Ergänzende Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Ergänzende Vertragsbestimmungen. K1 Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten
Ergänzende Vertragsbestimmungen. Dieser Vertrag gilt in Ergänzung bzw. Abänderung der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ . …………………, ………………………………… …………………………………………… Ort, Datum Unterschrift Kunde ANLAGE./I Die Risikoanalyse, Beratung und Betreuung durch den Makler im Sinne dieses Versicherungs- maklervertrages bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend angekreuzten / markierten Versicherungssparten. Betreffende Sparten sind mit einem ⌧ versehen. Eine darüberhinausgehende Tätigkeit des Versicherungsmaklers bedarf eines weiteren, schriftlichen Auftrages durch den Versicherungskunden. Ausdrücklich klargestellt wird, dass Sparten/Bereiche, welche nicht angekreuzt / markiert sind sowie Sparten, welche hier nicht angeführt sind, nicht von der Dienstleistung (Risikoanalyse, Beratungs- und Betreuungspflicht) des Versicherungsmaklers umfasst sind.
Ergänzende Vertragsbestimmungen. Der Vertrag kann gemäß Artikel 48 der VO (EU) Nr.1305/2013 angepasst werden, sofern relevante verbindliche Standards, Anforderungen oder Auflagen, über die die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen hinausgehen müssen, geändert werden. Diese Änderung erstreckt sich auch auf Anpassungen, die erforderlich sind, um eine Doppelfinanzierung der Methoden nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 im Falle einer Änderung dieser Methoden zu vermeiden. Wird eine solche Anpassung vom Vertragnehmer nicht akzeptiert, so endet die Verpflichtung, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. Während der Vertragslaufzeit kann es zu Änderungen der Vertragsfläche in Folge einer Korrektur der Bruttofläche kommen, die eine Anpassung erfordern. Ich stimme zu, dass derartige Anpassungen behördlicherseits ohne eine schriftliche Vertragsänderung (Änderungsvertrag) erfolgen können: Ja Nein Bei Zustimmung des Vertragsnehmers erhält dieser eine schriftliche Information, sobald eine entsprechende Anpassung vorgenommen wird. ................................................................ ….…………………………………………….... (Ort, Datum) (Ort, Datum ……………………………………………… ………………………………………………….. Land (Unterschrift) Vertragsnehmer (Unterschrift) Anlagen Anlage 1: Datenblatt Flurstücksliste
Ergänzende Vertragsbestimmungen. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser Zusatzversiche- rungen gelten die jeweiligen Bestimmungen für die Haus- ratversicherung, Gebäudeversicherung und Versicherung von Fahrnisbauten – insbesondere die Bestimmungen zu «Versicherte Sachen», «Nicht versicherte Sachen» und «Generell nicht versicherte Ereignisse» – soweit in den einzelnen Zusatzversicherungen nichts Abweichendes geregelt ist.
Ergänzende Vertragsbestimmungen. (a) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.