Common use of Ergebnis Clause in Contracts

Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragen. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4

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Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro Mio. € oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro Mio. € betragen. Anlage 1 Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 09/22 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Anlage 2 Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote + 100%ige Anrechnung Ja Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 09/22 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 20032003 bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, ABI. der EU L 187/1 vom 26.06.2014) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 09/22 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 20032003 bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, ABI. der EU L 187/1 vom 26.06.2014) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 09/22 1/4

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Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn Im Ergebnis werden die Anzahl vertraglich vereinbarten „Teilkosten“ den Teilerlösen je Zeitschicht in der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 istSchwachverkehrszeit gegenübergestellt und die Ausgleichsfähige Unterdeckung ermittelt. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragen. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen Ausgleichssatz in EUR/km (Grenzkostensatz ./. Grenzerlössatz) Nutzwagen- bzw. Nutz-Zug-km in der Schwachverkehrszeit Hier erfolgt die Verrechnung des Zubringeranteils, was theoretisch eine Korrektur der Linienein- nahmen zur Folge haben müsste. Der Bus kann sich als ein kleines oder mittleres Unternehmen Zubringer nicht wirtschaftlich optimieren und erhält als Ausgleich einen Ausgleichsbetrag von der Schiene, der sich nicht auf die Höhe des Gesamtfinanzierungsnachweises auswirkt. Die Darstellung erfolgte in der Bausteinrechnung mit umgekehrten Vorzeichen. Berechnungsgrundlage ist eine Grenzkostenbetrachtung. Danach wurden die Kosten der Zubringer- linien Bus wie folgt ermittelt: Bkm x 3,50 € Kostensatz (KMUStand 2007) ist Bus nach Benchmark anteilig in % HVZ./. Erlöse (Linienein- nahme, §148 SGB, DTV) zu Anteil in % HVZ ./. Erlöse (§ 45a PBefG) zu 100% 🡪 Diese Grenzkos- tensätze werden auf die Emp- fehlung prozentualen Zubringeranteile pro Buslinie angerechnet. Kostensatz in Euro pro Betriebszweig getrennt für jedes Bedienungsgebiet bezogen auf Pkm bzw. auf Kassentechnische Einnahmen. 1 Erhebung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen Regie- und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie Vertriebskosten zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4Vollkosten

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Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen Tarifierung der GBV ex EADS-Deutschland GmbH mit u.a. folgenden Inhalten – Beschäftigung der Belegschaft ist ein KMUvorrangig zu betriebsfremden Beschäftigung – Standortpersonalleitung berichtet BR mindestens halbjährlich über Planungen des Einsatzes von WVKs für die nächsten 6 Monate • Unter Darstellung der geplanten Beauftragungen, wenn die des geplanten Budgets, des Arbeitsumfang und der Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 istWVKs • Darstellung der Auslastung der Stammbelegschaft – Weitere Unterrichtungen über Fremdvergaben – siehe Prozessablauf weiter unten – BR hat Rechte gemäß § 92a BetrVG und Anrecht auf alle notwendigen Unterlagen gemäß § 80 BetrVG – Maßnahmen der innerbetrieblichen Personalsteuerung sind vorrangig durchzuführen – BR hat Einspruchsrecht bei Neubeauftragung und Verlängerung von Vertragsunternehmen und von WVKs (bei Unterauslastung) – Halbjährliche Kontrolle der Qualität der Fremdfirmen und Bericht an BR durch HR über Einsatz von WVKs – Missstände und Beschwerden müssen auf Wunsch des BR geprüft werden – Bei Nichteinhaltung durch Fremdfirma und nach Aufforderung zur Einhaltung soll Vertrag beendet werden − Streitigkeiten entscheidet eine paritätische Kommission der örtl. Zudem darf die Summe Betriebsparteien – ansonsten steht Rechtsweg offen gem. ERA-Grundsätzen; nach 18 Mo zeitlicher Neustart gem. ERA vglb. Stelle (min. 2 ERA-Entgeltgruppen) gem. ERA; Umwandlung in BAP-EG gem. ERA-Grundsätzen ersten 18 Mo nach TV (BAP/ IGZ), danach min. ERA-Grundentgelt ; AT-LAK: min. EG 9 + BZ Modell Phasen-/ Stufenvergütung, ab 19. Mo ERA A & ab 30. Mo ERA B bis 3. Einsatzmonat: min. BAP-EG * 1,3; ab 4. Mo min. BAP-EG * 1,5; ersten 3 Mo nach TV Verleihfirmen ab 4. Monat gleiche Bezahlung & gleiche Arbeitsbedingungen wie Stammmitarbeiter auf ERA-Grundentgelt max. 90% von Vergleichsentgelt max. 90% von Vergleichsentgelt keine nur für Tätigkeiten mit bes. Anforderungen, sonst nichts gem. Rahmenvertrag Meharbeit, So/Feiertag, Nachtarbeit etc. Leistungszulage: direkt bis 28%, indirekte 15,4% Equal Pay max. 10% der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragenStammbelegschaft keine max. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25680 LAK o. Eng. (Ausnahmen möglich) keine ab 1.1.2015:- max. 15% und ≤ 50LAK &- max. 5 % ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine ErläuterungenBefrist. Spätestens nach 36 Mo Prüfung Übernahme; spätestens nach 45 Mo Rückmeldung; wenn kein Angebot, Ziffer 2endet Einsatz spätestens nach 48 Mo Grds. Angebot nach 5 J, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungensonst endet Überlassung nach 5 J; Bei Ablehnung d. LAK kein weiteres Angebot; Überlassung >5 J möglich Übernahmeklausel TV LeiZ (§4) findet keine Anwendung Prüfung Über- nahme nach 24 Mo ( 1 x p.a.; kein Rechtsanspruch auf Übernahme) LAK haben gleichen Zugang zu betrieblichen Einrichtungen LAK haben gleichen Zugang + gleiche Konditionen bzgl. betriebl. Einrichtungen LAK haben gleichen Zugang + gleiche Konditionen bzgl. Xxxxxxx, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4Werksbus & Bildung

