Common use of Einschränkungen Clause in Contracts

Einschränkungen. 3.1 Die Programme können die Verwendung von Drittanbietertechnologie umfassen oder erfordern, die mit den Programmen geliefert wird. Oracle kann für Sie in der Programmdokumentation, in Readme-Dateien oder Mitteilungsdateien bestimmte Benachrichtigungen bezüglich dieser Drittanbietertechnologie aufnehmen. Ihnen wird die Lizenz für die Drittanbietertechnologie entweder gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags oder – falls in der Programmdokumentation, den Readme-Dateien oder Mitteilungsdateien aufgeführt – gemäß gesonderten Bedingungen erteilt. Ihre Rechte zur Nutzung gesondert lizenzierter Drittanbietertechnologie gemäß gesonderten Bedingungen werden auf keine Weise durch den Rahmenvertrag eingeschränkt. Jedoch wird vorsorglich angemerkt, dass Drittanbietertechnologie, bei der es sich nicht um gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie handelt, ungeachtet des Vorhandenseins einer Benachrichtigung als Teil der Programme betrachtet und Ihnen die Lizenz dafür gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt wird. Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags zur Distribution der Programme berechtigt sind, müssen Sie gemäß den Bestimmungen im Zuge der Distribution sämtliche entsprechenden Benachrichtigungen und dazugehörigen Quellcodes für gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie in der Form und in dem Umfang ausgeben, wie sie die Quellcodes erhalten, und Sie müssen gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie gemäß gesonderten Bedingungen distribuieren (in der Form und dem Maße, wie gesonderte Bedingungen von Oracle bereitgestellt werden). Ungeachtet vorstehender Ausführungen sind Ihre Rechte an den Programmen nur auf die in Ihrem Auftrag eingeräumten Rechte beschränkt.

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Einschränkungen. 3.1 Die Programme können Drittanbietertechnologie enthalten oder die Verwendung von Drittanbietertechnologie umfassen oder erfordern, die mit den Programmen geliefert wirdzur Verfügung gestellter Drittanbietertechnologie erfordern. Oracle kann für Sie stellt Ihnen in der Programmdokumentation, in Readme-Dateien oder in Mitteilungsdateien möglicherweise bestimmte Benachrichtigungen bezüglich dieser Drittanbietertechnologie aufnehmenzur Verfügung. Ihnen wird die Lizenz für die Drittanbietertechnologie entweder gemäß den Bedingungen Bestimmungen des Rahmenvertrags oder – falls in der Programmdokumentation, den in Readme-Dateien oder in Mitteilungsdateien aufgeführt – gemäß gesonderten Bedingungen erteilt. Ihre Rechte zur Nutzung gesondert lizenzierter Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern gemäß gesonderten Bedingungen werden auf keine Weise durch den Rahmenvertrag eingeschränkt. Jedoch wird vorsorglich angemerktklargestellt, dass Drittanbietertechnologie, bei der es sich nicht um gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern handelt, ungeachtet des Vorhandenseins einer Benachrichtigung als Teil der Programme betrachtet und Ihnen die Lizenz dafür gemäß den Bedingungen Bestimmungen des Rahmenvertrages erteilt wird. Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags zur Distribution Weitergabe der Programme berechtigt sind, müssen Sie gemäß den Bestimmungen im Zuge der Distribution sämtliche entsprechenden in das entsprechende Programmpaket alle solchen Benachrichtigungen und dazugehörigen Quellcodes wie vorgegeben jeglichen zugehörigen Quellcode für gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern aufnehmen, in der Form und in dem Umfang ausgeben, wie sie die Quellcodes erhaltensolcher Quellcode von Oracle bereitgestellt wird, und Sie müssen gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern gemäß den gesonderten Bedingungen distribuieren weitergeben (in der Form und in dem MaßeUmfang, wie gesonderte Bedingungen von Oracle bereitgestellt werden). Ungeachtet vorstehender Ausführungen des Vorstehenden sind Ihre Rechte an den Programmen nur auf die in Ihrem Auftrag eingeräumten Rechte beschränkt.

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Einschränkungen. 3.1 3.1. Die Programme können Drittanbietertechnologie enthalten oder die Verwendung von Drittanbietertechnologie umfassen oder erfordern, die mit den Programmen geliefert wirdzur Verfügung gestellter Drittanbietertechnologie erfordern. Oracle kann für Sie stellt Ihnen in der Programmdokumentation, in Readme-Dateien oder in Mitteilungsdateien möglicherweise bestimmte Benachrichtigungen bezüglich dieser Drittanbietertechnologie aufnehmenzur Verfügung. Ihnen wird die Lizenz für die Drittanbietertechnologie entweder gemäß den Bedingungen Bestimmungen des Rahmenvertrags oder – falls in der Programmdokumentation, den in Readme-Dateien oder in Mitteilungsdateien aufgeführt – gemäß gesonderten Bedingungen erteilt. Ihre Rechte zur Nutzung gesondert lizenzierter Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern gemäß gesonderten Bedingungen werden auf keine Weise durch den Rahmenvertrag eingeschränkt. Jedoch wird vorsorglich angemerktklargestellt, dass Drittanbietertechnologie, bei der es sich nicht um gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern handelt, ungeachtet des Vorhandenseins einer Benachrichtigung als Teil der Programme betrachtet und Ihnen die Lizenz dafür gemäß den Bedingungen Bestimmungen des Rahmenvertrages erteilt wird. Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags zur Distribution Weitergabe der Programme berechtigt sind, müssen Sie gemäß den Bestimmungen im Zuge der Distribution sämtliche entsprechenden in das entsprechende Programmpaket alle solchen Benachrichtigungen und dazugehörigen Quellcodes wie vorgegeben jeglichen zugehörigen Quellcode für gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern aufnehmen, in der Form und in dem Umfang ausgeben, wie sie die Quellcodes erhaltensolcher Quellcode von Oracle bereitgestellt wird, und Sie müssen gesondert lizenzierte Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern gemäß den gesonderten Bedingungen distribuieren weitergeben (in der Form und in dem MaßeUmfang, wie gesonderte Bedingungen von Oracle bereitgestellt werden). Ungeachtet vorstehender Ausführungen des Vorstehenden sind Ihre Rechte an den Programmen nur auf die in Ihrem Auftrag eingeräumten Rechte beschränkt.

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