Common use of Erdbeben Clause in Contracts

Erdbeben. Das heißt Schäden an den bezeichneten Gütern durch ein Erdbeben von mindestens der Stärke 4 auf der Richterskala sowie durch davon verursachte Erdrutsche. Nicht von der Garantie der Gesellschaft gedeckt sind jedoch Schäden: ◼ an Höfen und Außentreppen des Gebäudes, ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 10 % der Schadenssumme bis in Höhe von 10.000€ (indexgebunden).

Appears in 7 contracts

Samples: luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu