Common use of Feuerlöschkosten Clause in Contracts

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her zugestimmt hatte.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de, www.gdv.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte. Der Versicherer entschädigt auf erstes Risiko (ohne Anrechnung einer Unterversicherung) bis 2.500 EUR.

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Samples: mailo.de, mailo.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenverpflichte- ter Institutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten gebo- ten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung Brandbekämp- fung eingesetzt haben, sind ersetzt der Versicherer je Person bis zu einem Betrag von 250 EUR, maximal 2.500 EUR für alle Personen. Höhere Beträge wer- den nur zu ersetzenersetzt, wenn der Versicherer vor- her zugestimmt vorher zuge- stimmt hatte.

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Samples: media.barmenia.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an PersonenPer- sonen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: makler.continentale.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämp- fung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung Minde- rung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: www.jvg.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten gebo- ten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: rhion.digital

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brand- bekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hattehat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich einschließ- lich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen öf- fentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: www.uvw.de

Feuerlöschkosten. Der Versicherer, ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tat­ sächlich entstandenen Aufwendungen für Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind AufwendungenAuf­ wendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse Interes­ se zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach in Erfüllung öffentlich­rechtlicher Verpflichtung handelten und insoweit ein An­ spruch auf Kostenersatz ausgeschlossen ist. Die Entschädigung ist auf den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her zugestimmt hattevereinbarten Be­ trag begrenzt.

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Samples: www.recura.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brand- bekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer an- derer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hattehat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr Feuer- wehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

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Samples: constantia-versicherungen.de