Durchführungsbestimmungen. 1. Der von der EKD für 2009 zu zahlende Betrag in Höhe von EUR XX.XXX,- berück- sichtigt, dass zwei Landeskirchen, verschiedene Gemeinden und Verbände der EKD für die unter Abs. I. genannte Vertragserweiterung Lizenzverträge mit der VG Mu- sikedition besitzen und für 2009 bereits Lizenzgebühren bezahlt haben.
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Durchführungsbestimmungen. 1. Der von der EKD für 2009 zu zahlende Betrag in Höhe von EUR XX.XXX,- berück- sichtigtberücksichtigt, dass zwei Landeskirchen, verschiedene Gemeinden und Verbände Verbän- de der EKD für die unter Abs. I. genannte Vertragserweiterung Lizenzverträge mit der VG Mu- sikedition Musikedition besitzen und für 2009 bereits Lizenzgebühren bezahlt haben.
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