Common use of Einschränkungen Clause in Contracts

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-Anschlüsse: • Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.B. ISDN-basierte Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, Nutzung von ISDN-PC-Karten wird nicht unterstützt. • Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. Aufzugsnotrufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang dieses Vertrages. Der TK-Anbieter kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes. • Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen Gegebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter ist hierfür nicht verant- wortlich. • Verbindungen in das nicht EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesell- schaften vertraglich vereinbart wurde. • Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2, können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt Die Telefonieleistungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit einer vom Anschlussinhaber bereitzustellenden Stromver- sorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung von technischen Netzabschlussgeräten oder Telekommu- nikationsendeinrichtungen aus dem Netz ist (auch bei Stromausfall beim Anschlussinhaber) nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-Anschlüssemöglich. Standardmäßig stehen dem Auftraggeber nach einem Wechsel zu Telefónica Germany folgende Dienste nicht zur Verfügung: • Anschaltung von Operatordienst der Deutschen Telekom AG • Telegrammdienst der Deutschen Telekom AG • Weckdienst der Deutschen Telekom AG • T-Net-Box der Deutschen Telekom AG • ISDN-Sondergeräten, Faxdienst der Klasse 4 • Datenverbindungen mit Ausnahme von Telefaxver- bindungen der Klasse 3 wie z.B. ISDNInternet-basierte Videokonferenzsysteme by-Call, Einwahl über geografische Rufnummern oder in ge- schlossene Datensysteme • Datenübertragungsstandards X.25 und Kassenterminals, die den ISDN BX.31 • Zusatzsignalisierung beim Verbindungsaufbau und - abbau (UUS1) • Subadressierung (SUB) • Auskunftsdienste einiger privater Telefongesell- schaften • Rückruf bei Besetzt (CCBS) • Call-Kanal nutzen sowie die, Nutzung von ISDNby-PCCall • Vorrangschaltung im Sinne der Telekommunikati- ons-Karten wird nicht unterstützt. • Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. AufzugsnotrufeAufzugsnot- ruf, Brandmeldeanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen, Hausnotrufe Hausnotrufsyste- men und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters bereitgestellten Telefonan- schluss grundsätzlich möglich und zulässigerlaubt. Sonderdienste Sonder- dienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang dieses Vertrages. Der TK-Anbieter Leistungsumfang des Telefonanschlusses und somit kann deshalb den der Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleistengewährleistet werden. Aufgrund Der Kunde muss mit dem Anbieter des Sonderdienstes ein gesondertes Vertragsverhältnis abschließen. Auf- grund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen Anforderun- gen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen Einschrän- kungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehenbereitgestellten Telefonan- schluss bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit Funktionsfä- higkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes. • Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen Gegebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter ist hierfür nicht verant- wortlich. • Verbindungen in das nicht EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesell- schaften vertraglich vereinbart wurde. • Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2, können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: www.tekola.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-Analog- Anschlüsse: - Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.B. ISDN-basierte Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, die Nutzung von ISDN-PC-Karten wird nicht unterstützt. - Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. Aufzugsnotrufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters der SWJ grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang dieses VertragesVer- trages. Der TK-Anbieter Die SWJ kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehender SWJ bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes. - Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen technischen Gegebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität Übertragungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter Die SWJ ist hierfür nicht verant- wortlichverantwortlich. - Verbindungen in das nicht Nicht-EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellthergestellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter von der SWJ mit internationalen Vertragspartnern Vertragspart- nern und anderen Telefongesell- schaften Telefongesellschaften vertraglich vereinbart wurde. - Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl Verbindungsnetzbetrei- berkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2call“, sogenannte „Billigvorwahl“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („PreselectionPre- selection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: juelink.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-AnschlüsseFunktionen: • Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.B. ISDN-basierte Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, Nutzung von ISDN-PC-Karten wird nicht unterstützt. • Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. AufzugsnotrufeAufzugsnotrufen, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe Hausnotrufen und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters der SWLB grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang Leistungsumfang dieses Vertrages. Der TK-Anbieter Die SWLB kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehender SWLB bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes. • Leistungsmerkmale herkömmlicher Analog-Anschlüsse können eingeschränkt sein. • Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen technischen Gegebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität und Übertragungsqualität sowie die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter Die SWLB ist hierfür nicht verant- wortlichverantwortlich. • Internationale Verbindungen in das nicht EU-Ausland(Fest- und Mobilfunknetz, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern Sonderrufnummern) werden herge- stellthergestellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter von der SWLB mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesell- schaften Telefongesellschaften vertraglich vereinbart wurde. Die jeweils angebotenen Verbindungen sind der jeweils geltenden Preisliste zu entnehmen. • Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2call“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert • ISDN-Funktionen werden von dem CPE der TKSWLB nicht unterstützt. ISDN-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, PC-Karten funktionieren regelmäßig nicht am ISDN (S0) Port von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hatNetzabschlussgeräten.

