Fixgeschäft Musterklauseln

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
Fixgeschäft. 1.33.1 Ist die Erfüllung des Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt ausdrücklich bedungen, so ist die KHBG nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. 1.33.2 Es entfällt das Erfordernis der Nachfristsetzung für die Ersatzvornahme und den Rücktritt vom Vertrag. 1.33.3 Das Recht auf Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
Fixgeschäft. Soweit ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vorliegt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Fixgeschäft. Bei dem Luftbeförderungsvertrag handelt es sich - berücksichtigt man das Interesse des Flugreisenden - nicht um ein absolutes, sondern um ein relatives Fixgeschäft. In den meisten Fällen hat ein Passagier/Reisender noch nach Verstreichen der vereinbarten Flugzeiten ein Interesse daran, dass der Luftbeförderungsvertrag erfüllt wird14. Nach der Rechtsprechung ist ein Personenbeförderungsvertrag mittels Luftfahrzeugen mit bestimmten Hin- und Rückflugterminen im Linienverkehr ein relatives Fixgeschäft iSd § 919 Satz 2 ABGB, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im Alltag allgemein erkennen lassen, dass der Fluggast an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr hat15. Das Wesen des Fixgeschäftes liegt darin, dass es bei Verzug automatisch wegfällt, ohne dass der Gläubiger eine Nachfrist setzen oder den Rücktritt erklären müsste16. Will der Gläubiger 14 vgl. BGH 28.5.2009, XaZR 113/08. 15 vgl. RIS-Justiz RS0018434; zur Pauschalreise im besonderen RS0018434, sowie Apathy in: Schwimann/Kodek (Hgg), AGBG4 Rz 2. 16 vgl. RIS-Justiz RS 0018399. (Reisender) dennoch die Leistung lieber verspätet als gar nicht erhalten, so muss er dies dem Schuldner unverzüglich anzeigen17. Als Ausfluss der Aufklärungs- und/oder Informationspflichten infolge des abgeschlossenen Reisevertrages ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, Änderungen, welche nach Vertragsabschluss und noch vor Antritt der Reise bekannt werden und geeignet sind, auf den Ablauf und die Durchführung der Reise auszustrahlen oder auf diese einzuwirken, dem Reisenden mitzuteilen. Kommt es zu einer – aus Sicht des Reisenden – wesentlichen Änderung, so steht dem Reisenden die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktrittes vom Vertrag offen bzw. hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, eine adäquate Ersatzreise anzubieten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wären grundsätzlich auch Ansprüche auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude gem. § 31e Abs. 2 KSchG denkbar.18 Die Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG wird durch Art. 29 der neuen Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 vom 25.11.2015 mit Wirkung zum 1.7.2018 aufgehoben werden. Die Bestimmungen der neuen Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 sind bis 1.1.2018 in das innerstaatliche Recht zu transformieren, die neuen nationalen Normen ab 1.7.2018 anzuwenden (Art. 28 Abs. 1 und 2 Pauschalreiserichtlinie 2015/2302). Im Gegensatz zu Art. 4 Abs. 6 lit. a der (alten) Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG sieht Art. 11 der (neuen) Pauschalreiserechtlinie 2015/2302 einen ...
Fixgeschäft xxx.xxx-xxxxxx.xx Bénédict xxx.xxx-xxxxxx.xx Bénédict
Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der Auftragnehmer ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der Auftragnehmer zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß „7.3 Schadenersatz allgemein“ zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der Auftraggeber im Hinblick auf die Natur der Leistung und den dem Auftragnehmer bekannten Zweck kein Interesse hat.
Fixgeschäft wenn zur Terminisierung der Leistung (Lieferzeitpunkt am Erfüllungsort) zwischen Vergabestelle und Unternehmen noch die Vereinbarung hinzukommt, dass eine verspätete Erfüllung einer Leistung nicht mehr als solche angenommen wird und die Vergabestelle schon jetzt für den Fall der Verspätung den Rücktritt erklärt;

Related to Fixgeschäft

  • Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

  • Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Allgemeines, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 TÜV SÜD erbringt satzungsgemäß technische Dienstleistungen, insbesondere in Form von Gutachten, Prüfungen, Messungen/Labordienstleistungen, Beratung/Konzeptfindung und spezieller Ausbildung und entwickelt Dienstleistungen und dazugehörige Produkte im Bereich neuer Technologien (im folgenden „Leistungen“). 1.2 Überwiegend erbringt TÜV SÜD Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen des TÜV SÜD mit solchen Auftraggebern. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen des TÜV SÜD mit Verbrauchern (§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit folgenden Maßgaben: - Die von TÜV SÜD angegebenen Liefer- und Fertigstellungsfristen sind entgegen Ziffer 3.1 verbindlich. - Ziffer 4.3 gilt nicht. - Ziffer 5.5 gilt nicht. - Ziff. 9.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz von TÜV SÜD als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. - Ziff. 9.2 gilt nicht. - TÜV SÜD nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TÜV SÜD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TÜV SÜD in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TÜV SÜD maßgebend.

  • Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Zweck und Geltungsbereich 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gelten für die gesamte Geschäfts- verbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen unternehmensspezifischen Besonderen Teil (NBS-BT). 1.4 Die NBS-AT ergänzende sowie etwaige von den NBS-AT abweichende Regelungen ergeben sich aus den NBS-BT. Regelungen in den NBS-BT gehen den Regelungen in den NBS-AT vor. 1.5 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.6 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Fahrzeughalter. 1.7 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union ver- öffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.