Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: jessenlenz.eu, www.mactrade.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: Maklervertrag, www.sporthaus-kohlen.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.harder-logistics.com, www.gdv.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 maßgebenden Nr. 1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfreileis- tungsfrei.
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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder Oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 maßgebenden Nr. 2 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom vOm Vertrag zurückzutreten oder Oder auch leistungsfreileis- tungsfrei.
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Samples: www.financialservices.man.eu
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder auch leistungsfrei.. § 5 Folgeprämie
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Samples: www.gefa-bank.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahltge- zahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.bca.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zu- rückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.frankfurter-volksbank.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzu- treten oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.gefa-bank.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.VVG
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Samples: Wohngebäudeantrag
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.xxv24.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 maßgebenden Nr. 1 maSgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe MaSgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.. § 5 Folgeprämie
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Samples: www.interlloyd.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: Seite
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten, oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.interlloyd.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzu- treten oder auch leistungsfrei.. § 5 Folgeprämie
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Samples: www.xxv24.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG WG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: moat.schleswiger-ag.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.. § 5 Folgeprämie
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Samples: wohnmobilversicherungsvergleich.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzu- treten, oder auch leistungsfrei.
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Samples: www.gev-versicherung.de
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.1 maßgebenden Nr. 2 maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
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Samples: cdn.website-editor.net