Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie Mobiltelefone je- weils samt Zubehör sind bis zu 250,– Euro versichert; b) EDV-Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Smartphones etc.) und Software ein- schließlich des jeweiligen Zubehörs sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 500,– Euro je Versicherungsfall versichert;
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Samples: Jahresversicherung, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie Mobiltelefone je- weils jeweils samt Zubehör sind bis zu 250,– Euro versichert;
b) EDV-Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Smartphones etc.) und Software ein- schließlich einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt insge- samt 500,– Euro je Versicherungsfall versichert;
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Samples: Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen
Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie Mobiltelefone je- weils samt Zubehör sind bis zu 250,– Euro versichert;
b) EDV-Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Smartphones etc.) und Software ein- schließlich des jeweiligen Zubehörs sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 500,– Euro je Versicherungsfall versichert;
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie Mobiltelefone je- weils elektronische Kommunika- tions- und Unterhaltungsgeräte jeweils samt Zubehör sind bis zu 250,– Euro versichertversi- chert;
b) EDV-Geräte (z. B. LaptopsLaptop, Tablets, Smartphones etc.) und Software ein- schließlich einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände Gepäckstück bis insgesamt 500,– Euro je Versicherungsfall versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind diese Gegenstände nicht ver- sichert;
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Samples: Versicherungsbestätigung