Freiheit von Rechten Dritter. 10.1. Der AUFTRAGNEHMER steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen. 10.2. Der AUFTRAGNEHMER stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitar- beitern oder Beauftragten sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Mitur- heber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER dem AUF- TRAGGEBER den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den an der Erbringung der Leistung beteiligten Mitarbeitern oder Beauftragten nachweisen. 10.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend machen. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend gemacht werden. Der AUFTRAGNEHMER stellt den AUFTRAGGEBER im Hinblick auf die Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Freiheit von Rechten Dritter. 10.1. Der AUFTRAGNEHMER steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen.
10.2. Der AUFTRAGNEHMER stellt insbesondere durch entsprechende entspre- chende Vereinbarungen mit seinen Mitar- beitern Mitarbeitern oder Beauftragten sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Mitur- heber- Miturheber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER dem AUF- TRAGGEBER AUFTRAGGEBER den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den an der Erbringung der Leistung beteiligten Mitarbeitern oder Beauftragten Beauftrag- ten nachweisen.
10.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend machen. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigenbe- nachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend gemacht werdenwer- den. Der AUFTRAGNEHMER stellt den AUFTRAGGEBER im Hinblick auf die Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
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Samples: General Terms and Conditions for Procurement and Engagement of Services
Freiheit von Rechten Dritter. 10.1. Der AUFTRAGNEHMER steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen.
10.2. Der AUFTRAGNEHMER stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitar- beitern Mitarbeitern oder Beauftragten sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Mitur- heber- Miturheber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER dem AUF- TRAGGEBER AUFTRAGGEBER den Abschluss entsprechender ent- sprechender Vereinbarungen mit den an der Erbringung der Leistung beteiligten Mitarbeitern oder Beauftragten nachweisen.
10.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend machen. Die Parteien werden sich gegenseitig ge- genseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten geltend gemacht werden. Der AUFTRAGNEHMER stellt den AUFTRAGGEBER AUFTRAG- GEBER im Hinblick auf die Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Einkauf Und Die Beauftragung Von Leistungen