Eskalationsverfahren. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten einzuleiten. Mögliche Auslöser für das Einleiten eines Eskalationsverfahrens: - wiederholt fehlerhafte Lieferung trotz abgeschlossener Problemlösung (8D) - wiederholte Fertigungsstörungen beim Besteller aufgrund fehlerhafter Liefe- rungen - wiederholte/ kritische Reklamation durch Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - Feldausfall bzw. Rückrufaktion durch Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - unzureichendes Reklamationsmanagement des Lieferanten - drohender Produktionsstillstand beim Besteller bzw. Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - kritische Maßnahme aus dem Lieferantenaudit wird nicht umgesetzt - mangelhafte Projektbearbeitung des Lieferanten - besonderer Kundenstatus des Lieferanten beim Kunden des Bestellers (z.B. Controlled Shipping Level 1-2-3; C- Einstufung u.ä.) - Verlust des QMS-Zertifikates des Lieferanten (ISO 9001, IATF 16949, VDA 6.1) Der Besteller hat ein dreistufiges Eskalationsverfahren implementiert. Durch ein strukturiertes Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten soll der reibungslose Produk- tions- und Projektablauf gewährleistet und entstandene Probleme gelöst bzw. nachhaltig abge- stellt werden. In der ersten Eskalationsstufe (Problemlösung durch Lieferant nicht erfolgreich) wird der Lieferant zu einem Gespräch beim Besteller eingeladen, bei dem das Problem besprochen und Abstellmaß- nahmen terminiert werden. Stufe 2 der Eskalation (Fremdhilfe zur Problemlösung bei Lieferanten notwendig) folgt bei einem unbefriedigenden Ergebnis der Stufe 1. In der Eskalationsstufe 2 kommt es zu einer Fehlerursachenanalyse, die vor Ort bei dem Lieferanten oder beim Besteller stattfindet. Diese Problemanalyse kann als Lieferantenaudit durch den Besteller durchgeführt werden. Der vereinbarte Maßnahmenplan ist durch den Lieferanten im festgelegten Zeitrahmen abzuarbeiten. Ein unbefriedigendes Ergebnis der Eskalationsstufe 2 führt zur Einleitung der Stufe 3 (Lieferant ist nicht geeignet) oder sogar zur Lieferantensperre. Der Kunde des Bestellers wird in die Eskalationsstufe 3 einbezogen, soweit es sich um einen vom Kunden vorgegebenen Lieferanten handelt oder falls ein Risiko für den Kunden des Bestellers be- steht. Bei einem positiven Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung in der jeweiligen Eskalationsstufe folgt eine Mitteilung über die Aufhebu...
Eskalationsverfahren. 40.1 Sollten aus diesem Vertrag Streitigkeiten entstehen, so werden sich die Parteien bemühen, diese gütlich durch Vereinbarung gemäß dem nachfolgend be- schriebenen Eskalationsverfahren beizulegen.
Eskalationsverfahren. Die Abstimmung und Klärung zusammenschaltungsbedingter Fragen und Probleme erfolgt zunächst durch die in Punkt 6.4 genannten Koordinatoren der Vertragspartner. Fragen und Probleme, die durch die Koordinatoren der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen im Einvernehmen mit den Rechtsabteilungen der Vertragspartner gelöst werden können oder die ihre Entscheidungskompetenz übersteigen, insbesondere solche, die wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages betreffen, werden von den Koordinatoren unverzüglich schriftlich in Form eines Problemberichts an die jeweils zuständigen Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer der Vertragspartner weitergeleitet. Sollten diese daraufhin binnen weiterer zwei Wochen zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, steht es den Vertragspartnern frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Eskalationsverfahren. Die Abstimmung und Klärung zusammenschaltungsbedingter Fragen und Probleme erfolgt zunächst durch die in Punkt 5.3 genannten Koordinatoren der Parteien. Fragen und Probleme, die durch die Koordinatoren der Parteien nicht binnen zwei Wochen im Einvernehmen mit den Rechtsabteilungen der Parteien gelöst werden können oder die ihre Entscheidungskompetenz übersteigen, insbesondere solche, die wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages betreffen, werden von den Koordinatoren unverzüglich schriftlich in Form eines Problemberichts an die jeweils zuständigen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen der Parteien weitergeleitet. Sollten diese daraufhin binnen weiterer zwei Wochen zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, steht es den Parteien frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Eskalationsverfahren. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden sich die Parteien vor dem Beschreiten des Rechtswegs bemühen, über die Projektleiter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden, wird die Angelegenheit auf die Geschäftsführungsebene eskaliert. Lässt sich eine einvernehmliche Lösung auch auf Geschäftsführungsebene nicht finden, werden die Parteien ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI e.V. - xxx.xxxx.xx) durchführen. Örtlich ist die Schlichtungsstelle der DGRI zuständig, die dem Sitz von blueAlpha am nächsten ist. Nach dessen Scheitern steht den Parteien der Rechtsweg offen. Das Recht der Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, bleibt unberührt.
Eskalationsverfahren. 21.1 Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, bei Meinungsverschiedenheiten oder Auseinandersetzungen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Erst wenn diese gescheitert sind und eine Seite dies schriftlich der anderen erklärt hat, ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet. Das Recht der Parteien, einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken, bleibt unberührt.
Eskalationsverfahren. 9. Pflichten des Auftraggebers
Eskalationsverfahren. 8.1. Falls sich in der Zusammenarbeit mit Prowareness Probleme ergeben, wird der Auftraggeber sich auf das Eskalationsverfahren beziehen. Das Eskalationsverfahren enthält folgende Schritte: • Der Auftraggeber nimmt zur Lösung eines Problems Kontakt mit dem Scrum Master auf. Falls der Auftraggeber und der Scrum Master nicht innerhalb von 2 Werktagen gemeinsam zu einer Lösung kommen, folgt der nächste Schritt. • Der Auftraggeber nimmt Kontakt zum General Manager in Indien auf. Falls der Auftraggeber und der General Manager nicht innerhalb von 3 Werktagen gemeinsam zu einer Lösung kommen, folgt der nächste Schritt. • Der Auftraggeber nimmt Kontakt zum zuständigen Account Manager in den Niederlanden auf. Falls der Auftraggeber und der Account Manager nicht innerhalb von 5 Werktagen gemeinsam zu einer Lösung kommen, folgt der nächste Schritt. • Der Auftraggeber nimmt Kontakt zur Prowareness Geschäftsführung in den Niederlanden auf. Anschließend wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht.
Eskalationsverfahren a) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden sich die Parteien vor dem Beschreiten des Rechtswegs be- mühen, über die Projektleiter eine einvernehmliche Lö- sung zu finden. Sollte auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden, wird die Angelegenheit auf die Ge- schäftsführerebene (Lenkungsausschuss) eskaliert. Nach dessen Scheitern steht den Parteien der Rechts- weg offen.
Eskalationsverfahren. 12.1 Der Kundenbetreuer und der An- sprechpartner vereinbaren, gemein- sam zur Erledigung aller Anfragen beizutragen. Können der Kundenbe- treuer und der Ansprechpartner keine Einigung über die Dringlich- keitsstufe oder die Erledigung einer bestimmten Anfrage erzielen, kann die Anfrage im Wege der Eskalation den folgenden Ebenen vorgelegt werden: