Eigentumsrechte. 11.1 Die bestellten Waren gehen unabhängig von den Rechnungsmodalitäten spätestens nach erfolgter Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der AN stellt den AG von Ansprüchen aus Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt und Abtretungen von Forderungen aus Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware frei. 11.2 Dem AN vom AG zur Verfügung gestellte Werkzeuge, Zeichnungen, Modelle und andere Teile oder Unterlagen bleiben Eigentum des AG und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden; gleiches gilt für vom AN für den AG erstellte vorgenannte Gegenstände. Sie sind dem AG nach Beendigung des Vertrages ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht. Nach Angaben, Zeichnungen, Modellen usw. des AG gefertigte Teile dürfen nur an den AG ausgeliefert werden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der AN für alle dem AG entstehende Schäden.
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