Einschränkungen. Die Inanspruchnahme eines Verzichts auf die Geltendmachung von Freistellungsansprüchen durch das Vertragsunternehmen ist in Abhängigkeit von dem Grad der PCI-Compliance des Vertragsunternehmens, wie er sich aus den Unterlagen von Elavon darstellt, betragsmäßig nach oben wie folgt beschränkt (die „Obergrenze“): (i) Vertragsunternehmen, die regelmäßig durch den von Elavon anerkannten Anbieter von PCI-DSS- Support als PCI-DSS-compliant zertifiziert werden und die alle für die entsprechende Lösung anfallenden Gebühren gezahlt haben – EUR 70.000,– pro Datensicherheitslücke. (ii) Vertragsunternehmen, die durch einen anderen als den von Elavon anerkannten Anbieter von PCI- DSS-Support als PCI-DSS-compliant zertifiziert werden und die alle für die entsprechende Lösung anfallenden Gebühren gezahlt haben – EUR 35.000,– pro Datensicherheitslücke (iii) Vertragsunternehmen, die Elavon keine Informationen über ihren PCI DSS Status zukommen lassen (und von Elavon deshalb als PCI DSS non-compliant angesehen werden), aber alle Gebühren für die von ihnen gewählte Lösung entrichtet haben – EUR 7.000,– pro Datensicherheitslücke Elavon ist berechtigt, die vorstehenden Obergrenzen unbeschadet eines zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Anspruchs durch Mitteilung an das Vertragsunternehmen anzupassen.
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