Eigentumsrechte. 11.1 Die bestellten Waren gehen unabhängig von den Rechnungsmodalitäten spätestens nach erfolgter Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der AN stellt den AG von Ansprüchen aus Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt und Abtretungen von Forderungen aus Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware frei.
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