Common use of Folgebeitrag Clause in Contracts

Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 31), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) 8) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 3132), sofern nach Ablauf Ab- lauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung Bei- tragsfreistellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten Kündigung gel- ten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistel- lung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 31I), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungs- verzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistel- lung und die Zahlung des Leistungs- betrags Leistungsbe- trags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitrags- freistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden ver- bunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 31), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden ver- bunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 3128), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens mindestens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistellung (siehe Abschnitt 11) 8) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags entfällt (siehe Abschnitt 3126), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistellung und die Zahlung des Leistungs- betrags Kündigung gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 3135), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden ver- bunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Samples: www.swisslife.de

Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) 8) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags entfällt (siehe Abschnitt 3134), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags Kündigung gelten die Regelungen Re- gelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden ver- bunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Samples: www.vwfs.de

Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch Der Versicherungsschutz vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistellung (siehe Abschnitt 119) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags entfällt ohne Rück- kaufswert (siehe Abschnitt 3136), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden ver- bunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Samples: www.swisslife.de

Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 119) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags (siehe Abschnitt 3133), sofern nach Ablauf Ab- lauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug Zahlungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung Bei- tragsfreistellung und die Zahlung des Leistungs- betrags gelten Kündigung gel- ten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistel- lung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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Folgebeitrag. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: • Wir kündigen den Vertrag. • Dadurch vermindert sich der Versiche- rungsschutz wie nach einer Beitragsfrei- stellung (siehe Abschnitt 11) 8) oder er ent- fällt gegen Zahlung des Leistungsbetrags entfällt (siehe Abschnitt 3133), sofern nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch Zah- lungsverzug besteht. Für die Beitragsfrei- stellung und die Zahlung des Leistungs- betrags Kündigung gelten die Regelungen zur Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistellung bzw. Kündigung. Auf die hier genannten Folgen und weitere Details weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung verbunden werden. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

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