Common use of Eigentum, Urheberrechte und Quellcode Clause in Contracts

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Endkunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. ELO bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem End- kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehören- den Dokumentationsmaterials, auch wenn der Endkunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver- bindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung von Kopien bringt der Endkunde einen entsprechenden Urheberver- merk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Endkunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO über und können auch anderen Endkunden nach Zustimmung des End- kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Pro- grammverbesserungen werden an ELO abgetreten. ELO nimmt die Abtre- tung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Endkunden ist nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung der ELO zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Endkunde der ELO eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zu- stimmung des Endkunden. Werden vom Endkunden oder von Dritten geänderte Programme oder an- dere, nicht von der ELO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELO für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.

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Samples: End User License Agreement (Eula), End User License Agreement, End User License Agreement (Eula)

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Endkunde erwirbt kein Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich einschließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. ELO XXX bleibt zudem Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem End- kunden Endkunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehören- den dazuge- hörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Endkunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver- bindetverbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung Er- stellung von Kopien bringt der Endkunde einen entsprechenden Urheberver- merk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Endkunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO über und können auch anderen Endkunden nach Zustimmung des End- kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Pro- grammverbesserungen werden an die ELO abgetreten. ELO nimmt die Abtre- tung Ab- tretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Endkunden ist nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung der ELO zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Endkunde der ELO eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zu- stimmung des Endkunden. Werden vom Endkunden oder von Dritten geänderte Programme oder an- dere, nicht von der ELO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELO für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.

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Samples: End User License Agreement (Eula), End User License Agreement

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Endkunde erwirbt a.) Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen ProgrammunterlagenVectotax. ELO Vectotax bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem End- kunden Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehören- den dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Endkunde Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver- bindetverbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung Erstellung von Kopien bringt der Endkunde Kunde einen entsprechenden Urheberver- merk Urhebervermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen . b.) Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Endkunden Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der ELO Vectotax über und können auch anderen Endkunden Kunden nach Zustimmung des End- kunden Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Pro- grammverbesserungen Programmverbesserungen werden an ELO Vectotax abgetreten. ELO Vectotax nimmt die Abtre- tung Abtretung hiermit an. . c.) Eine Änderung des Programmcodes durch den Endkunden Kunden ist nur nach vor- heriger vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Vectotax zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Endkunde Kunde der ELO Vectotax eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügungVerfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Endkunden. Kunden. d.) Werden vom Endkunden Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder an- dereandere, nicht von der ELO Vectotax bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELO Vectotax für entstehende Schäden nicht haftbar. . e.) Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütungZusatzvergütung.

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Samples: General Terms and Conditions

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Endkunde erwirbt kein Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich einschließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. ELO XXX bleibt zudem Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem End- kunden Endkunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehören- den dazuge- hörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Endkunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver- bindetverbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung Er- stellung von Kopien bringt der Endkunde einen entsprechenden Urheberver- merk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Endkunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO über und können auch anderen Endkunden nach Zustimmung des End- kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Pro- grammverbesserungen werden an die ELO abgetreten. ELO XXX nimmt die Abtre- tung Ab- tretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Endkunden ist nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung der ELO zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Endkunde der ELO eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zu- stimmung des Endkunden. Werden vom Endkunden oder von Dritten geänderte Programme oder an- dere, nicht von der ELO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELO für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.

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Samples: End User License Agreement (Eula)