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Samples: www.swlb.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-Anschlüsse: - Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.z. B. ISDN-basierte ba- sierte Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, die Nutzung von ISDN-ISDN- PC-Karten wird nicht unterstützt. - Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.z. B. AufzugsnotrufeAufzugsnot- rufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters der SWK grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang dieses Vertrages. Der TK-Anbieter Die SWK kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes Sonderdiens- tes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen Spezifika- tionen oder Anforde- rungen Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehender SWK bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen jeweili- gen Anbieter des Sonderdienstes. - Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen tech- nischen Gegebenheiten in den anderen Netzen die ÜbertragungsartÜber- tragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität Über- tragungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter Die SWK ist hierfür nicht verant- wortlich. - Verbindungen in das nicht Nicht-EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellthergestellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter von der SWK mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesell- schaften Telefon- gesellschaften vertraglich vereinbart wurde. - Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet ein- geleitet werden („call by call“)2call“, sogenannte „Billigvor- xxxx“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung Ein- stellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („PreselectionPre selection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: www.stadtwerke-karlsruhe.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- her- kömmlicher ISDN oder Analog-Anschlüsse: • Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.B. ISDN-basierte basier- te Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, die Nutzung von ISDN-PC-Karten wird nicht unterstützt. • Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. Aufzugsnotrufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang Leistungsumfang dieses Vertrages. Der TK-Anbieter Die Troiline kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen Anforderungen des jeweiligen Sonderdienstes können Einschränkungen Ein- schränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehender Troiline bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des SonderdienstesSonder- dienstes. • Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen Gegebenheiten technischen Ge- gebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit Verfügbarkeit, die nutzbare Übertragungsqualität und die nutzbare Übertra- gungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale Tele- fonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter Die Troiline ist hierfür hier- für nicht verant- wortlichverantwortlich. • Verbindungen in das nicht Nicht-EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen Mobil- funknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellthergestellt, sofern so- fern und soweit dies vom TK-Anbieter von der Troiline mit internationalen Vertragspartnern Ver- tragspartnern und anderen Telefongesell- schaften Telefongesellschaften vertraglich vereinbart wurde. • Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2call“), sogenannte „Billigvorwahl“, können nicht hergestellt herge- stellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl Verbindungsnetzbe- treiberkennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: www.jeti-line.de

Einschränkungen. Der Telefoniedienst unterstützt nicht alle Möglichkeiten herkömmlicher ISDN- oder Analog-Analog- Anschlüsse: - Anschaltung von ISDN-Sondergeräten, wie z.B. ISDN-basierte Videokonferenzsysteme und Kassenterminals, die den ISDN B-Kanal nutzen sowie die, die Nutzung von ISDN-PC-Karten wird nicht unterstützt. - Der Betrieb von Sonderdiensten, wie z.B. Aufzugsnotrufe, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Hausnotrufe und EC-Cash, ist am Anschluss des TK-Anbieters der SWJ grundsätzlich möglich und zulässig. Sonderdienste und deren Betrieb gehören jedoch nicht zum Leitungsumfang dieses VertragesVer- trages. Der TK-Anbieter Die SWJ kann deshalb den Betrieb und die Funktionsfähigkeit eines Sonderdienstes nicht gewährleisten. Aufgrund technischer Spezifikationen oder Anforde- rungen Anforderungen des jeweiligen jeweili- gen Sonderdienstes können Einschränkungen beim Betrieb am Anschluss des TK-Anbieters be- stehender SWJ bestehen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes obliegt dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter des Sonderdienstes. - Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Festnetz- und Mobilfunksprachnetze können auf Grund der techni- schen technischen Gegebenheiten in den anderen Netzen die Übertragungsart, die Verfügbarkeit und die nutzbare Übertra- gungsqualität Übertragungsqualität und die Telefonieleistungsmerkmale eingeschränkt sein. Der TK-Anbieter Die SWJ ist hierfür nicht verant- wortlichverantwortlich. - Verbindungen in das nicht Nicht-EU-Ausland, zu dortigen Mobilfunknetzen und zu Sonderrufnummern werden herge- stellthergestellt, sofern und soweit dies vom TK-Anbieter von der SWJ mit internationalen Vertragspartnern Vertragspart- nern und anderen Telefongesell- schaften Telefongesellschaften vertraglich vereinbart wurde. - Verbindungen zu anderen Telefonie-Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl Verbindungsnetzbetrei- berkennzahl eingeleitet werden („call by call“)2call“, sogenannte „Billigvorwahl“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiber- kennzahl Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („PreselectionPre- selection“) ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Kunden identifiziert der TK-Anbieter kostenpflichtig Anschlüsse, von denen ankommende Verbindungen ausgehen, sofern der Kunde in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig ausführt, das Ziel be- drohender oder belästigender Anrufe zu sein, und er die Anrufe nach Datum und Uhrzeit eingrenzt. Dies gilt auch, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt hat.

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Samples: juelink.de