Common use of Erdbeben Clause in Contracts

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den sein.

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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische geophysika- lische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: A 6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. A 6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den ent- standen sein.

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Samples: Hausratversicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 B6-4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien ein- wandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 B6-4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Hausratversicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge Vor- gänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: A 6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. A 6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Hausratversicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische geophysika- lische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 A 7.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 A 7.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbo- dens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 5.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähi- gen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 5.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 6.2.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung Umge­ bung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden im einwandfreien Gebäuden in einwandfrei­ em Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 6.2.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten versi­ cherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Hausratversicherung

Erdbeben. A1-8.2.1 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinnern ausgelöst wird. . A1-8.2.2 Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer einen der folgenden Sachverhalte Versicherungs- nehmer nachweist:, dass 6.4.3.1 Die a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Versicherungsgrundstücks Schäden an Ge- bäuden im einwandfreien Zustand Gebäuden in einwandfreiem Zu- stand oder an ebenso wi- derstandsfähigen anderen widerstandsfähigen ande- ren Sachen angerichtet.angerichtet hat, oder 6.4.3.2 Der b) der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Zustan- des der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den seinErd- beben entstanden sein kann.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 A 5.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 A 5.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische geophysi- kalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte Sach- verhalte nachweist: A 6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. A 6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 A 5.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 A 5.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen Sa- chen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)

Erdbeben. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.4.3.1 : B6>4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden Gebäuden im einwandfreien einwand> freien Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. 6.4.3.2 . B6>4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den entstanden sein.

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Samples: Hausratversicherung

Erdbeben. 9.2.1 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodensErdbodens, die durch geophysikalische geophysikali- sche Vorgänge im Erdin- neren Erdinneren ausgelöst wird. . 9.2.2 Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer einen der folgenden Sachverhalte Versicherungsnehmer nachweist:, dass 6.4.3.1 Die 9.2.2.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Versiche- rungsorts Schäden an Ge- bäuden im einwandfreien Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.angerichtet hat, oder 6.4.3.2 Der 9.2.2.2 der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstan- den seinentstanden sein kann.

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Samples: Produktbezogene Bedingungen