Ende des Nutzungsrechts. In allen Fällen der Beendigung der Nutzungsberechtigung durch den Kunden, insb bei Rückabwicklung, Wandlung oder Verbesserung hinsichtlich der „Altversionen“, Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, gibt der Kunde alle (Alt-)Lieferungen des Vertragsgegenstandes unverzüglich an DURST heraus und löscht sämtliche (Alt)Daten iZm dem Vertragsgegenstand, soweit der Kunde nicht aufgrund von Gesetzen zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
Ende des Nutzungsrechts. 7.1 In allen Fällen der Beendigung der Nutzungsberechti- gung (z. B. Ende der Vertragslaufzeit, Rücktritt, Wider- ruf) gibt der Kunde alle Softwarelieferungen heraus und löscht sämtliche Softwaredateien und Kopien, so- weit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung ver- pflichtet ist.
7.2 Die Erledigung gemäß Ziff. 7.1 versichert der Kunde schriftlich gegenüber XXXXXXX.
Ende des Nutzungsrechts. In allen Fällen der Beendigung seiner Nut- zungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Kunde alle vertrags- gegenständlichen Lieferungen und Leistun- gen unverzüglich heraus und löscht sämt- liche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber der COMRAMO.
Ende des Nutzungsrechts. 13.1 Im Falle einer Beendigung der Nutzungsberechtigung (z.B. Rücktritt) gibt der Kunde alle von dem Verkäufer erhaltenen Daten und Gegenstände sowie alle sonstigen Dokumentationen und Unterlagen (im Folgenden einheitlich: „Unterlagen“) unverzüglich an den Verkäufer heraus bzw. löscht diese sowie sämtliche Kopien hiervon, soweit er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
13.2 Die ordnungsgemäße Löschung sämtlicher Unterlagen hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer unverzüglich bei einer Beendigung der Nutzungsberechtigung schriftlich zu versichern. Eine gesetzlich notwendige längere Aufbewahrung hat der Kunde dem Verkäufer ebenfalls mitzuteilen.
Ende des Nutzungsrechts. 12.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen, insbesondere Verstoß des Vertragspartners gegen die Zahlungsverpflichtungen, kann xxxxxxx.xxxx dem Vertragspartner die Nutzungsbefugnisse jederzeit entziehen.
12.2 In diesem Fall hat der Vertragspartner unverzüglich alle Leistungen, Lieferungen und Kopien an xxxxxxx.xxxx herauszugeben und gespeicherte Software zu löschen. Er hat seine diesbezügliche Erledigung gegenüber xxxxxxx.xxxx schriftlich zu bestätigen.
12.3 Bei ordentlicher Beendigung des Auftragsverhältnisses (Beendigung des Software Entwicklungsvertrages) wird xxxxxxx.xxxx unaufgefordert alle von ihren erstellten Programmen oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen Unterlagen und Arbeitsergebnisse, ohne Zurückhaltung von Kopien herausgeben und etwaige Kopien auf sonstigen Speichermedien löschen.
Ende des Nutzungsrechts. 15.1 Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Auftraggeber alle Lieferungen und Kopien heraus und löscht gespeicherte Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewah- rung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich ge- genüber FIS-ASP.
15.2 Die Nebenpflichten aus diesem Vertrag (z. B. aus Ab- schnitt 5 und Abschnitt 14) bleiben auf Dauer bestehen.
Ende des Nutzungsrechts. In allen Fällen der Beendigung einer Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Kunde alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber Kendox.
1. Vertragsgegenstand 12 2. Laufzeit 12
3. Lieferung neuer Versionen 12 4. Fernwartung 13
Ende des Nutzungsrechts. In allen Fällen der Beendigung einer Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung, Vertragsende) gibt der Kunde alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber Kendox.
1. Vertragsgegenstand 21
2. Leistungsänderungen 21
3. Arbeitsort, Mitwirkungspflichten des Kunden 21
4. Abnahme 22
5. Rechte an der Software 22
Ende des Nutzungsrechts. Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Auftraggeber alle Lieferungen der Produkte und Kopien heraus und löscht gespeicherte Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Er versichert die Erledigung gegenüber SecCommerce schriftlich.
Ende des Nutzungsrechts. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Kunde alle vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber der KITU