Common use of Einschränkungen Clause in Contracts

Einschränkungen. 3.1 Die Programme können Technologie von Drittherstellern beinhalten, bzw. es kann Technologie von Drittherstellern für die Programme erforderlich sein, die mit den Programmen zur Verfügung gestellt wird. Es kann sein, dass Oracle Ihnen hinsichtlich solcher Technologie von Drittherstellern bestimmte Vermerke in der Programmdokumentation, den Readme-Files oder Notice-Files zur Verfügung stellt. Technologie von Drittherstellern wird an Sie entweder gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags oder, sofern in der Programmdokumentation, den Readme-Files oder den Notice-Files spezifiziert, gemäß den Separaten Bestimmungen lizenziert. Ihre Rechte, Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen zu verwenden, werden durch den Rahmenvertrag in keiner Weise eingeschränkt. Klargestellt wird, dass ungeachtet des Vorhandenseins eines Vermerks Technologie von Drittherstellern, die keine Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern ist, als Teil der Programme anzusehen ist und an Sie gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags lizenziert wird. Sofern Sie im Rahmen eines Auftrags berechtigt sind, Programme zu vertreiben, müssen Sie beim Vertrieb alle diese Vermerke und etwaigen zugehörigen Quellcode für Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern, wie spezifiziert, inkludieren und zwar in der Form und in dem Umfang, wie Oracle diesen Quellcode zur Verfügung stellt. Weiters müssen Sie Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen (in der Form und in dem Umfang, in dem die Separate Bestimmungen von Oracle zur Verfügung gestellt werden) vertreiben. Ungeachtet des Vorangehenden sind Ihre Rechte an den Programmen ausschließlich auf die in Ihrem Auftrag gewährten Rechte eingeschränkt.

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Einschränkungen. 3.1 3.1. Die Programme können Technologie die Verwendung von Drittherstellern beinhalten, bzw. es kann Technologie von Drittherstellern für die Programme erforderlich seinDrittsparteitechnologie umfassen oder erfordern, die mit den Programmen zur Verfügung gestellt geliefert wird. Es Oracle kann sein, dass Oracle Ihnen hinsichtlich solcher Technologie von Drittherstellern bestimmte Vermerke für Sie in der ProgrammdokumentationProgramm Dokumentation, in Readme- oder Noticefiles bestimmte Benachrichtigungen bezüglich dieser Drittparteitechnologie aufnehmen. Ihnen wird die Lizenz für die Drittanbietertechnologie entweder gemäss den Bedingungen des Rahmenvertrags oder – falls in der Programm Dokumentation, den Readme-Files Readme- oder Notice-Files zur Verfügung stellt. Technologie von Drittherstellern wird an Sie entweder gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags oder, sofern in der Programmdokumentation, den Readme-Files oder den Notice-Files spezifiziert, gemäß den Separaten Bestimmungen lizenziertMitteilungsdateien aufgeführt – gemäss gesonderten Bedingungen erteilt. Ihre Rechte, Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen zu verwenden, Rechte zur Nutzung gesondert lizenzierter Drittanbietertechnologie gemäss gesonderten Bedingungen werden auf keine Weise durch den Rahmenvertrag in keiner Weise eingeschränkt. Klargestellt wirdJedoch wird vorsorglich angemerkt, dass Drittparteitechnologie, bei der es sich nicht um gesondert lizenzierte Drittparteitechnologie handelt, ungeachtet des Vorhandenseins eines Vermerks Technologie von Drittherstellern, die keine Separat lizenzierte Technologie von Drittherstellern ist, einer Benachrichtigung als Teil der Programme anzusehen ist betrachtet und an Sie gemäß Ihnen die Lizenz dafür gemäss den Bestimmungen Bedingungen des Rahmenvertrags lizenziert Rahmenvertrages erteilt wird. Sofern Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags zur Distribution der Programme berechtigt sind, Programme zu vertreiben, müssen Sie beim Vertrieb alle diese Vermerke gemäss den Bestimmungen im Zuge der Distribution sämtliche entsprechenden Benachrichtigungen und etwaigen zugehörigen Quellcode dazugehörige Quellcodes für Separat gesondert lizenzierte Technologie von Drittherstellern, wie spezifiziert, inkludieren und zwar Drittanbietertechnologie in der Form und in dem UmfangUmfang ausgeben, wie Oracle diesen Quellcode zur Verfügung stellt. Weiters sie die Quellcodes erhalten, und Sie müssen Sie Separat gesondert lizenzierte Technologie von Drittherstellern gemäß den Separaten Bestimmungen Drittanbietertechnologie gemäss gesonderten Bedingungen distribuieren (in der Form und in dem UmfangMasse, in dem die Separate Bestimmungen wie gesonderte Bedingungen von Oracle zur Verfügung gestellt bereitgestellt werden) vertreiben). Ungeachtet des Vorangehenden vorstehender Ausführungen sind Ihre Rechte an den Programmen ausschließlich nur auf die in Ihrem Auftrag gewährten eingeräumten Rechte eingeschränktbeschränkt.

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