Common use of Eigentum, Urheberrechte und Quellcode Clause in Contracts

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungs- rechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.

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Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich einschließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- Urheber‐ und Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk Urhebervermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen gehen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getretenabgetreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütungZusatzvergütung. 6. Produktnamen, Schutzrechts‐ und Copyrightvermerke Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem Softwareprodukt sowie alle Kopien davon gehören der ELO Digital Office GmbH oder deren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch ELO Digital Office GmbH reserviert. Die Softwareprodukte der ELO Digital Office GmbH werden ausschließlich unter den geschützten Produktnamen und in der Originalausstattung vertrieben, die auf den Softwareprodukten befindlichen Schutzrechts‐ und Copyrightvermerke sowie sonstigen Kennzeichnungen und Eigentumsvermerke sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm‐, Dokumentations‐, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, der ELO Digital Office GmbH den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

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Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungs- rechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung. 7. Produktnamen, Schutzrechts- und Copyrightvermerke Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem Softwareprodukt sowie alle Kopien davon gehören der ELO Digital Office GmbH oder deren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch ELO Digital Office GmbH reserviert. Die Softwareprodukte der ELO Digital Office GmbH werden ausschließlich unter den geschützten Produktnamen und in der Originalausstattung vertrieben, die auf den Soft- wareprodukten befindlichen Schutzrechts- und Copyrightvermerke sowie sonstigen Kennzeichnungen und Eigentumsvermerke sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen we- der ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zu- gänglich gemacht werden. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Doku- mentations-, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheim- haltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Lauf- zeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungs- pflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugs- weiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungs- pflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, der ELO Digital Office GmbH den durch die Ver- letzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrläs- sigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

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Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt zudem Inhaberin aller Urheber- und Nutzungs- rechte Nut- zungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen den- jenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen Verbindun- gen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk entspre- chenden Urhebervermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.

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Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich einschließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- Urheber‐ und Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk Urhebervermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen gehen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getretenabgetreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütungZusatzvergütung. Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem Softwareprodukt sowie alle Kopien davon gehören der ELO Digital Office GmbH oder deren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch ELO Digital Office GmbH reserviert. Die Softwareprodukte der ELO Digital Office GmbH werden ausschließlich unter den geschützten Produktnamen und in der Originalausstattung vertrieben, die auf den Softwareprodukten befindlichen Schutzrechts‐ und Copyrightvermerke sowie sonstigen Kennzeichnungen und Eigentumsvermerke sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm‐, Dokumentations‐, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, der ELO Digital Office GmbH den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

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