Common use of Einschränkungen Clause in Contracts

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen Kopien des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Betriebssystem, der Integrierten Software oder den Integrierten Software Optionen entfernen. Sie dürfen am Betriebssystem oder an der Integrierten Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmen. 3.2 Sie erkennen an, dass für die Inbetriebnahme bestimmter Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den in der Dokumentation der Hardware enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen müssen. Diese Mindestanforderungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, und Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden Dokumentation der Hardware bekanntmachen. 3.3 Das Verbot gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs H lizenzierten Betriebssysteme zur Anwendung, es sei denn ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nicht durchsetzbar.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen nur zu Zwecken der Archivierung, des Austauschs einer defekten Kopie oder der Programmverifizierung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder -vermerke vom Betriebssystem, der Integrierten Software oder den und der Integrierten Software Optionen entfernen. Sie dürfen am Betriebssystem oder an der Integrierten Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering dürfen nicht dekompiliert oder zurückentwickelt werden (sofern nicht es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität rechtlich gesetzlich vorgesehen) vornehmen). 3.2 Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 Das Verbot der Abtretung oder Übertragung des Betriebssystems oder von Nutzungsrechten daran gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für Vertragsbedingungen findet auf alle im Rahmen des Anhangs dieser Anlage H lizenzierten Betriebssysteme zur Programme Anwendung, es sei denn ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nicht durchsetzbarsofern gesetzlich zulässig.

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Samples: General Terms and Conditions Agreement, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen nur zu Archivzwecken, zum Ersatz einer mangelhaften Kopie oder zur Programmprüfung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Integrierte Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder Kennzeichnungen vom Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten und Integrierte Software Optionen entfernen. Sie dürfen am das Betriebssystem oder an der Integrierten die Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein nicht dekompilieren (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben für die Interoperabilität)oder Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmendurchführen. 3.2 Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 Das Verbot gemäß Abtretungs- bzw. Übertragungsverbot des Betriebssystems oder dazughörenden Ansprüchen gemäss Abschnitt 15 der Allgemeinen VertragsbestimmungenAllgemeingültigen Bedingungen soll auf alle Betriebssysteme, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugebenunter diesem Anhang H lizenziert werden, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs H lizenzierten Betriebssysteme zur AnwendungAnwendung finden, es sei denn denn, dass ein solches Verbot ist aufgrund des unter den jeweils geltenden Rechts gesetzlichen Regelungen nicht durchsetzbardurchführbar ist.

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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen nur zu Zwecken der Archivierung, des Austausches einer defekten Kopie oder der Programmverifizierung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder -vermerke vom Betriebssystem, der Integrierten Software oder den und der Integrierten Software Optionen entfernen. Sie dürfen am Betriebssystem oder an der Integrierten Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering dürfen nicht dekompiliert oder zurückentwickelt werden (sofern nicht es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität rechtlich gesetzlich vorgesehen) vornehmen). 3.2 Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 Das Verbot der Abtretung oder Übertragung des Betriebssystems oder von Nutzungsrechten daran gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für Vertragsbedingungen findet auf alle im Rahmen des Anhangs dieser Anlage H lizenzierten Betriebssysteme zur Programme Anwendung, es sei denn ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nicht durchsetzbarsofern gesetzlich zulässig.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 3.1. Sie dürfen nur zu Archivzwecken, zum Ersatz einer mangelhaften Kopie oder zur Programmprüfung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Integrierte Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder Kennzeichnungen vom Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten und Integrierte Software Optionen entfernen. Sie dürfen am das Betriebssystem oder an der Integrierten die Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein nicht dekompilieren (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben für die Interoperabilität) oder Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmendurchführen. 3.2 3.2. Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 3.3. Das Verbot gemäß Abtretungs- bzw. Übertragungsverbot des Betriebssystems oder dazughörenden Ansprüchen gemäss Abschnitt 15 der Allgemeinen VertragsbestimmungenAllgemeingültigen Bedingungen soll auf alle Betriebssysteme, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugebenunter diesem Anhang H lizenziert werden, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs H lizenzierten Betriebssysteme zur AnwendungAnwendung finden, es sei denn denn, dass ein solches Verbot ist aufgrund des unter den jeweils geltenden Rechts gesetzlichen Regelungen nicht durchsetzbardurchführbar ist.

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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen nur zu Archivzwecken, zum Ersatz einer mangelhaften Kopie oder zur Programmprüfung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Integrierte Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder Kennzeichnungen vom Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten und Integrierte Software Optionen entfernen. Sie dürfen am das Betriebssystem oder an der Integrierten die Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein nicht dekompilieren (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben für die Interoperabilität) oder Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmendurchführen. 3.2 Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 Das Verbot gemäß Abtretungs- bzw. Übertragungsverbot des Betriebssystems oder dazughörenden Ansprüchen gemäss Abschnitt 15 der Allgemeinen VertragsbestimmungenAllgemeingültigen Bedingungen soll auf alle Betriebssysteme, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugebenunter diesem Anhang H lizenziert werden, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs H lizenzierten Betriebssysteme zur AnwendungAnwendung finden, es sei denn denn, dass ein solches Verbot ist aufgrund des unter den jeweils geltenden Rechts gesetzlichen Regelungen nicht durchsetzbardurchführbar ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Auftragsdokument, General Terms and Conditions Agreement

