Ferienkürzung. Eine allfällige Kürzung des Ferienanspruchs erfolgt gemäss Art. 329b OR, wobei das Kalenderjahr die Grundlage für die Berechnung der Ferienkürzung bildet. Diese Ziffer gilt nicht im Zusammenhang mit einem unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat, resp. maximal 10 Wochen im Falle von Betreuungsurlaub oder Mutterschaft.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienkürzung. Eine allfällige Kürzung des Ferienanspruchs erfolgt gemäss Art. 329b OR, wobei das Kalenderjahr die Grundlage für die Berechnung der Ferienkürzung bildet. Diese Ziffer gilt nicht im Zusammenhang mit einem unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat, respMonat bzw. maximal 10 zehn Wochen im Falle von Betreuungsurlaub Betreuungs- oder MutterschaftMutterschaftsurlaub.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienkürzung. Eine allfällige Kürzung des Ferienanspruchs erfolgt gemäss Art. 329b OR, wobei das Kalenderjahr die Grundlage für die Berechnung der Ferienkürzung bildet. Diese Ziffer Ziff. gilt nicht im Zusammenhang mit einem unbezahlten Urlaub von maximal einem Monatvier Wochen, resp. maximal 10 Wochen im Falle von Betreuungsurlaub Betreuungs- urlaub oder Mutterschaft.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienkürzung. Eine allfällige Kürzung des Ferienanspruchs erfolgt gemäss Art. 329b OR, wobei das Kalenderjahr die Grundlage für die Berechnung der Ferienkürzung bildet. Diese Ziffer gilt nicht im Zusammenhang mit einem unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat, respMonat bzw. maximal 10 zehn Wochen im Falle Fall von Betreuungsurlaub oder Mutterschaft.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag