Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt – auch in Fragen der Auslegung – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Landgericht Frankfurt am Main als zuständiges Gericht vereinbart.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Soweit Sie kein Verbraucher sind oder keinen ordentlichen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die durch oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, Stuttgart, Deutschland.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Washington und wird dementsprechend ausgelegt, soweit solche Gesetze für Verträge zwischen Bewohnern des Staates Washington, die innerhalb Washingtons eingegangen wurden und zu erfüllen sind, gelten, sofern nicht die Bundesgesetze andere Regelungen vorsehen. Falls eine Bedingung in dieser Vereinbarung nicht mit den Bestimmungen des Uniform Computer Information Transactions Act („UCITA“) vereinbar ist, wenn UCITA in dem Staat mit dem geltenden Gesetz erlassen wurde, dann wird eine solche Bedingung, soweit gesetzlich zulässig, vollstreckt.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. 10. Governing Law, Jurisdiction
10.1 Die vorliegende Garantieerklärung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") und sind entsprechend auszulegen. 10.1 The present Warranty Policy, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non- contractual disputes or claims), shall be governed by and construed in accordance with Swiss law, to the exclusion of conflict of law principles and the UN Convention on the international sale of goods (“CISG”).
10.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die zuständigen Gerichte in Solothurn, Schweiz, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Garantieerklärung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 10.2 Each party irrevocably agrees that the respective courts of Solothurn, Switzerland shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with this Warranty Policy or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims).
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Durch den Standort der dienstleistenden Entität wird das geltende Recht und der Gerichtsstand bestimmt, wie unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxx/xxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxx.xxxx festgelegt. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden VEREINBARUNG nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein, so gilt diese insoweit als entfallen und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft. Soweit eine Bestimmung als entfallen erachtet wird, erklären sich die Parteien damit einverstanden, die übrigen Bestimmungen einzuhalten, und zwar in Übereinstimmung mit dem ursprünglich mit diesem VERTRAG beabsichtigten Zweck. Verzichtserklärungen sind erst dann gültig, wenn sie von der zu bindenden Partei unterzeichnet werden.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Es gilt das materielle und Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg. Die Vertragssprache ist deutsch.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Jegliche Probleme, Fragen und Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem deutschen Recht und sind gemäß deutschem Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht oder dem Wiener Kaufrecht UNCISG) auszulegen. Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in München - Deutschland.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Vorschriften der §§ 305-310 BGB. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt/Main.