Common use of Familienzulagen Clause in Contracts

Familienzulagen. 1Falls das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht, beträgt die Kinderzulage (bis zum vollendeten 16. Altersjahr) 260 Franken und die Ausbildungszulage (maximal bis zur Vollendung des 25. Alters- jahres) 320 Franken pro Kind und Monat. 2Anspruchsberechtigung, Dauer des Anspruchs sowie allfällige besondere Reduktionsgründe richten sich nach der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen und dem anwendbaren kantonalen Recht. Eltern mit Kin- dern im Ausland haben auch dann Anspruch auf kaufkraftbereinigte Familienzulagen, wenn keine zwischenstaatliche Vereinbarung gemäss Familienzulagengesetzgebung existiert.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Postfinance Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag