Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. 9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. 9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft Gesellschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft Gesellschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend maßgeblich für alle Rechtsbezie- hungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der GenossenschaftGesellschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonderver- mögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der GenossenschaftGenossen- schaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSon- dervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen Erfüllungsor- tes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der GenossenschaftGmbH, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit Rechts- streit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx oder handelt es sich bei ihm um eine juris- tische juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögenSondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes kla- gen klagen und nur an diesem die- sem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das . 9.3Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbezie- hungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.
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