Common use of Einschränkungen des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Als mitgeführtes Reise-/Gepäck sind Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.B. Safe) ein- geschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden; c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen und Prothesen sowie Mobiltelefone jeweils samt Zubehör sind bis zu 250 EUR versichert; d) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu 300 EUR; e) Versicherungsschutz für Schäden am Reise-/Gepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Als mitgeführtes Reise-/Gepäck sind Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versi- chert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme Versiche- rungssumme versichert; b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichertnicht ver- sichert. Versicherungsschutz bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme besteht jedoch, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.z. B. Safe) ein- geschlossen eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden; c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen EDV-Geräte und Prothesen sowie Mobiltelefone jeweils samt Zubehör Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis zu 250 EUR insgesamt € 500,– versichert; d) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu 300 EUR; e) Versicherungsschutz für Schäden am Reise-/Gepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Als mitgeführtes Reise-/Gepäck sind Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als auf- gegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann nicht versichert. Versi- cherungsschutz bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme besteht jedoch, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.z. B. Safe) ein- geschlossen eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam Ge- wahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden; c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen EDV-Geräte und Prothesen sowie Mobiltelefone jeweils samt Zubehör Software einschließlich des jeweiligen Zube- hörs sind bis zu 250 EUR insgesamt € 500,– versichert; d) 🡒Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Soweit sie sich in bestim- mungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht versichert; e) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu 300 EUR; ef) Versicherungsschutz für Schäden am Reise-/Gepäck Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten eingerich- teten Campingplätzen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Einschränkungen des Versicherungsschutzes. a) Als mitgeführtes Reise-/Gepäck sind Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.B. Safe) ein- geschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden; c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen Hörgeräte und Prothesen sowie Mobiltelefone jeweils samt Zubehör sind bis zu 250 EUR 250,– Euro versichert; b) EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt 500,– Euro versichert; c) Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmuck- sachen und Kostbarkeiten sind als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; d) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 15 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu 300 EUR; e) Versicherungsschutz für Schäden am Reise-/Gepäck Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen; f) Reisegepäck ist in einem abgestellten Kraftfahrzeug und daran an- gebrachten Behältnissen nur dann versichert, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse durch Verschluss gesichert sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht zu jeder Uhr- zeit Versicherungsschutz.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen