Folgen von Obliegenheitsverletzungen. (1) Sie oder eine versicherte Person verletzen eine Obliegenheit aus dem Abschnitt C.1. Dann dürfen wir unsere Leistung ganz oder teilweise kürzen. Dabei beachten wir die in § 28 Absätze 2 bis 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG – siehe Anhang) genannten Ein- schränkungen. (2) Sie oder eine versicherte Person verletzen vorsätzlich die Obliegenheiten aus Abschnitt C.2. Dann müssen wir nicht leisten. Wegen der vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit können wir keinen Ersatz von dem Dritten oder dem Leis- tungserbringer erhalten. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Obliegenheiten dürfen wir unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. (3) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verschulden gleich.
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Samples: Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Folgen von Obliegenheitsverletzungen. (1) Sie oder eine versicherte Person verletzen eine Obliegenheit aus dem Abschnitt C.1. Dann dürfen wir unsere Leistung ganz oder teilweise kürzen. Dabei beachten wir die in § §28 Absätze 2 bis 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG – siehe Anhang) genannten Ein- schränkungenEinschränkungen.
(2) Sie oder eine versicherte Person verletzen vorsätzlich die Obliegenheiten aus Abschnitt C.2. Dann müssen wir nicht leisten. Voraussetzung: Wegen der vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit können wir keinen Ersatz von dem Dritten oder dem Leis- tungserbringer Leistungserbringer erhalten. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Obliegenheiten dürfen wir unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
(3) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verschulden gleich.
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Samples: Kranken Zusatzversicherung