner Frist anhand von belegbaren Tatsachen zu entkräften, so ist ProMinent, vorbehaltlich weitere Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündi­ gen, jeweils wenn und soweit eine Kündigung angesichts der Schwere des Verstoßes gegen Ziffer 14.1 nicht unverhältnismäßig ist oder der Erklärungspflicht aus Ziffer 14.2 im Einzelfall nicht zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen. 14.3 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen seine Mitarbeiter sowie Dritte, mit denen er im Rahmen der zu begehen er­ bringenden Lieferungen und/ oder Handlungen Leistungen für ProMinent zusammenarbeitet oder zusammenzu­ arbeiten beabsichtigt, über die in Ziffer 14.1 ge­ nannten Bestimmungen in Kenntnis zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug setzen und auf deren Einhaltung im Rahmen ihrer Lieferungen und/ oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenLeistungen für ProMinent hinzuwirken. 17.2 Hat der LIEFERANT im Hinblick auf die Belieferung mit Waren und / oder Dienstleistungen gemäß dieses Rahmeneinkaufsvertrages eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstellt, so hat der LIEFERANT 8 % der Netto- Abrechnungssumme des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der LIEFERANT nicht nachweisen kann14.4 Der Lieferant steht insbesondere dafür ein, dass HELLA kein in seinem Betrieb und bei von ihm beauftragten Nachunternehmern oder nur ein geringerer Schaden durch den Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer Kündigung oder Erfüllung dieses Rahmeneinkaufsvertrages oder eines einzelnen Liefervertrages fort. Sonstige oder darüber hinausgehende vertragliche oder Arbeitnehmerverleihern stets mindestens der gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend machenMindestlohn bezahlt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Compliance. 17.1 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 17.2 Hat der LIEFERANT im Hinblick auf die Belieferung mit Waren und / oder Dienstleistungen gemäß dieses Rahmeneinkaufsvertrages eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstellt, so hat der LIEFERANT 8 % der Netto- Netto-Abrechnungssumme des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der LIEFERANT nicht nachweisen kann, dass HELLA kein oder nur ein geringerer Schaden durch den Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer Kündigung oder Erfüllung dieses Rahmeneinkaufsvertrages oder eines einzelnen Liefervertrages fort. Sonstige oder darüber hinausgehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend machen.. AD-PS1-30_02 (08.05.2017)

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Samples: Supply Agreement

Compliance. 17.1 10.1 Der Lieferant ist verpflichtetKunde wird das anwendbare Recht, einschließlich aller Vorschriften mit Bezug zu Korrup- tion, Geldwäsche, Bestechung, Steuerhinterziehung, Wirtschaftssanktionen, Gesundheit und Sicherheit, einhalten und stellt sicher und steht dafür ein, dass seine Geschäftsführungsor- gane, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Subunternehmer sowie Liefe- ranten dieses Recht ebenfalls einhalten; er darf keine Handlungen zu begehen vornehmen oder Handlungen zu unterlassenveranlas- sen, die illegal oder rechtswidrig sind. Der Kunde muss solche Aufzeichnungen führen, deren Führung das anwendbare Recht vorschreibt und muss diese auf Anfrage unverzüglich der zuständigen Behörde, die zu deren Überprüfung berechtigt ist, und dem Verkäufer (oder sei- nem bevollmächtigten Vertreter) zur Einsicht zur Verfügung stellen. 10.2 Waren, die ausdrücklich zur Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land bestimmt sind, dürfen auf keinen Fall vom Kunden oder durch Dritte an einen anderen als den im Vertrag vereinbarten Bestim- mungsort geliefert werden. Der Kunde stellt auch sicher, dass infolge des Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem (i) keine Waren, Dienstleistungen oder Technologien unter Ver- stoß gegen geltende Gesetze zur Sanktionierung der Wirtschaft geliefert bzw. erbracht werden und (ii) keine auf einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten offiziellen Sanktionsliste vermerkte Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit Gesellschaften an dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenVertrag beteiligt sind oder von diesem profitieren können. 17.2 Hat der LIEFERANT 10.3 Der Kunde garantiert, dass er im Hinblick auf Zusammenhang mit diesem Vertrag keine Provision, kein Schmiergeld und keinen Anreiz (i) gezahlt hat, (ii) sich nicht zur Zahlung eines Betrages mit diesem Zweck verpflichtet hat und (iii) auch in Zukunft keine Zahlungen mit diesem Zweck leisten wird und zwar jeweils weder direkt noch durch seine Mitarbeiter oder Dritte handelnd in seinem Namen. Der Verkäufer kann diesen Vertrag ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden kündigen, wenn der Kunde gegen die Belieferung mit Waren und / Vorschriften dieser Ziffer 10 verstoßen hat oder Dienstleistungen gemäß dieses Rahmeneinkaufsvertrages eine schuldhafte Absprache getroffen, eine abgestimmte Verhaltensweise oder sonstige Verhaltensweise unternommen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne wenn der anwendbaren wettbewerbs- / kartellrechtlichen Regelungen darstellt, so hat der LIEFERANT 8 % der Netto- Abrechnungssumme begründete Verdacht besteht für einen solchen Verstoß des von diesem Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß betroffenen Lieferumfanges an HELLA als Schadensersatz zu leisten, soweit der LIEFERANT nicht nachweisen kann, dass HELLA kein oder nur ein geringerer Schaden durch den Wettbewerbs- / Kartellrechtsverstoß entstanden ist. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer Kündigung oder Erfüllung dieses Rahmeneinkaufsvertrages oder eines einzelnen Liefervertrages fort. Sonstige oder darüber hinausgehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von HELLA bleiben hiervon unberührt; insbesondere kann HELLA gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend machenKunden besteht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen