Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre. b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen. c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären. d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten versicher- ten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis Er- gebnis des Betriebs Betriebes während des UnterbrechungszeitraumesUnterbrechungszeit- raumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten einge- treten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, Zeit- punkt von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung Beeinträch- tigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen angemes- sen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung Beein- trächtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Zusatzbedingungen Für Die Einfache Betriebsunterbrechungs Versicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Zusatzbedingungen Für Die Einfache Betriebsunterbrechungs Versicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.dem
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Zusatzbedingungen Für Die Einfache Betriebsunterbrechungsversicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten ErtragsausfallschadenErtragsausfall- schaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigenbe- rücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des UnterbrechungszeitraumesUnterbre- chungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung Beein- trächtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb in- nerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung Be- einträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Beider Feststellungdes Ertragsausfallschadenssindalle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs während Betriebes wäh- rend des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würdenwür- den, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten einge- treten wäre.. VdS 125 : 2008-01 (09)
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, Zeitpunkt von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergebener- geben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig not- wendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wärenwä- ren.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Zusatzbedingungen Für Die Einfache Betriebsunterbrechungs Versicherung
Entschädigungsberechnung. a) a. Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs während des UnterbrechungszeitraumesUnterbrechungszeitraums, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) b. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) c. Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) d. Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung Berei cherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung Be einträchtigung innerhalb der Haftzeit ergebenerge ben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand Wei teraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich wirt schaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung des Ertragsausfallschadens oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen ange- messen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigenentschädi- gen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten Ertragsausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betrie- bes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder o- der Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge in- folge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung Entschädi- gung für den versicherten ErtragsausfallschadenErtrags- ausfallschaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens Ertragsaus- fallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis Er- gebnis des Betriebs Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung nicht eingetreten einge- treten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Wirt- schaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung Be- einträchtigung innerhalb der Haftzeit Haft- zeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig not- wendig oder wirtschaftlich begründet begrün- det ist und soweit sie ohne die Unterbrechung Un- terbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen Abschreibun- gen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens Sach- schadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Entschädigungsberechnung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten ErtragsausfallschadenErtragsausfall- schaden. Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigenbe- rücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs Betriebes während des UnterbrechungszeitraumesUnterbre- chungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung Beein- trächtigung nicht eingetreten wäre.
b) Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, Zeitpunkt von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Unterbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb in- nerhalb der Haftzeit ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen.
c) Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung Be- einträchtigung erwirtschaftet worden wären.
d) Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen infolge des Sachschadens nicht eingesetzt werden.
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Samples: Betriebsunterbrechungs Versicherung