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Software Optionen integrierten Softwareoptionen nur für Archivierungszwecke zu Archivierungszwecken, zum Austausch Ersatz einer defekten schadhaften Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigenProgrammüberprüfung erstellen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen oder Etiketten auf dem Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten Software Optionen integrierten Softwareoptionen entfernen. Sie dürfen am Das Betriebssystem oder an der Integrierten die integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering dürfen nicht dekompiliert oder zurückentwickelt werden (sofern nicht es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmengesetzlich erforderlich). 3.2 Sie erkennen anbestätigen, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Dokumentation der Hardware enthaltenen Hardwaredokumentation ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden Dokumentation der Hardware bekanntmachenjeweiligen Hardwaredokumentation mitgeteilt. 3.3 Das Verbot der Übertragung des Betriebssystems oder von Nutzungsrechten daran gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für allgemeinen Vertragsbedingungen findet auf alle im Rahmen des Anhangs dieser Anlage H lizenzierten Betriebssysteme zur Programme Anwendung, es sei denn außer soweit ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nach geltendem Recht für nicht durchsetzbardurchsetzbar erklärt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 3.1. Sie dürfen nur zu Zwecken der Archivierung, des Austausches einer defekten Kopie oder der Programmverifizierung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder -vermerke vom Betriebssystem, der Integrierten Software oder den und der Integrierten Software Optionen entfernen. Sie dürfen am Betriebssystem oder an der Integrierten Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering dürfen nicht dekompiliert oder zurückentwickelt werden (sofern nicht es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität rechtlich gesetzlich vorgesehen) vornehmen). 3.2 3.2. Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware- Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware-Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 3.3. Das Verbot der Abtretung oder Übertragung des Betriebssystems oder von Nutzungsrechten daran gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für Vertragsbedingungen findet auf alle im Rahmen des Anhangs dieser Anlage H lizenzierten Betriebssysteme zur Programme Anwendung, es sei denn ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nicht durchsetzbarsofern gesetzlich zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Software Optionen integrierten Softwareoptionen nur für Archivierungszwecke zu Archivierungszwecken, zum Austausch Ersatz einer defekten schadhaften Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigenProgrammüberprüfung erstellen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen oder Etiketten auf dem Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten Software Optionen integrierten Softwareoptionen entfernen. Sie dürfen am Das Betriebssystem oder an der Integrierten die integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein Reverse Engineering dürfen nicht dekompiliert oder zurückentwickelt werden (sofern nicht es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmengesetzlich erforderlich). 3.2 Sie erkennen anbestätigen, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Dokumentation der Hardware enthaltenen Hardwaredokumentation ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden Dokumentation der Hardware bekanntmachenjeweiligen Hardwaredokumentation mitgeteilt. 3.3 Das Verbot der Übertragung des Betriebssystems oder von Nutzungsrechten daran gemäß Abschnitt 15 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen, kommt für allgemeinen Vertragsbestimmungen findet auf alle im Rahmen des Anhangs dieser Anlage H lizenzierten Betriebssysteme zur Programme Anwendung, es sei denn außer soweit ein solches Verbot ist aufgrund des geltenden Rechts nach geltendem Recht für nicht durchsetzbardurchsetzbar erklärt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen nur zu Archivzwecken, zum Ersatz einer mangelhaften Kopie oder zur Programmprüfung Kopien des Betriebssystems, der Integrierten integrierten Software und der Integrierten Integrierte Software Optionen nur für Archivierungszwecke zum Austausch einer defekten Kopie oder zur Programmverifizierung anfertigen. Sie dürfen keine etwaigen Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen auf dem Urheberrechtshinweise oder Kennzeichnungen vom Betriebssystem, der Integrierten integrierten Software oder den Integrierten und Integrierte Software Optionen entfernen. Sie dürfen am das Betriebssystem oder an der Integrierten die Integrierte Software weder eine Dekompilierung noch ein nicht dekompilieren (sofern dies gesetzlich vorgeschrieben für die Interoperabilität)oder Reverse Engineering (sofern nicht aus Gründen der Interoperabilität rechtlich vorgesehen) vornehmendurchführen. 3.2 Sie erkennen an, dass Ihr Unternehmen für die Inbetriebnahme bestimmter den Betrieb der Hardware Ihre Betriebsräumlichkeiten den bestimmte, in der Hardware-Dokumentation der Hardware enthaltenen ausgeführte Mindestanforderungen entsprechen müssenerfüllen muss. Diese Mindestanforderungen Derartige Voraussetzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, geändert werden und werden Ihnen von Oracle wird Ihnen diese in der betreffenden jeweiligen Hardware- Dokumentation der Hardware bekanntmachenmitgeteilt. 3.3 Das Verbot gemäß Abtretungs- bzw. Übertragungsverbot des Betriebssystems oder dazughörenden Ansprüchen gemäss Abschnitt 15 der Allgemeinen VertragsbestimmungenAllgemeingültigen Bedingungen soll auf alle Betriebssysteme, die Programme oder jegliche Rechte daran weiterzugebenunter diesem Anhang H lizenziert werden, abzutreten oder zu übertragen, kommt für alle im Rahmen des Anhangs H lizenzierten Betriebssysteme zur AnwendungAnwendung finden, es sei denn denn, dass ein solches Verbot ist aufgrund des unter den jeweils geltenden Rechts gesetzlichen Regelungen nicht durchsetzbardurchführbar ist.

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Samples: Rahmenvertrag