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Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen Ein formell und materiell rechtmäßiger Vertrag besteht. Die aus dem Vertrag berechtigten Personen oder Körperschaften können das Vereinbarte verlangen und ggf. einklagen. Wie muss ich mir den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Klausur vorstellen? In der Regel auf eine Leistung gerichtet, die keinen inneren Zusammenhang aufweist. In der Regel auf eine Leistung gerichtet, die nicht durch Vertrag geregelt werden darf. In der Regel liegt der Vertrag zwar vor, ist materiell rechtswidrig. Nicht zwingend jeden möglichen Nichtigkeitsgrund ansprechen, bei § 59 VwVfG lieber nur Punkte prüfen, die auch im Sachverhalt einen Niederschlag finden. E ist Eigentümer eines noch unbebauten Grundstücks in einem Gebiet der kreisfreien Stadt H, welches vom aktuellen Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen wist. E möchte auf dem Grundstück ein KMUmehrgeschossiges Bürogebäude errichten, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 istum dort Mieteinnahmen zu produzieren. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragenEin sogearteter Bauantrag wurde unter richtigem Hinweis auf den bestehenden Bebauungsplan abgelehnt. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Im Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert2020 erlangt E davon Kenntnis, dass die Angaben Stadt H dringend nach einem Grundstück für die Errichtung einer städtischen KiTa sucht. E hat noch ein Grundstück und verhalten in dem Kaufvertrag über ebendieses mit H im notariellen Kaufvertrag: „H verpflichtet sich, den Bebauungsplan Nr. [...] durch Beschluss der zuständigen Organe dahingehend zu ändern, dass E den Bau des beabsichtigten Bürogebäudes realisieren kann.“ In der Folgezeit erfüllt die Stadt H diese Vereinbarung indes nicht. Daraufhin erhebt E Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die Stadt H zur Abänderung des Bebauungsplans zu verpflichten. Der zuständige Rechtsamtsleiter bittet sie um eine Begutachtung der Angelegenheit hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit; er macht sich Xxxxxx, dass H vor dem zuständigen Gericht wird klein beigeben müssen. Hat E einen Anspruch auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EUÄnderung des Bebauungsplans aus öffentlich-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4rechtlichem Vertrag gegen H?

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Ergebnis. Das Antrag stellende Unternehmen Eine Auflösung der Ortschaftsverfassung ist ein KMUnur mit einem Beschluss des Ortschaftsrates, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragen. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit Stimmen aller Mitglieder bedarf, möglich. Eine Aufhebung bedarf der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen Zustimmung des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzwOrtschaftsrates (§ 73 Abs. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) 3 GemO). Die unechte Teilortswahl ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6in § 27 GemO geregelt. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten SieDiese sieht vor, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen durch die Hauptsatzung aus jeweils einem oder mehreren benachbarten Ortsteilen bestehende Wohnbezirke mit der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichertBestimmung gebildet werden, dass die Angaben Sitze im Gemeinderat nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen sind. Ist die unechte Teilortswahl aufgrund eine Vereinbarung nach § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 auf unbestimmte Zeit eingeführt worden, kann sie durch Änderung der Hauptsatzung aufgehoben werden […]. Für den nachfolgenden Anhängen vollständig Ortschaftsrat gilt wiederum § 18 der Hauptsatzung, dass der Ortschafsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist und korrekt dieser ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, hat. Wichtige Angelegenheiten sind u.a. der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Ortsrecht. § 15 der Hauptsatzung sieht die unechte Teilortswahl für Mühlhausen vor. Die Sitzverteilung auf die jeweiligen Wohnbezirke ist dort geregelt. Die unechte Teilortswahl kann nur durch Änderung der Hauptsatzung jederzeit mit Wirkung zur nächsten regelmäßigen Xxxx aufgehoben werden. Dies gilt auch dann, wenn sie auf Grund einer Vereinbarung nach §8 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 GemO eingeführt worden ist, allerdings mit der Einschränkung, dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegtdies frühestens zur übernächsten regelmäßigen Xxxx nach ihrer erstmaligen Anwendung geschehen darf. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Die Aufhebung oder Änderung der unechten Teilortswahl im Rahmen der Hauptsatzung ist eine wichtige Angelegenheit der betroffenen Ortschaft nach § 70 Abs. 1 GemO und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4somit anhörungspflichtig.

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