Common use of Familienzulagen Clause in Contracts

Familienzulagen. 1 Falls das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht, beträgt die Kinderzulage (bis zum vollendeten 16. Altersjahr) 260 Franken und die Ausbildungszulage (maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres) 320 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, wird die Ausbildungszulage ausgerichtet.

Appears in 5 contracts

Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, syndicom.ch

Familienzulagen. 1 Falls das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht, beträgt be- trägt die Kinderzulage (bis zum vollendeten 16. Altersjahr) 260 Franken und die Ausbildungszulage (maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres) 320 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, wird die Ausbildungszulage ausgerichtet.

Appears in 3 contracts

Samples: gav-service.ch, syndicom.ch, www.post.ch

Familienzulagen. 1 1. Falls das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht, beträgt die Kinderzulage (bis zum vollendeten 16. Altersjahr) 260 Franken CHF 260.– und die Ausbildungszulage Ausbil- dungszulage (maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres) 320 Franken CHF 320.– pro Kind und Monat. Für Kinder, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, wird die Ausbildungszulage ausgerichtetaus- gerichtet.

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Samples: www.post.ch