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Frist-Definition

Frist. Spätestens vier Wochen seit Kenntnis dieser Verletzung und der Informationen gemäss Art. 3 VVG, auf jeden Fall aber nach Ablauf von zwei Jahren seit der Pflichtverletzung. Weitere Kündigungsmöglichkeiten der Gesellschaft: _ Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
Frist. Die Kündigung hat spätestens vier Wochen seit Kenntnis von der Auszahlung durch die Gesellschaft zu erfolgen. Die Haftung der Gesellschaft erlischt 14 Tage nach Empfang der Kündigung. _ Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. _ Wenn die Gesellschaft den Vertrag anpasst.
Frist. Spätestens am letzten Tag der Versicherungsperiode. _ Wenn die Gesellschaft die gesetzliche Informationspflicht verletzt hat.

Examples of Frist in a sentence

  • Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

  • Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.

  • Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.

  • Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.


More Definitions of Frist

Frist. Spätestens bei Auszahlung der Entschädigung. Diese Auflistung enthält die wesentlichen Beendigungsmöglichkeiten. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen bzw. aus dem VVG.
Frist. Spätestens bei Auszahlung der Entschädigung. Die Haftung der Gesellschaft erlischt vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer.
Frist. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eintreffen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. Befristete Verträge ohne Verlängerungsklausel enden ohne weiteres an dem in Antrag / in der Offerte bzw. in der Police festgesetzten Tag. - Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens. Frist: Spätestens 4 Wochen seit Kenntnis von der Auszahlung durch die Gesellschaft. - Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung. Frist: Ohne Frist; die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. - Wenn die Gesellschaft die Prämien ändert.
Frist. Spätestens am letzten Tag der Versicherungsperiode. - Wenn die Gesellschaft die gesetzliche Informationspflicht verletzt haben sollte. Frist: Spätestens 4 Wochen seit Kenntnis dieser Verletzung und der Informationen gemäss Art. 3 VVG, auf jeden Fall aber nach Ablauf von zwei Jahren seit der Pflichtverletzung. Kündigungsmöglichkeiten der Gesellschaft: - Nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres sowie jedes darauf folgenden Vertragsjahres.
Frist. Die Kündigung hat spätestens vier Wochen seit Kenntnis von der Auszahlung durch die Gesellschaft zu erfolgen. Die Haftung der Gesellschaft erlischt 14 Tage nach Empfang der Kündigung. – bei einer wesentlichen Gefahrsminderung. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Frist: spätestens vier Wochen seit Kenntnis dieser Verletzung und der Informationen gemäss Art. 3 VVG, auf jeden Fall aber nach Ablauf von zwei Jahren seit der Pflichtverletzung. Frist: spätestens bei Auszahlung der Entschädigung. Die Haftung der Gesellschaft erlischt vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. – bei einer Handänderung. Frist: 14 Tage nach Kenntnis des neuen Eigentümers. Der Vertrag endet frühestens 30 Tage nach der Kündigung. Eine vorläufige Deckungszusage kann von beiden Parteien gekündigt werden. Die Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Ein- treffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer beziehungsweise bei der Gesellschaft.
Frist. Die Frist bezüglich der Haftung für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Haftung für Mängel bei gebrauchten Sachen ist ausgeschlossen.
FristDie Parteien können das Ende des Ausbildungsverhältnisses frei vereinbaren.