Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Für die Fälle von A 16.2.2 und A 16.2.3 gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung nach A 19.1 bis A 19.3 in dem Verhältnis von Versiche- rungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 12 und A 13 und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts nach A 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Für die Fälle von A 16.2.2 und A 16.2.3 gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der VersicherungswertVersicherungswert nach A 14.1 und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird kann die Entschädigung nach A 19.1 bis A 19.3 17.1 in dem Verhältnis von Versiche- rungssumme Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürztgekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 12 und A 13 und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts nach A 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Für die Fälle von A 16.2.2 und A 16.2.3 gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der VersicherungswertVersi- cherungswert nach A 14.1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird kann die Entschädigung Ent- schädigung nach A 19.1 bis A 19.3 17.1 in dem Verhältnis von Versiche- rungssumme Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürztVersicherungs- wert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 12 und A 13 und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts nach A 14 wird nach der gleichen Berechnungsformel Berechnungsfor- mel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung. Für die Fälle von Nr. A 16.2.2 15.2.2 und Nr. A 16.2.3 15.2.3 gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der VersicherungswertVersiche- rungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung nach gemäß den Nrn. A 19.1 bis A 19.3 in dem Verhältnis von Versiche- rungssumme Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach gemäß Nr. A 12 und A 13 11 und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts nach gemäß Nr. A 14 13 wird - sofern nicht anders vereinbart – nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung