Depositar. Die Regierung Norwegens handelt als Depositar. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass in Bezug auf Subventionen der Geltungsbe- reich der Kapitel III und IV derselbe ist wie der Geltungsbereich des GATS21. Des Weiteren wird anerkannt, dass unter gewissen Umständen Subventionen einen verzerrenden Einfluss auf den Dienstleistungshandel haben können, und die Ver- tragsparteien nehmen Kenntnis von den GATS-Verhandlungen. Es besteht insbesondere Einvernehmen darüber, dass eine Vertragspartei, die der Auffassung ist, durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei negativ betrof- fen zu sein, Konsultationen beantragen kann.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Depositar. Die Regierung Norwegens handelt als Depositar. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass in Bezug auf Subventionen der Geltungsbe- reich der Kapitel III und IV derselbe ist wie der Geltungsbereich des GATS21GATS20. Des Weiteren wird anerkannt, dass unter gewissen Umständen Subventionen einen verzerrenden Einfluss auf den Dienstleistungshandel haben können, und die Ver- tragsparteien Vertrags- parteien nehmen Kenntnis von den GATS-Verhandlungen. Es besteht insbesondere Einvernehmen darüber, dass eine Vertragspartei, die der Auffassung Auf- fassung ist, durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei negativ betrof- fen betroffen zu sein, Konsultationen beantragen kann.
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Samples: Freihandelsabkommen
Depositar. Die Regierung Norwegens handelt als Depositar. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass in Bezug auf Subventionen der Geltungsbe- reich der Kapitel III und IV derselbe ist wie der Geltungsbereich des GATS21GATS20. Des Weiteren wird anerkannt, dass unter gewissen Umständen Subventionen einen verzerrenden Einfluss auf den Dienstleistungshandel haben können, und die Ver- tragsparteien nehmen Kenntnis von den GATS-Verhandlungen. Es besteht insbesondere Einvernehmen darüber, dass eine Vertragspartei, die der Auffassung ist, durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei negativ betrof- fen zu sein, Konsultationen beantragen kann.
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Samples: Freihandelsabkommen