Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 Erfüllungsort sowohl für die Lieferung als auch für die Zahlung ist Viersen. 14.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist Viersen, wenn und sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des Kunden und HUECK und/oder der vorliegenden AVB, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem einvernehmlich durch die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor natio- nalen, supra- bzw. internationalen, ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechten. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und HUECK gilt das für die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 12.1 Erfüllungsort sowohl für die Lieferung als alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die Zahlung ist Viersen. 14.2 Als zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist Viersen, wenn und sofern zu verklagen. Soweit der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit wir berechtigt, abweichend von der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des Kunden und HUECK und/oder der vorliegenden AVBor- dentlichen Rechtsweges, insbesondere auch deren Zustandekommenein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung Schiedsord- nung der Internationalen Handelskammer Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (ICCDIS) von einem einvernehmlich unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten drei Schiedsrichter endgültig zu entscheidenentschieden. Schiedsort Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist Zürich, Schweizinsofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, Für den Schiedsspruch vor natio- nalen, supra- bzw. internationalen, einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechtenGerichte zuständig. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 12.3 Für sämtliche alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und HUECK uns gilt ausschließlich das für die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland Deutschland, insbesondere unter Aus- schluss Ausschluss des UN-Kaufrechts UN- Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 10.1 Erfüllungsort sowohl ist für die Lieferung als auch für die Zahlung ist Viersenbeide Teile der Sitz des Lieferanten. 14.2 Als 10.2 Gerichtsstand ist das für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeitden Sitz des Lieferanten zuständige Gericht. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist Viersen, wenn und sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand Hauptsitz des Kunden Bestellers Klage zu erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind 10.3 Für alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des Kunden und HUECK und/oder der vorliegenden AVB, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem einvernehmlich durch die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor natio- nalen, supra- bzw. internationalen, ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechten. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden Lieferanten und HUECK dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbe- ziehungen Rechtsbeziehungen inländischer Parteien unter- einander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss Deutschland. ZF Friedrichshafen AG, Grxx-xxx-Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Xläubiger-Identifikationsnummer: DE5600000000028643 Mandatsreferenz: SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat - Wiederkehrende Zahlungen - Ich ermächtige die ZF Friedrichshafen AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ZF Friedrichshafen AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des UNbelasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berech- tigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Kontoinhaber Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name) BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ IBAN: _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ UMSATZSTEUER-Kaufrechts ID: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Datum, Ort und Unterschrift (CISG).Firmenstempel) Anlage A: Teilnahmeerklärung SEPA-Basis-Lastschrift D C Die ZF Friedrichshafen AG und die vereinbaren im Hinblick auf das

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Samples: Partnervertrag

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 Erfüllungsort sowohl (1) Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für die Lieferung als auch für die Zahlung ist Viersenbeide Teile Erfüllungsort, wenn der Anlieferer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. 14.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über (2) Ist der Anlieferer Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist Viersen, wenn und sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat. XXXXX kann daneben auch Genossenschaft am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des Kunden Erfüllungsortes klagen und HUECK und/oder der vorliegenden AVB, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem einvernehmlich durch die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor natio- nalen, supra- bzw. internationalen, ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechtennur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das (3) Das am Erfüllungsort geltende Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es ist maßgebend für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 Für sämtliche alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden Anlieferer der Unternehmer ist, und HUECK gilt das der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. (1) Die nachstehenden Bedingungen gelten - soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind - ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte - auch für zukünftige - zwischen der Genossenschaft und dem Vertragspartner (Unternehmer und Verbraucher). Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht Gültigkeit der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. (CISG)2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Xxx die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Genossenschaft absenden. (3) Sie ersetzen - nach Bekanntgabe - alle bisherigen Bedingungen und gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Liefer Und Anlieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 Erfüllungsort sowohl für die Lieferung als auch für die Zahlung ist Viersen. 14.2 Als und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung beide Seiten ist der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist Viersen, wenn und sofern der Kunde seinen dauerhaften jeweilige Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hatdes Vermieters. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind für alle sich aus und/dem Mietverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Unternehmer ist oder in Zusammenhang mit seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder ihn dorthin verlegt, der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung Geschäftssitz des Kunden und HUECK und/oder der vorliegenden AVB, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem einvernehmlich durch die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist DeutschVermieters. Der Schiedsspruch Vermieter ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Rechtjedoch auch berechtigt, den Schiedsspruch Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die Rechtsbeziehung Mieter/Vermieter findet auch bei Durchführung von Auslandsaufträgen ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Sofern nicht anderslautend, geht die Angebotskalkulation davon aus, dass der Mieter für ebenes, waagerechtes und für Zelthallen bebaubares Gelände sorgt; ebenfalls stellt er nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge (je nach Zeltgröße von 3,5 t bis 25 t Nutzlast) befahrbar sein. Die genaue Aufstellungsstelle ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen. Eventuelle Folgen, die durch ungeeignetes Gelände eintreten können, hat der Mieter zu vertreten. Es muss möglich sein, die Zelthalle mit Erdnägeln (100 cm lang) verankern zu können; soll eine Verankerung mit kürzeren Erdnägeln oder ohne Erdnägel (z.B. durch Schwerlastdübel, selbstragenden Boden oder Gewichte) erfolgen, so muss der Mieter dies mindestens eine Woche vor natio- nalen, supra- bzwAufbaubeginn schriftlich bekannt geben. internationalen, ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechten. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung Bei Verbundsteinpflaster und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und HUECK gilt das asphaltierten Flächen müssen für die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht Befestigung Bohrungen vorgenommen werden. Diverse Beschädigungen und die Wiederherstellung der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss Oberfläche durch Befestigungsbohrungen gehen zu Lasten des UN-Kaufrechts Mieters. Sind in diesem Bereich Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen vorhanden, muss der Mieter (CISG)vor Arbeitsbeginn) einen Plan übergeben, aus dem Lage und Tiefe der Leitungen ersichtlich werden. Sollte der Mieter diesen Plan nicht übergeben, so willigt er stillschweigend in den Arbeitsbeginn ein und muss die Kosten in einem Schadensfall in vollem Umfang übernehmen.

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Samples: Miet Und Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 Erfüllungsort sowohl 15.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen ROSSITTIS und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Einheitsrecht – insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) oder anderweitige Konventionen über das Recht des Warenkaufs – einschließlich sonstiger, auch künftiger, zwischenstaatlicher oder internationaler Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, sowie das deutsche Internationale Privatrecht, finden keine Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten ergänzend für die Lieferung als Vertragsauslegung die Incoterms 15.2 Der Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung von ROSSITTIS bestimmt sich nach Xxxx. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle übrigen Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist Erfüllungsort der Sitz von ROSSITTIS in Holzwickede. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag – auch für die Zahlung Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Viersen. 14.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist ViersenSitz von ROSSITTIS in Hozwickede, wenn und sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen Vertragspartner Kaufmann oder der Schweiz hatein Rechts- xxxxxx des öffentlichen Rechts im Sinne von § 38 Abs. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben1 ZPO ist. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Vertrags- partner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ROSSITTIS in Holzwickede. ROSSITTIS ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an einem abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand zu verkla- gen. 15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem anderen Staat hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des Kunden und HUECK und/oder der vorliegenden AVB, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verlet- zung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem einvernehmlich durch solchen Fall die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor natio- nalen, supra- unwirksame Bestimmung bzw. internationalenden unwirksamen Teil einer Bestimmung durch eine wirksame, ordentlichen und/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechtender unwirksamen in gleicher Zielsetzung möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen. 14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und HUECK gilt das für die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen